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Daimler-Betriebsrat hat neue Wählerliste

Veröffentlicht am 24.10.2011, 16:39
STUTTGART (dpa-AFX) - Nach dem Debakel um die gerichtlich gekippte Betriebsratswahl in der Daimler-Zentrale haben die Vertreter der Arbeitnehmer nun nach eigener Darstellung eine wasserdichte Lösung. In Zukunft werden gut 500 leitende Angestellte zusätzlich auf den Wählerlisten auftauchen und den Betriebsrat mitwählen dürfen, wie der Betriebsratschef der Daimler-Zentrale, Jörg Spies, am Montag in Stuttgart berichtete. In der Vergangenheit hatten sich die Wählerlisten eher pragmatisch anhand der konzerninternen Hierarchie orientiert und Feinheiten des Betriebsverfassungsgesetzes verletzt.

Nun seien diese Regeln überarbeitet worden und damit nicht mehr anfechtbar, sagte Spies. Hintergrund des juristischen Hick-Hacks sind politische Machtkämpfe in dem aktuell von der IG Metall dominierten Betriebsrat. Nach der Wahl Anfang 2010 hatte eine unterlegene Fraktion in dem Gremium erfolgreich vor Arbeitsgerichten gegen die Wahl geklagt. Kern des Streites: Gut 800 leitende Angestellte waren auf der Liste außen vor geblieben und hatten ihre eigene Vertretung, den sogenannten Sprecherausschuss gewählt. Alle übrigen Mitarbeiter wählen den Betriebsrat. Die Richter kippten diese Regelung.

Nach den überarbeiteten Regeln zählen laut Spies in der Zentrale nun nur noch knapp 300 Beschäftigte zu den leitenden Angestellten. Im Umkehrschluss dürfen gut 500 Führungskräfte mehr demnächst den Betriebsrat mitbestimmen. Am Schlüssel der 39 Betriebsratsmitglieder ändere die spürbar höhere Zahl der Wahlberichtigten aber nichts.

Nach der gerichtlich gekippten Wahl waren die Betriebsräte im Sommer geschlossen zurückgetreten, führen aber die Geschäfte bis zu den Neuwahlen am 8. November weiter. Dann sind rund 12.600 Angestellte wahlberechtigt.

Die nun in der Zentrale erfolgte Überarbeitung der Wählerliste hat auch Signalwirkung für Daimler-Betriebsräte an anderen Standorten. Denn das juristisch beanstandete System war bisher überall gültig - allerdings sind außerhalb der Zentrale die Einspruchsfristen schon überall verstrichen und die Wahlen damit nicht mehr anfechtbar./loh/DP/edh

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