Wien (APA-ots) -
- OLG - Wien teilt Rechtsansicht der Meinl Bank - bereits siebentes
Gerichtsurteil zu Gunsten der Meinl Bank seit Februar 2012
- Bankvorstand Weinzierl: 'Aktienkauf auf Probe erneut
zurückgewiesen.'
- Soziale Vergleiche werden von Meinl Bank fortgeführt - bisher
wurden schon EUR 26,6 Mio für 5.626 MEL- Kleinanleger aufgewendet
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab in einem am 26. März 2012
zugestellten Urteil (GZ 5 R 282/11v) der Berufung einer MEL-Anlegerin
gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Handelsgerichts Wien
keine Folge und bestätigte damit ein weiteres Mal den
Rechtsstandpunkt der Meinl Bank. 'Mit dem mittlerweile siebenten
Urteil innerhalb weniger Wochen bestätigt ein Gericht neuerlich
unsere Rechtsmeinung - im konkreten Fall nun auch in der zweiten
Instanz. Das ist ein weiteres klares Signal gegen das fragwürdige
Prinzip des Aktienkaufs auf Probe', erklärte Meinl Bank Vorstand
Peter Weinzierl. Davor waren schon drei Anlegerverfahren im Februar
und drei im März zu Gunsten des Bankinstituts ausgegangen.
Keine Irreführung
Die Klägerin behauptete, sie sei durch irreführende Werbung zum
Kauf der MEL-Zertifikate verleitet worden. Als angeblichen Beweis
legte sie Werbefolder aus dem Jahre 2006 vor, obwohl die Ankäufe
bereits 2005 erfolgt waren. Dazu das OLG - Wien im Urteil:
'Klagsgegenständlich sind [...] Ankäufe von MEL-Zertifikaten, die im
Jahr 2005 erfolgt sind [...].' Die Werbebeilagen 'stammen aber aus
dem Zeitraum Jänner bis August 2006, weshalb es nach logischen
Denkgesetzen ausgeschlossen ist, dass sie die Klägerin bei ihrer
Kaufentscheidung im Juli 2005 beeinflusst haben können.' Und weiter:
'Werbeankündigungen aus dem Jahr 2006 können nicht zu einer
Kaufentscheidung der Klägerin im Jahr 2005 geführt haben.'
OLG-Wien erteilt Absage an generelle, ungerechtfertigte
Schuldzuweisungen
In seinem Urteil erteilt das OLG-Wien der Behauptung, dass aus
einzelnen, gegen die Meinl Bank entschiedenen, MEL-Anlegerverfahren
pauschal auf eine Irreführung durch MEL-Werbeprospekte geschlossen
werden könne, eine klare Absage: 'Diese gerichtsnotorischen Umstände
(Irreführungseignung des Folders etc; Anm.) bedeuten aber entgegen
der Ansicht der Klägerin nicht, dass damit angenommen werden könnte,
dass alle Kunden durch die Werbeaussagen der Beklagten ganz allgemein
in Irrtum geführt worden wären. (...) Es ist daher auch im
vorliegenden Fall konkret zu prüfen, ob die Klägerin von der
Beklagten beim Ankauf der MEL-Zertifikate in Irrtum geführt wurde.
Keinesfalls kann sohin von der behaupteten Notorietät ausgegangen
werden, und zwar weder in Bezug auf den behaupteten Irrtum des
jeweiligen Anlegers, hier der konkreten Klägerin, noch dazu, dass
alle Werbeankündigungen der Beklagten über die Jahre, insbesondere im
hier maßgeblichen Zeitraum 2005, inhaltlich gleichlautend gewesen
wären und es daher dazu keiner Beweisaufnahme bedürfte.' Vielmehr
müsse jeder Einzelfall gesondert geprüft werden.
Soziale Lösungen für Kleinanleger
Die Meinl Bank setzte inzwischen ihren Weg der sozialen Vergleiche
für unerfahrene MEL-Kleinanleger, die im Zuge der Wirtschaftskrise
Verluste zu verzeichnen hatten, weiter fort. Die Bank hat bis jetzt
mit 5.626 Kleinanlegern soziale Lösungen umgesetzt und dafür rund EUR
26,6 Mio aufgewendet. 'Das Institut ist auch in Zukunft bereit,
derartige Vergleiche für weitere etwa 1.450 MEL-Kleinanleger, die
MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige
Finanzdienstleister, bezogen haben, möglich zu machen', sagte Peter
Weinzierl. Der Bank Vorstand betonte abschließend, dass diese
Vergleiche dezidiert nicht dazu dienten, Spekulationsverluste
erfahrener Anleger abzugelten.
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutionelle
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14 % fast doppelt
so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung.
Damit ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
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OTS0114 2012-03-28/11:18
- OLG - Wien teilt Rechtsansicht der Meinl Bank - bereits siebentes
Gerichtsurteil zu Gunsten der Meinl Bank seit Februar 2012
- Bankvorstand Weinzierl: 'Aktienkauf auf Probe erneut
zurückgewiesen.'
- Soziale Vergleiche werden von Meinl Bank fortgeführt - bisher
wurden schon EUR 26,6 Mio für 5.626 MEL- Kleinanleger aufgewendet
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab in einem am 26. März 2012
zugestellten Urteil (GZ 5 R 282/11v) der Berufung einer MEL-Anlegerin
gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Handelsgerichts Wien
keine Folge und bestätigte damit ein weiteres Mal den
Rechtsstandpunkt der Meinl Bank. 'Mit dem mittlerweile siebenten
Urteil innerhalb weniger Wochen bestätigt ein Gericht neuerlich
unsere Rechtsmeinung - im konkreten Fall nun auch in der zweiten
Instanz. Das ist ein weiteres klares Signal gegen das fragwürdige
Prinzip des Aktienkaufs auf Probe', erklärte Meinl Bank Vorstand
Peter Weinzierl. Davor waren schon drei Anlegerverfahren im Februar
und drei im März zu Gunsten des Bankinstituts ausgegangen.
Keine Irreführung
Die Klägerin behauptete, sie sei durch irreführende Werbung zum
Kauf der MEL-Zertifikate verleitet worden. Als angeblichen Beweis
legte sie Werbefolder aus dem Jahre 2006 vor, obwohl die Ankäufe
bereits 2005 erfolgt waren. Dazu das OLG - Wien im Urteil:
'Klagsgegenständlich sind [...] Ankäufe von MEL-Zertifikaten, die im
Jahr 2005 erfolgt sind [...].' Die Werbebeilagen 'stammen aber aus
dem Zeitraum Jänner bis August 2006, weshalb es nach logischen
Denkgesetzen ausgeschlossen ist, dass sie die Klägerin bei ihrer
Kaufentscheidung im Juli 2005 beeinflusst haben können.' Und weiter:
'Werbeankündigungen aus dem Jahr 2006 können nicht zu einer
Kaufentscheidung der Klägerin im Jahr 2005 geführt haben.'
OLG-Wien erteilt Absage an generelle, ungerechtfertigte
Schuldzuweisungen
In seinem Urteil erteilt das OLG-Wien der Behauptung, dass aus
einzelnen, gegen die Meinl Bank entschiedenen, MEL-Anlegerverfahren
pauschal auf eine Irreführung durch MEL-Werbeprospekte geschlossen
werden könne, eine klare Absage: 'Diese gerichtsnotorischen Umstände
(Irreführungseignung des Folders etc; Anm.) bedeuten aber entgegen
der Ansicht der Klägerin nicht, dass damit angenommen werden könnte,
dass alle Kunden durch die Werbeaussagen der Beklagten ganz allgemein
in Irrtum geführt worden wären. (...) Es ist daher auch im
vorliegenden Fall konkret zu prüfen, ob die Klägerin von der
Beklagten beim Ankauf der MEL-Zertifikate in Irrtum geführt wurde.
Keinesfalls kann sohin von der behaupteten Notorietät ausgegangen
werden, und zwar weder in Bezug auf den behaupteten Irrtum des
jeweiligen Anlegers, hier der konkreten Klägerin, noch dazu, dass
alle Werbeankündigungen der Beklagten über die Jahre, insbesondere im
hier maßgeblichen Zeitraum 2005, inhaltlich gleichlautend gewesen
wären und es daher dazu keiner Beweisaufnahme bedürfte.' Vielmehr
müsse jeder Einzelfall gesondert geprüft werden.
Soziale Lösungen für Kleinanleger
Die Meinl Bank setzte inzwischen ihren Weg der sozialen Vergleiche
für unerfahrene MEL-Kleinanleger, die im Zuge der Wirtschaftskrise
Verluste zu verzeichnen hatten, weiter fort. Die Bank hat bis jetzt
mit 5.626 Kleinanlegern soziale Lösungen umgesetzt und dafür rund EUR
26,6 Mio aufgewendet. 'Das Institut ist auch in Zukunft bereit,
derartige Vergleiche für weitere etwa 1.450 MEL-Kleinanleger, die
MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige
Finanzdienstleister, bezogen haben, möglich zu machen', sagte Peter
Weinzierl. Der Bank Vorstand betonte abschließend, dass diese
Vergleiche dezidiert nicht dazu dienten, Spekulationsverluste
erfahrener Anleger abzugelten.
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutionelle
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14 % fast doppelt
so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung.
Damit ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
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OTS0114 2012-03-28/11:18