Wien (APA-ots) -
- HG Wien entschied in Anlegerverfahren erneut für die Meinl Bank -
sechstes Urteil von unabhängigen Gerichten seit Februar bestätigt
Rechtsansicht der Bank
- Bankvorstand Weinzierl: ''Aktienkauf auf Probe' erneut Absage
erteilt.'
- Meinl Bank setzt soziale Vergleiche fort - bis jetzt wurden
bereits EUR 26,6 Mio für 5.626 Kleinanleger aufgewendet
Mitte März 2012 wies das Handelsgericht Wien (HG Wien) erneut eine
MEL-Anlegerklage (GZ 35 Cg 277/09p) ab und entschied damit zu Gunsten
der Meinl Bank. 'Damit liegen innerhalb weniger Wochen sechs
Gerichtsentscheide vor, die die Position unseres Instituts
unterstützen.', erklärt dazu Bankvorstand Peter Weinzierl. 'Überdies
wird dadurch neuerlich dem 'Aktienkauf auf Probe', also der
Gewinnmitnahme bei steigenden, und der Weg vor Gericht bei fallenden
Kursen, eine Absage erteilt.' Zuvor waren bereits im Februar drei und
Anfang März zwei Klagen von MEL-Anlegern im Sinne der Bank
entschieden worden.
'Kläger typisch für jemanden der mit Aktien spekuliert'
Das HG Wien wies die Klage eines MEL-Anlegers ab, der im Juni 2007
MEL-Zertifikate durch einen unabhängigen Finanzdienstleister (FDLA)
erworben hatte. Das HG Wien kommt zu dem Schluss, dass der Anleger
auch bei ordentlicher Beratung durch den FDLA ähnliche Papiere
erworben hätte: 'Der Kläger hätte bei fachgerechter Beratung und
Kenntnis der Risiken bei Anlage in MEL keine Sparbuchanlage oder
Anleihe, sondern ein im Ertrag dem streitgegenständlichen Papier
nahekommendes Wertpapier erworben.' Das Gericht stellt klar, dass
den Anleger die Beweispflicht für die konkrete gewählte
Alternativveranlagung trifft.
Das HG Wien führte weiter aus: 'Der Kläger konnte vor allem aber
auch bei der Frage der Alternativveranlagung nicht überzeugen. Er
widersprach sich insofern als er darzustellen versuchte, eine
'sichere' Anlage erwerben zu wollen, gleichzeitig aber die Absicht
gehabt zu haben, MEL nach 6-8 Monaten bei noch steigendem Kurs wieder
abstoßen zu wollen. Diese Schilderung ist gerade typisch für
jemanden, der mit Aktien 'spekuliert', nämlich sein Kaufverhalten von
den Kursen abhängig macht und nicht ein kursstabiles oder gar
börsenunabhängiges Papier erwerben will.' Damit wurden die Angaben
des Klägers über seine angebliche geringe Risikogeneigtheit eindeutig
widerlegt.
Soziale Lösungen für Kleinanleger
'Die Meinl Bank setzte inzwischen ihren Weg der sozialen
Vergleiche für unerfahrene MEL Kleinanleger, die im Zuge der
Wirtschaftskrise Verluste erlitten haben, fort. Das Institut hat
bisher mit 5.626 Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert und dafür
rund EUR 26,6 Mio aufgewendet. Die Meinl Bank ist auch bereit, solche
Vergleiche für weitere etwa 1.450 MEL-Kleinanleger, die
MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige
Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen. Weinzierl
erklärte, dass pro Monat etwa 100 klagsanhängige Verfahren verglichen
würden, betonte aber ausdrücklich, dass diese nicht dazu dienen
könnten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu kompensieren. Der
Bank Vorstand betonte abschließend, dass die Meinl Bank das einzige
österreichische Institut sei, das konkrete Schritte zur Abmilderung
von Härtefällen, die durch Kursverluste infolge der Wirtschaftskrise
entstanden sind, unternehme.
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutionelle
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0178 2012-03-21/13:30
- HG Wien entschied in Anlegerverfahren erneut für die Meinl Bank -
sechstes Urteil von unabhängigen Gerichten seit Februar bestätigt
Rechtsansicht der Bank
- Bankvorstand Weinzierl: ''Aktienkauf auf Probe' erneut Absage
erteilt.'
- Meinl Bank setzt soziale Vergleiche fort - bis jetzt wurden
bereits EUR 26,6 Mio für 5.626 Kleinanleger aufgewendet
Mitte März 2012 wies das Handelsgericht Wien (HG Wien) erneut eine
MEL-Anlegerklage (GZ 35 Cg 277/09p) ab und entschied damit zu Gunsten
der Meinl Bank. 'Damit liegen innerhalb weniger Wochen sechs
Gerichtsentscheide vor, die die Position unseres Instituts
unterstützen.', erklärt dazu Bankvorstand Peter Weinzierl. 'Überdies
wird dadurch neuerlich dem 'Aktienkauf auf Probe', also der
Gewinnmitnahme bei steigenden, und der Weg vor Gericht bei fallenden
Kursen, eine Absage erteilt.' Zuvor waren bereits im Februar drei und
Anfang März zwei Klagen von MEL-Anlegern im Sinne der Bank
entschieden worden.
'Kläger typisch für jemanden der mit Aktien spekuliert'
Das HG Wien wies die Klage eines MEL-Anlegers ab, der im Juni 2007
MEL-Zertifikate durch einen unabhängigen Finanzdienstleister (FDLA)
erworben hatte. Das HG Wien kommt zu dem Schluss, dass der Anleger
auch bei ordentlicher Beratung durch den FDLA ähnliche Papiere
erworben hätte: 'Der Kläger hätte bei fachgerechter Beratung und
Kenntnis der Risiken bei Anlage in MEL keine Sparbuchanlage oder
Anleihe, sondern ein im Ertrag dem streitgegenständlichen Papier
nahekommendes Wertpapier erworben.' Das Gericht stellt klar, dass
den Anleger die Beweispflicht für die konkrete gewählte
Alternativveranlagung trifft.
Das HG Wien führte weiter aus: 'Der Kläger konnte vor allem aber
auch bei der Frage der Alternativveranlagung nicht überzeugen. Er
widersprach sich insofern als er darzustellen versuchte, eine
'sichere' Anlage erwerben zu wollen, gleichzeitig aber die Absicht
gehabt zu haben, MEL nach 6-8 Monaten bei noch steigendem Kurs wieder
abstoßen zu wollen. Diese Schilderung ist gerade typisch für
jemanden, der mit Aktien 'spekuliert', nämlich sein Kaufverhalten von
den Kursen abhängig macht und nicht ein kursstabiles oder gar
börsenunabhängiges Papier erwerben will.' Damit wurden die Angaben
des Klägers über seine angebliche geringe Risikogeneigtheit eindeutig
widerlegt.
Soziale Lösungen für Kleinanleger
'Die Meinl Bank setzte inzwischen ihren Weg der sozialen
Vergleiche für unerfahrene MEL Kleinanleger, die im Zuge der
Wirtschaftskrise Verluste erlitten haben, fort. Das Institut hat
bisher mit 5.626 Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert und dafür
rund EUR 26,6 Mio aufgewendet. Die Meinl Bank ist auch bereit, solche
Vergleiche für weitere etwa 1.450 MEL-Kleinanleger, die
MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige
Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen. Weinzierl
erklärte, dass pro Monat etwa 100 klagsanhängige Verfahren verglichen
würden, betonte aber ausdrücklich, dass diese nicht dazu dienen
könnten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu kompensieren. Der
Bank Vorstand betonte abschließend, dass die Meinl Bank das einzige
österreichische Institut sei, das konkrete Schritte zur Abmilderung
von Härtefällen, die durch Kursverluste infolge der Wirtschaftskrise
entstanden sind, unternehme.
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutionelle
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
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OTS0178 2012-03-21/13:30