BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit um Staatshilfen für die Drogeriekette Schlecker schieben sich Bund und Länder weiter den 'Schwarzen Peter' zu. Das Bundeswirtschaftsministerium stellte in Berlin klar, dass insolvente Firmen wie Schlecker als 'Unternehmen in Schwierigkeiten' nicht antragsberechtigt seien für Programmkredite der Staatsbank KfW.
Wirtschaftsstaatssekretär Bernhard Heitzer verwies in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Schreiben an den baden-württembergischen Finanzminister Nils Schmid und an die Stuttgarter Arbeitsministerin Katrin Altpeter (beide SPD) zugleich darauf, dass das Land zuständig sei, in dem das Unternehmen seinen Sitz habe. Auch hätten die Länder eigene Förderinstitute, die gegebenenfalls Kredite bereitstellen könnten entsprechend der EU-Beihilferegeln.
Der Insolvenzverwalter des Unternehmens benötigt kurzfristig 70 Millionen Euro zur Finanzierung einer Transfergesellschaft für die knapp 12 000 Mitarbeiterinnen der zahlungsunfähigen Drogeriekette. Nach seinen Angaben reicht die Zeit nicht für den Weg über eine Bankenfinanzierung. Deshalb benötige er Hilfe in Form eines KfW-Kredites oder einer Bürgschaft. Schmid sieht weiter den Bund in der Pflicht. Das Land allein werde dies nicht schaffen.
In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben betont Heitzer, dass es 'im Umgang mit Finanzierungsanfragen von Unternehmen klare Absprachen' gebe und eine 'in der Vergangenheit regelmäßig geübte Praxis zwischen Bund und Ländern'. Danach sei das Bundesland, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat, Ansprechpartner und Koordinator. Im Fall Schlecker ist dies Baden-Württemberg. 'Hilfe durch den Bund kommt hingegen nur dann in Betracht, wenn die Bundesländer finanziell überfordert sind', schreibt Heitzer.
Mit Blick auf frühere Hilfen an Opel während der Krise machte das Bundeswirtschaftsministerium deutlich, dass die Ausgangslage nicht vergleichbar sei. Die damalige vorübergehende Absicherung Opels habe auf EU-Sonderregelungen während der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 basiert. Damals waren Absicherungen auch für Großunternehmen aus dem 'Wirtschaftsfonds Deutschland' zulässig, insbesondere bei erheblichen Auswirkungen auf die Zulieferindustrie. Diesen Fonds gibt es nicht mehr. Opel hatte seinerzeit nur einen staatlichen Überbrückungskredit erhalten./sl/tb/DP/wiz
Wirtschaftsstaatssekretär Bernhard Heitzer verwies in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Schreiben an den baden-württembergischen Finanzminister Nils Schmid und an die Stuttgarter Arbeitsministerin Katrin Altpeter (beide SPD) zugleich darauf, dass das Land zuständig sei, in dem das Unternehmen seinen Sitz habe. Auch hätten die Länder eigene Förderinstitute, die gegebenenfalls Kredite bereitstellen könnten entsprechend der EU-Beihilferegeln.
Der Insolvenzverwalter des Unternehmens benötigt kurzfristig 70 Millionen Euro zur Finanzierung einer Transfergesellschaft für die knapp 12 000 Mitarbeiterinnen der zahlungsunfähigen Drogeriekette. Nach seinen Angaben reicht die Zeit nicht für den Weg über eine Bankenfinanzierung. Deshalb benötige er Hilfe in Form eines KfW-Kredites oder einer Bürgschaft. Schmid sieht weiter den Bund in der Pflicht. Das Land allein werde dies nicht schaffen.
In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben betont Heitzer, dass es 'im Umgang mit Finanzierungsanfragen von Unternehmen klare Absprachen' gebe und eine 'in der Vergangenheit regelmäßig geübte Praxis zwischen Bund und Ländern'. Danach sei das Bundesland, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat, Ansprechpartner und Koordinator. Im Fall Schlecker ist dies Baden-Württemberg. 'Hilfe durch den Bund kommt hingegen nur dann in Betracht, wenn die Bundesländer finanziell überfordert sind', schreibt Heitzer.
Mit Blick auf frühere Hilfen an Opel während der Krise machte das Bundeswirtschaftsministerium deutlich, dass die Ausgangslage nicht vergleichbar sei. Die damalige vorübergehende Absicherung Opels habe auf EU-Sonderregelungen während der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 basiert. Damals waren Absicherungen auch für Großunternehmen aus dem 'Wirtschaftsfonds Deutschland' zulässig, insbesondere bei erheblichen Auswirkungen auf die Zulieferindustrie. Diesen Fonds gibt es nicht mehr. Opel hatte seinerzeit nur einen staatlichen Überbrückungskredit erhalten./sl/tb/DP/wiz