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Berlin: Kein Grund für griechische Forderungen aus Zweitem Weltkrieg

Veröffentlicht am 12.01.2015, 13:36
Aktualisiert 12.01.2015, 14:39
© Reuters.  Berlin: Kein Grund für griechische Forderungen aus Zweitem Weltkrieg

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung sieht keinen Grund für neue Milliarden-Forderungen Griechenlands aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Die griechischen Forderungen insgesamt seien geregelt, sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Martin Jäger, am Montag in Berlin. Bald 70 Jahre nach Kriegsende habe die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren.

Zu Presseberichten, wonach aus Sicht der griechischen Regierung Berlin noch elf Milliarden Euro zurückzahlen müsste allein für einen Zwangskredit, den Griechenland während der deutschen Besatzung gewährt habe, sowie zu Zwangsanleihen aus dieser Zeit, hieß es: "Es liegt uns keine Forderung der griechischen Regierung diesbezüglich vor." Ein entsprechender Bericht Athens sei nicht bekannt. Entsprechende Zwangsanleihen aus der Zeit müssten aus Sicht Deutschlands nicht zurück gezahlt werden. "Das ist eine fundierte Einschätzung des Bundesfinanzministeriums, die selbstverständlich auch den rechtlichen Aspekt mit einschließt", sagte Jäger. Das Bundesfinanzministerium wies darauf hin, dass Deutschland zur Wiedergutmachung für NS-Unrecht Ende der 1950er Jahre Globalentschädigungsabkommen mit zwölf westlichen Ländern vereinbart habe, mit Griechenland einen Vertrag 1960. Darin sei festgehalten, dass die Wiedergutmachung abschließend geregelt sei. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Wiedervereinigung 1990 wiederum sei von Reparationen keine Rede gewesen. Dieser sei als rechtlich bindend anerkannt worden im Rahmen der Charta von Paris. Auch Griechenland habe sich dies zu eigen gemacht: "Deshalb sehen wir für eine solche Forderung keine Grundlage.

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