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APA ots news: Meinl Bank: Drei Jahre unrechtmäßige U-Haft gegen Meinl -...

Veröffentlicht am 03.04.2012, 14:07
Aktualisiert 03.04.2012, 14:08
APA ots news: Meinl Bank: Drei Jahre unrechtmäßige U-Haft gegen Meinl - Befangener Gutachter für Millionenschaden verantwortlich

Wien (APA-ots) -

- Schadenersatzklage gegen befangenen Gutachter, Thomas Havranek,

eingebracht - verantwortlich für mindestens EUR 10 Mio Schaden

- Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Unhaltbares Gutachten war im

Zusammenspiel mit vorverurteilendem Staatsanwalt für

unrechtmäßige U-Haft gegen Meinl und Euro 100 Mio Kaution

mitverantwortlich'

- Obwohl Gutachter wegen Befangenheit bereits im September 2009

abberufen wurde: Kaution noch nicht zurückerstattet

- Die für MEL wesentlichen Institutionen bestätigen Rechtsposition

der Meinl Bank

Drei Jahre nach der - laut Univ Prof. Dr Heinz Mayer -

unrechtmäßigen U- Haft gegen Julius Meinl und der absurd hohen

Kaution von EUR 100 Mio, haben Julius Meinl und Meinl Bank nun eine

Schadenersatzklage gegen den befangenen Gutachter, Thomas Havranek,

eingebracht. Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Das

fehlerbehaftete, fachlich völlig unhaltbare Vorgutachten des

befangenen Sachverständigen Havranek war im tendenziösen

Zusammenspiel mit dem verantwortlichen Staatsanwalt maßgeblich

mitverantwortlich für die Verhängung der U-Haft gegen Julius Meinl im

April 2009. Hätte es das Vorgutachten nicht gegeben, hätte es keinen

Haftbefehl gegeben. Dieser Gutachter ist bereits im September 2009

(sic!) vom Oberlandesgericht Wien (OLG-Wien; Anm.) wegen Befangenheit

abberufen worden. Dessen fehlerbehaftetes Gutachten dürfte also im

Verfahren überhaupt keine mehr Rolle spielen.' Laut Weinzierl sei es

aus rechtsstaatlicher Sicht untragbar, dass die U-Haft und die

Kaution, die direkte Konsequenz des Havranek Gutachtens waren, noch

immer nicht juristisch rückgängig gemacht worden seien.



Hoher Schaden durch befangenen Gutachter und staatsanwaltliche

Vorverurteilungen



Für Weinzierl stellt das Havranek Gutachten einen wesentlichen

Baustein der mittlerweile in der Öffentlichkeit massiv als

vorverurteilend kritisierten Vorgangsweise des MEL Staatsanwalts

gegen Meinl Bank und deren Organe dar. Weinzierl: 'Der tendenziöse

Staatsanwalt bediente sich eines befangenen Gutachters, der unter

Missachtung der Fakten und der gutachterlichen Pflichten den Vorwand

für eine Verhaftung lieferte. Dass dies in einem Rechtsstaat wie

Österreich ohne Konsequenzen passieren kann ist unglaublich.' Dies

habe zu einem erheblichen Reputations- und Einnahmenverlust geführt,

und daher habe man nun eine Schadenersatzklage im Ausmaß von EUR 10

Mio beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht. Die 44

Seiten umfassende Klage führt unter anderem aus: 'Hätte der Beklagte

(der wegen Befangenheit abberufene Gutachter; Anm.) nicht

rechtswidrig und schuldhaft das unzulässige 'Vor'-Gutachten am 27.

März 2009 abgegeben, hätte die Staatsanwaltschaft Wien am 27.März

2009 keine Festnahmeanordnung erstellt (bzw. wäre eine solche vom

Gericht nie genehmigt worden), und der Erstkläger (Julius Meinl;

Anm.) wäre weder am 1. April noch später verhaftet worden.'



Nur ein Bruchteil des angerichteten Schadens



Im Wesentlichen wird die Höhe der Schadenersatzklage durch

entsprechende Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen von

Julius Meinl und jenen des Instituts durch hervorgerufenen

Reputationsschaden und vor allem durch den Abzug von verwalteten

Kundenvermögen in den Monaten nach der Verhaftung (April bis Dezember

2009) begründet. Weinzierl: 'Nach mehr als dreijähriger

vorverurteilender, durch Rechtsbrüche gekennzeichneter Vorgangweise

für die im Wesentlichen ein einzelner Staatsanwalt und sein

befangener Gutachter verantwortlich zeichnen, stellt die in der

aktuellen Klage festgelegte Summe nur einen Bruchteil des

angerichteten Schadens dar.' Dass die Meinl Bank trotz dieser Fakten

auf ökonomisch gesunden Beinen stehe und im Gegensatz zu vielen

anderen Instituten ohne Unterstützung von Steuergeldern die

Wirtschafts- und Finanzkrise meistern konnte, sei -so Weinzierl -

einer tragfähigen und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Strategie zu

verdanken.



'Befangener Gutachter und MEL Staatsanwalt brechen

Objektivitätsgebot'



Laut Klage haftet ein vom Gericht bestellter Sachverständiger, der

im Zivilprozess ein unrichtiges Gutachten abgibt, für den dadurch

verursachten Schaden. Dies gelte auch im Strafverfahren. Denn

Gutachten haben im Sinne des Rechtsstaates objektiv und unparteiisch

zu sein. Dies gelte im Übrigen auch für die Staatsanwaltschaft. Diese

habe im Sinne des Objektivitätsgebotes, an das die Behörde gebunden

ist, auch auf Neutralität des Gutachters zu achten. Bank Vorstand

Peter Weinzierl: 'In der MEL Angelegenheit haben sowohl der befangene

Gutachter als auch der verantwortliche Staatsanwalt diese

Grundprinzipien gebrochen. Denn trotz Befangenheit des

Sachverständigen hatte der Staatsanwalt bis zuletzt an demselben

festgehalten, sogar ein Rechtsmittel gegen den Abberufungsbeschluss

der ersten Instanz erhoben (die Abberufung wurde dann durch das OLG

Urteil im September 2009 rechtskräftig; Anm), und verwendet immer

noch dessen Argumentation.' Dies wolle und könne man nicht länger

hinnehmen, so der Bank Vorstand.



Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank



Weinzierl: 'Im Unterschied zur vorverurteilenden Sicht des

Staatsanwalts, der sich auf den Befund eines befangenen Gutachters

beruft, vertreten die für den MEL-Diskurs relevanten Institutionen

die Rechtsposition der Meinl Bank:



- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das

österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit

wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen

Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius

Meinl, oder der Meinl Bank.



- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates

Österreich, sowie



- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der

Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht

veröffentlichungspflichtig war.



- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die

Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und

Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen

Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.



- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die 'Jersey Financial

Services Commission' (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis

einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007

erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten

MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten

und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die

Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig eingestellt.



- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in

Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und

Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im

Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch

das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.'



Hintergrundinformation:



Tendenziöses Vorgehen eines einzelnen Staatsanwalts durch Fakten

belegt



Peter Weinzierl: 'Dieses Verfahren ist durch fortgesetzte

Rechtsbrüche eines einzelnen Beamten stigmatisiert. Hier bricht der

zuständige Staatsanwalt ständige das Objektivitätsgebot, an das er

gesetzlich gebunden ist. Dass seine Vorgesetzten nichts dagegen

unternehmen, ist ein Skandal, der seinesgleichen sucht.' Weinzierl

erinnerte in diesem Zusammenhang an die vom Staatsanwalt zu

verantwortenden unrechtmäßigen Aktionen:

- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßigen U-Haft gegen

Julius Meinl,

- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,

- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in

Gerichtsakten,

- eine unrechtmäßigen Hausdurchsuchung in der Slowakei,

- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut

gerichtete Zeugenaussage

- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen

renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten

- negative Richtung zu beeinflussen,

- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der

Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts



Soziale Lösungen für Kleinanleger



Die Meinl Bank ist das einzige österreichische Bank - Institut

sei, das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei

unerfahrenen MEL-Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der

Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Das Institut hat bisher

mit 5.644 Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert und dafür rund

EUR 27 Mio aufgewendet. Die Meinl Bank ist auch bereit, solche

Vergleiche für weitere etwa 1.400 MEL-Kleinanleger, die

MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige

Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen.



Meinl Bank AG:



Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich

Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller

Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt

die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die

Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen

Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so

hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit

ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.



Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG

Pressestelle

Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 203

e-mail.: huemer@meinlbank.com



Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom



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OTS0113 2012-04-03/14:01

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