BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat am Freitag die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags gebilligt. Er steigt in diesem Jahr auf 8130 Euro und im kommenden Jahr auf 8354 Euro. Eine größere Entlastung bei der Einkommensteuer durch Abschaffung der sogenannten kalten Progression war am Widerstand von SPD- und Grünen-geführten Ländern gescheitert. Bund und Länder einigten sich nur auf den höheren Grundfreibetrag, der aber aus verfassungsrechtlichen Gründen ohnehin fällig geworden wäre.
Das schwarz-gelbe Steuerpaket mit der Regelung zum Abbau der kalten Progression und 'heimlicher Steuererhöhungen' hatte ursprünglich ein Entlastungsvolumen von sechs Milliarden Euro pro Jahr. Der stellvertretende Ministerpräsident von Hessen, Jörg-Uwe Hahn (FDP), bedauerte, dass es zu keiner Entlastung etwa von Krankenschwestern kommet. Es sei nicht gerecht, dass von Einkommenszuwächsen vor allem der Finanzminister profitiere.
Zu den Akten legte die Länderkammer erneut das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz. SPD und Grüne hatten neue Verhandlungen gefordert. Angenommen wurden dagegen die Pläne zur Vereinfachung des Unternehmens- und Reisekostenrechts./rm/vs/DP/bgf
Das schwarz-gelbe Steuerpaket mit der Regelung zum Abbau der kalten Progression und 'heimlicher Steuererhöhungen' hatte ursprünglich ein Entlastungsvolumen von sechs Milliarden Euro pro Jahr. Der stellvertretende Ministerpräsident von Hessen, Jörg-Uwe Hahn (FDP), bedauerte, dass es zu keiner Entlastung etwa von Krankenschwestern kommet. Es sei nicht gerecht, dass von Einkommenszuwächsen vor allem der Finanzminister profitiere.
Zu den Akten legte die Länderkammer erneut das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz. SPD und Grüne hatten neue Verhandlungen gefordert. Angenommen wurden dagegen die Pläne zur Vereinfachung des Unternehmens- und Reisekostenrechts./rm/vs/DP/bgf