Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die binäre Entscheidung von Meta (NASDAQ:META), die Bürger entweder zur Zahlung oder zur Preisgabe ihrer Daten für die Nutzung des Dienstes zu zwingen, nicht mit dem neuen Gesetz über digitale Märkte (Digital Market Act, DMA) vereinbar ist, das darauf abzielt, die Machtexzesse der Big-Tech-Unternehmen einzudämmen und einen faireren Wettbewerb in der digitalen Welt zu gewährleisten.
Meta, die Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, wurde im Rahmen des DMA zum „Gatekeeper“ ernannt und unterliegt strengeren Verpflichtungen.
Als Reaktion auf das Gesetz führte Meta im November 2023 ein neues Werbesystem ein, das die Nutzer auffordert, zwischen zwei Optionen zu wählen:
- Nutze die App kostenlos, erlaube aber die Verarbeitung von Daten.
- Stoppen Sie die Datenverarbeitung, zahlen Sie jedoch eine monatliche Gebühr, um eine werbefreie App zu nutzen.
In ihren am Montag veröffentlichten vorläufigen Ergebnissen erklärt die Kommission, dass diese binäre Wahl nicht mit der DMA vereinbar ist, da sie „die Nutzer zwingt, der Kombination ihrer personenbezogenen Daten zuzustimmen, und ihnen keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta anbietet“.
Mit anderen Worten, der Zugriff auf die Funktionen der App variiert je nachdem, was die Nutzer wählen.
„Gatekeeper können die Nutzung des Dienstes oder bestimmter Funktionen nicht von der Zustimmung der Nutzer abhängig machen“, so die Kommission.
Kompromiss möglich?Ein Zwischenmodell, bei dem Meta-Kunden, die kein grünes Licht für die Nachverfolgung ihrer Daten geben, dennoch einen ähnlichen Dienst ohne personalisierte Werbung in Anspruch nehmen können, wäre Brüssels bevorzugte Option.
Sollten sich die vorläufigen Feststellungen bestätigen, ist die Kommission berechtigt, eine Entscheidung über die Nichteinhaltung der Vorschriften zu erlassen, die zu Geldbußen in Höhe von bis zu 10% des weltweiten Gesamtumsatzes von Meta führen kann.
Ein solches Szenario könnte vermieden werden, wenn das Unternehmen, Abhilfemaßnahmen anbietet, um sein Geschäftsmodell an die DMA-Bestimmungen anzupassen.
Euronews hat Meta um einen Kommentar gebeten und folgende Stellungnahme erhalten:
"Das Abonnement für No-Ads folgt der Anweisung des höchsten Gerichts in Europa und steht im Einklang mit dem DMA. Wir freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um diese Untersuchung zu einem Abschluss zu bringen."
Personenbezogene Daten sind für digitale Unternehmen ein äußerst wertvolles Gut, da sie es ihnen ermöglichen, Werbetreibenden einen maßgeschneiderten Weg zu potenziellen Verbrauchern zu bieten. Meta generiert mehr als 95 Prozent seines Umsatzes mit Werbung.