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APA ots news: MEL-Anlegerklagen: OLG - Wien entscheidet pro Meinl Bank

Veröffentlicht am 28.03.2012, 11:24
Wien (APA-ots) -

- OLG - Wien teilt Rechtsansicht der Meinl Bank - bereits siebentes

Gerichtsurteil zu Gunsten der Meinl Bank seit Februar 2012

- Bankvorstand Weinzierl: 'Aktienkauf auf Probe erneut

zurückgewiesen.'

- Soziale Vergleiche werden von Meinl Bank fortgeführt - bisher

wurden schon EUR 26,6 Mio für 5.626 MEL- Kleinanleger aufgewendet





Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab in einem am 26. März 2012

zugestellten Urteil (GZ 5 R 282/11v) der Berufung einer MEL-Anlegerin

gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Handelsgerichts Wien

keine Folge und bestätigte damit ein weiteres Mal den

Rechtsstandpunkt der Meinl Bank. 'Mit dem mittlerweile siebenten

Urteil innerhalb weniger Wochen bestätigt ein Gericht neuerlich

unsere Rechtsmeinung - im konkreten Fall nun auch in der zweiten

Instanz. Das ist ein weiteres klares Signal gegen das fragwürdige

Prinzip des Aktienkaufs auf Probe', erklärte Meinl Bank Vorstand

Peter Weinzierl. Davor waren schon drei Anlegerverfahren im Februar

und drei im März zu Gunsten des Bankinstituts ausgegangen.



Keine Irreführung



Die Klägerin behauptete, sie sei durch irreführende Werbung zum

Kauf der MEL-Zertifikate verleitet worden. Als angeblichen Beweis

legte sie Werbefolder aus dem Jahre 2006 vor, obwohl die Ankäufe

bereits 2005 erfolgt waren. Dazu das OLG - Wien im Urteil:

'Klagsgegenständlich sind [...] Ankäufe von MEL-Zertifikaten, die im

Jahr 2005 erfolgt sind [...].' Die Werbebeilagen 'stammen aber aus

dem Zeitraum Jänner bis August 2006, weshalb es nach logischen

Denkgesetzen ausgeschlossen ist, dass sie die Klägerin bei ihrer

Kaufentscheidung im Juli 2005 beeinflusst haben können.' Und weiter:

'Werbeankündigungen aus dem Jahr 2006 können nicht zu einer

Kaufentscheidung der Klägerin im Jahr 2005 geführt haben.'



OLG-Wien erteilt Absage an generelle, ungerechtfertigte

Schuldzuweisungen



In seinem Urteil erteilt das OLG-Wien der Behauptung, dass aus

einzelnen, gegen die Meinl Bank entschiedenen, MEL-Anlegerverfahren

pauschal auf eine Irreführung durch MEL-Werbeprospekte geschlossen

werden könne, eine klare Absage: 'Diese gerichtsnotorischen Umstände

(Irreführungseignung des Folders etc; Anm.) bedeuten aber entgegen

der Ansicht der Klägerin nicht, dass damit angenommen werden könnte,

dass alle Kunden durch die Werbeaussagen der Beklagten ganz allgemein

in Irrtum geführt worden wären. (...) Es ist daher auch im

vorliegenden Fall konkret zu prüfen, ob die Klägerin von der

Beklagten beim Ankauf der MEL-Zertifikate in Irrtum geführt wurde.

Keinesfalls kann sohin von der behaupteten Notorietät ausgegangen

werden, und zwar weder in Bezug auf den behaupteten Irrtum des

jeweiligen Anlegers, hier der konkreten Klägerin, noch dazu, dass

alle Werbeankündigungen der Beklagten über die Jahre, insbesondere im

hier maßgeblichen Zeitraum 2005, inhaltlich gleichlautend gewesen

wären und es daher dazu keiner Beweisaufnahme bedürfte.' Vielmehr

müsse jeder Einzelfall gesondert geprüft werden.



Soziale Lösungen für Kleinanleger



Die Meinl Bank setzte inzwischen ihren Weg der sozialen Vergleiche

für unerfahrene MEL-Kleinanleger, die im Zuge der Wirtschaftskrise

Verluste zu verzeichnen hatten, weiter fort. Die Bank hat bis jetzt

mit 5.626 Kleinanlegern soziale Lösungen umgesetzt und dafür rund EUR

26,6 Mio aufgewendet. 'Das Institut ist auch in Zukunft bereit,

derartige Vergleiche für weitere etwa 1.450 MEL-Kleinanleger, die

MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige

Finanzdienstleister, bezogen haben, möglich zu machen', sagte Peter

Weinzierl. Der Bank Vorstand betonte abschließend, dass diese

Vergleiche dezidiert nicht dazu dienten, Spekulationsverluste

erfahrener Anleger abzugelten.



Weiterführende Informationen:

Meinl Bank AG



Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich

Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutionelle

Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt

die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die

Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen

Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14 % fast doppelt

so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung.

Damit ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.



Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG

Pressestelle

Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 203

e-mail.: huemer@meinlbank.com



Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom



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OTS0114 2012-03-28/11:18

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