😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Bundesgericht bestätigt Corona-Regeln zu Ladenschließungen

Veröffentlicht am 25.07.2024, 16:19
© Reuters

LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat Corona-Regeln zur Schließung von Geschäften am Anfang der Pandemie bestätigt. Dass Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche im Frühjahr 2020 nicht öffnen durften, sei nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig am Donnerstag. Die Regelungen seien verhältnismäßig und damit notwendige Schutzmaßnahmen gewesen. (Az.: BVerwG 3 CN 3.22)

Konkret ging es bei der Entscheidung um eine sächsische Corona-Schutzverordnung, die vom 20. April bis 3. Mai 2020 galt. Sie regelte auch, dass größere Geschäfte ihre Verkaufsfläche nicht durch Absperrungen auf 800 Quadratmeter begrenzen durften, um dem Öffnungsverbot zu entgehen. Auch andere Bundesländer hatten die Größenbegrenzung in ihren Verordnungen.

Kläger vermisst Gleichbehandlung

Geklagt hatte die Betreiberin eines Elektronikmarktes aus Görlitz. Sie berief sich auf ihr Grundrecht der Berufsfreiheit und auf die Gleichbehandlung. Mit rund 1400 Quadratmetern überschritt der Markt die umstrittene Größenbegrenzung.

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte die Verordnung bereits in der Vorinstanz als rechtmäßig eingestuft. Die Revision gegen dieses Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht zurück.

Sogwirkungen größerer Geschäfte

Das Land Sachsen hatte die Größenbegrenzung damit begründet, dass großflächige Geschäfte eine größere Sogwirkung hätten als kleinere Läden. Diesen Effekt - mehr Menschen, mehr Begegnungen, wenig Abstand

- wollte man in der Pandemie vermeiden. Das OVG hatte dies als

tragfähigen Grund für die Ungleichbehandlung von größeren und kleineren Läden angesehen, die Bundesrichter bestätigten dies.

Die gewählte Grenze von 800 Quadratmetern sei in der damaligen Pandemielage auch vom Einschätzungsspielraum der Behörden gedeckt gewesen, so das Bundesverwaltungsgericht. Das gelte auch für das Verbot, eine größere Fläche durch Absperrungen zu verkleinern.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.