KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat bei der Modernisierung von Wohnungen die Rechte der Vermieter gestärkt. Es reiche aus, wenn der Hausbesitzer den Mietern seine Pläne ankündigt und sie informiert, mit welcher Mieterhöhung sie danach rechnen müssten, entschieden die obersten Richter am Mittwoch in Karlsruhe. Die Mieter hätten kein Recht auf ein detaillierte Bauplanung und müssten die Einschränkungen dulden (Az.: VIII ZR 242/10).
Der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) begrüßte das Urteil. 'Hier sind in der Vergangenheit durch die Instanzgerichte teilweise praxisferne, überhöhte Anforderungen gestellt worden', sagte Präsident Axel Gedaschko. Der Deutsche Mieterbund (DMB) bedauerte dagegen die Entscheidung. 'Es ist problematisch, dass die Vereinfachung der Rechtslage auf Kosten der Mieter geschieht. Sie können nicht mehr frühzeitig detaillierte Informationen verlangen, wann, wo und wie in ihrer Wohnung modernisiert wird', sagte Direktor Lukas Siebenkotten.
Der BGH gab mit seinem Urteil den Eigentümern eines Mehrfamilienhauses in München recht. Sie wollten an dem Haus Balkone anbringen. Dafür mussten Heizungsrohre und Elektroleitungen in den Wohnungen verlegt werden. Ein Mieter fühlte sich nicht ausreichend informiert und verweigerte den Zugang zur Wohnung. Mit dieser Haltung war er bereits in den Vorinstanzen unterlegen./sew/DP/tw
Der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) begrüßte das Urteil. 'Hier sind in der Vergangenheit durch die Instanzgerichte teilweise praxisferne, überhöhte Anforderungen gestellt worden', sagte Präsident Axel Gedaschko. Der Deutsche Mieterbund (DMB) bedauerte dagegen die Entscheidung. 'Es ist problematisch, dass die Vereinfachung der Rechtslage auf Kosten der Mieter geschieht. Sie können nicht mehr frühzeitig detaillierte Informationen verlangen, wann, wo und wie in ihrer Wohnung modernisiert wird', sagte Direktor Lukas Siebenkotten.
Der BGH gab mit seinem Urteil den Eigentümern eines Mehrfamilienhauses in München recht. Sie wollten an dem Haus Balkone anbringen. Dafür mussten Heizungsrohre und Elektroleitungen in den Wohnungen verlegt werden. Ein Mieter fühlte sich nicht ausreichend informiert und verweigerte den Zugang zur Wohnung. Mit dieser Haltung war er bereits in den Vorinstanzen unterlegen./sew/DP/tw