Auch in Deutschland gelten künftig härtere Strafen für Marktmanipulationen und Insiderhandel: Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetz, das Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro für leichtfertige Verstöße von Einzelpersonen vorsieht. Bisher lag die Grenze bei einer Million Euro. Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulationen gelten künftig als Verbrechen und werden mit Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren bestraft.
Sind die Verstöße einem Unternehmen zuzurechnen, knüpft das ihnen drohende Bußgeld an dem Konzernumsatz des jeweiligen Geschäftsjahres an. Das Gesetz sieht auch die Einrichtung einer Meldeplattform auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vor.
Dort können sogenannte Whistleblower auf Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors hinweisen. Die Neuregelung geht auf verschiedene Initiativen des europäischen Gesetzgebers im Nachgang der Finanzkrise zurück.