FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport will angesichts des vorläufigen Nachtflugverbots Sonderregeln für verspätete Maschinen erreichen. Das Unternehmen bestätigte am Freitag einen Bericht der 'Bild-Zeitung', nach dem Fraport und Lufthansa gemeinsam an Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) geschrieben haben, um kostenträchtige Startverbote nach 23.00 Uhr zu vermeiden. Sie wenden sich gegen eine strikte Anwendung des Nachtflugverbots auch für etwa durch Witterungseinflüsse verspätete Flieger.
Als Beispiel wurde der zweite Sonntag im September angeführt, bei dem schwere Gewitter den Flugbetrieb in Frankfurt stark gestört hatten. Die Flüge wurden bis spät in die Nacht nachgeholt. Nach dem ab 30. Oktober geltenden Nachtflugverbot hätten rund 6.000 Fluggäste in Frankfurt übernachten müssen, davon rund 4.500 der Lufthansa. Das Unternehmen bezifferte die möglichen Kosten auf 800.000 Euro.
Laut 'Bild' hat das hessische Verkehrsministerium nach der VGH-Entscheidung zum Nachtflugverbot dessen strikte Einhaltung verfügt. Auch die Gewerkschaft der Flugsicherung hatte geschildert, dass nach geltender Rechtslage bereits startklare Flieger wieder zurückgeschickt werden müssten, sofern sie nicht vor 23.00 Uhr starten könnten. International seien aber Ausnahmen wegen Witterungseinflüssen üblich, sagte ein Fraport-Sprecher. Man hoffe daher auf eine Klärung bis zum Beginn des Winterflugplans am 30. Oktober./ceb/DP/stw
Als Beispiel wurde der zweite Sonntag im September angeführt, bei dem schwere Gewitter den Flugbetrieb in Frankfurt stark gestört hatten. Die Flüge wurden bis spät in die Nacht nachgeholt. Nach dem ab 30. Oktober geltenden Nachtflugverbot hätten rund 6.000 Fluggäste in Frankfurt übernachten müssen, davon rund 4.500 der Lufthansa. Das Unternehmen bezifferte die möglichen Kosten auf 800.000 Euro.
Laut 'Bild' hat das hessische Verkehrsministerium nach der VGH-Entscheidung zum Nachtflugverbot dessen strikte Einhaltung verfügt. Auch die Gewerkschaft der Flugsicherung hatte geschildert, dass nach geltender Rechtslage bereits startklare Flieger wieder zurückgeschickt werden müssten, sofern sie nicht vor 23.00 Uhr starten könnten. International seien aber Ausnahmen wegen Witterungseinflüssen üblich, sagte ein Fraport-Sprecher. Man hoffe daher auf eine Klärung bis zum Beginn des Winterflugplans am 30. Oktober./ceb/DP/stw