😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

APA ots news: MEL-Anlegerklagen: Neuerlich Urteil zu Gunsten der Meinl Bank

Veröffentlicht am 21.03.2012, 13:36
Wien (APA-ots) -

- HG Wien entschied in Anlegerverfahren erneut für die Meinl Bank -

sechstes Urteil von unabhängigen Gerichten seit Februar bestätigt

Rechtsansicht der Bank

- Bankvorstand Weinzierl: ''Aktienkauf auf Probe' erneut Absage

erteilt.'

- Meinl Bank setzt soziale Vergleiche fort - bis jetzt wurden

bereits EUR 26,6 Mio für 5.626 Kleinanleger aufgewendet



Mitte März 2012 wies das Handelsgericht Wien (HG Wien) erneut eine

MEL-Anlegerklage (GZ 35 Cg 277/09p) ab und entschied damit zu Gunsten

der Meinl Bank. 'Damit liegen innerhalb weniger Wochen sechs

Gerichtsentscheide vor, die die Position unseres Instituts

unterstützen.', erklärt dazu Bankvorstand Peter Weinzierl. 'Überdies

wird dadurch neuerlich dem 'Aktienkauf auf Probe', also der

Gewinnmitnahme bei steigenden, und der Weg vor Gericht bei fallenden

Kursen, eine Absage erteilt.' Zuvor waren bereits im Februar drei und

Anfang März zwei Klagen von MEL-Anlegern im Sinne der Bank

entschieden worden.



'Kläger typisch für jemanden der mit Aktien spekuliert'



Das HG Wien wies die Klage eines MEL-Anlegers ab, der im Juni 2007

MEL-Zertifikate durch einen unabhängigen Finanzdienstleister (FDLA)

erworben hatte. Das HG Wien kommt zu dem Schluss, dass der Anleger

auch bei ordentlicher Beratung durch den FDLA ähnliche Papiere

erworben hätte: 'Der Kläger hätte bei fachgerechter Beratung und

Kenntnis der Risiken bei Anlage in MEL keine Sparbuchanlage oder

Anleihe, sondern ein im Ertrag dem streitgegenständlichen Papier

nahekommendes Wertpapier erworben.' Das Gericht stellt klar, dass

den Anleger die Beweispflicht für die konkrete gewählte

Alternativveranlagung trifft.



Das HG Wien führte weiter aus: 'Der Kläger konnte vor allem aber

auch bei der Frage der Alternativveranlagung nicht überzeugen. Er

widersprach sich insofern als er darzustellen versuchte, eine

'sichere' Anlage erwerben zu wollen, gleichzeitig aber die Absicht

gehabt zu haben, MEL nach 6-8 Monaten bei noch steigendem Kurs wieder

abstoßen zu wollen. Diese Schilderung ist gerade typisch für

jemanden, der mit Aktien 'spekuliert', nämlich sein Kaufverhalten von

den Kursen abhängig macht und nicht ein kursstabiles oder gar

börsenunabhängiges Papier erwerben will.' Damit wurden die Angaben

des Klägers über seine angebliche geringe Risikogeneigtheit eindeutig

widerlegt.



Soziale Lösungen für Kleinanleger



'Die Meinl Bank setzte inzwischen ihren Weg der sozialen

Vergleiche für unerfahrene MEL Kleinanleger, die im Zuge der

Wirtschaftskrise Verluste erlitten haben, fort. Das Institut hat

bisher mit 5.626 Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert und dafür

rund EUR 26,6 Mio aufgewendet. Die Meinl Bank ist auch bereit, solche

Vergleiche für weitere etwa 1.450 MEL-Kleinanleger, die

MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige

Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen. Weinzierl

erklärte, dass pro Monat etwa 100 klagsanhängige Verfahren verglichen

würden, betonte aber ausdrücklich, dass diese nicht dazu dienen

könnten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu kompensieren. Der

Bank Vorstand betonte abschließend, dass die Meinl Bank das einzige

österreichische Institut sei, das konkrete Schritte zur Abmilderung

von Härtefällen, die durch Kursverluste infolge der Wirtschaftskrise

entstanden sind, unternehme.



Weiterführende Informationen:



Meinl Bank AG



Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich

Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutionelle

Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt

die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die

Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen

Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so

hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit

ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.



Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG

Pressestelle

Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 203

e-mail.: huemer@meinlbank.com



Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom



*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***



OTS0178 2012-03-21/13:30

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.