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DGAP-Adhoc: Accu Holding lädt zur ausserordentlichen Generalversammlung ein (deutsch)

Veröffentlicht am 12.09.2014, 19:49
Aktualisiert 12.09.2014, 19:54
DGAP-Adhoc: Accu Holding lädt zur ausserordentlichen Generalversammlung ein (deutsch)

Accu Holding lädt zur ausserordentlichen Generalversammlung ein

Accu Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung

12.09.2014 19:48

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

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Accu Holding lädt zur ausserordentlichen Generalversammlung ein

Emmen, 12. September 2014 - Wie in der Accu-Medienmitteilung vom

1. September 2014 angekündet findet die ausserordentliche

Generalversammlung der Gesellschaft am 3. Oktober 2014 statt; die Einladung

dazu wird heute an ihre Aktionäre versendet. Der Verwaltungsrat wird der

Generalversammlung einen Aktiensplit sowie die Erhöhung des bedingten und

genehmigten Kapitals vorschlagen. Ein weiteres Traktandum ist die Neuwahl

von Daniel Brupbacher als neuen Verwaltungsrat. Weitere Informationen

entnehmen Sie den nachstehenden Traktanden.

Für Rückfragen:

Andreas Kratzer

Accu Holding AG

Gerliswilstrasse 17

6020 Emmenbrücke

a.kratzer@accuholding.ch

Telefon +41 44 318 88 00

Ausserordentlichen Generalversammlung der Accu Holding AG

Freitag, 3. Oktober 2014 um 17:00 Uhr

Im Restaurant Schlössli Utenberg, Utenberg 643, 6006 Luzern

Traktanden und Anträge

1. Aktiensplit der Namenaktien im Verhältnis 1:10 (Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt einen Aktiensplit im Verhältnis 1:10 durch

Aufteilung des Nennwerts der bisherigen Namenaktien mit Nennwert von je

CHF 100 auf jeweils 10 Namenaktien mit Nennwert von je CHF 10 und

Änderung von Art. 4 der Statuten wie folgt:

Art. 4

1 Das Aktienkapital beträgt CHF 12'600'000 (Schweizerfranken zwölf

Millionen sechshunderttausend) eingeteilt in 1'260'000 voll einbezahlte

Namenaktien zu nom. CHF 10.- (Schweizerfranken zehn).

2. Erneuerung und Erhöhung des genehmigten Kapitals(Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, Art. 4a Abs. 1 der Statuten durch

folgenden neuen Art. 4a Abs. 1 zu ersetzen (Verlängerung um zwei Jahre,

Erhöhung des genehmigten Kapitals sowie Anpassung des Nennwerts gemäss

Traktandum 1):

Art. 4a (Genehmigtes Kapital)

1 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 3. Oktober 2016

das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 6'300'000 durch Ausgabe von

höchstens 630'000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem

Nennwert von je CHF 10.- zu erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind

gestattet.

3. Erhöhung des bedingten Kapitals (Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, Art. 4b Abs. 1 der Statuten durch

folgenden neuen Art. 4a Abs. 1 zu ersetzen (Verlängerung um zwei Jahre,

Erhöhung des genehmigten Kapitals sowie Anpassung des Nennwerts gemäss

Traktandum 1):

Art. 4b (Bedingtes Kapital)

1 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 530'000 voll zu

liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 10.- um höchstens CHF

5'300'000 erhöhen, durch freiwillige oder Pflichtausübung von Wandel-

und/oder Optionsrechten, welche in Verbindung mit auszugebenden oder

bereits begebenen Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen

Finanzierungsinstrumenten der Gesellschaft oder einer ihrer

Konzerngesellschaften, und/oder durch Ausübung von Optionsrechen,

welche von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften

ausgegeben werden.

4. Anpassung der Bestimmung zur Beschränkung resp. Aufhebung des

Vorwegzeichnungsrechts der Aktionäre (bedingtes

Kapital)(Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, in Anlehnung an die Ausnahmebestimmung

von Art. 4a Abs. 3 lit. d zum genehmigten Kapital auch die Verwendung von

bedingtem Kapital flexibler zu gestalten und somit Art. 4b Abs. 3 lit. c

wie folgt neu zu formulieren:

Art. 4b

3 c) solche Instrumente zur Erschliessung neuer Investorenkreise oder für

eine rasche und flexible Beschaffung von Fremd- resp. Eigenmitteln

ausgegeben werden, und eine Platzierung mit Einräumung des

Vorwegzeichnungsrechts nur schwer, mit bedeutend grösseren Kosten oder zu

wesentlich schlechteren Bedingungen möglich wäre.

5. Anpassung an neuen Nennwert zufolge Aktiensplit (Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, den Art. 4b Abs. 6 gemäss der Anpassung des

Nennwerts gemäss Traktandum 1 wie folgt anzupassen.

Art. 4b

6 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 100'000

vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 10.- Nennwert um

höchstens CHF 1'000'000 erhöhen durch Ausübung von Bezugsrechten, welche

den Mitarbeitern oder Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft

oder einer ihrer Konzerngesellschaften nach Massgabe eines oder mehrerer

Reglemente des Verwaltungsrates direkt oder indirekt gewährt werden. Das

Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre der

Gesellschaft sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten

auf Aktien an Mitglieder des Verwaltungsrates und/oder an Mitarbeiter der

Gesellschaften und/oder ihrer Konzerngesellschaften kann zu einem unter dem

Börsenkurs liegenden Preis erfolgen.

6. Wahl in den Verwaltungsrat

Neuwahl

Der Verwaltungsrat beantragt, Daniel Brupbacher als Mitglied des

Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen

Generalversammlung neu zu wählen.

Daniel Brupbacher besitzt einen lückenlosen Leistungsausweis im Bank-

respektive Finanzsektor. Zuletzt war er als Head UHNWI Private Banking

Schweiz und zuvor als Leiter des Bereichs Assets Management Schweiz bei der

Credit Suisse verantwortlich.

Seit diesem Jahr ist er Inhaber der ACUMEN Capital AG und als unabhängiger

Berater für Verwaltungsrats- und Private Equity Mandate tätig. Er ergänzt

den bisherigen Verwaltungsrat als ausgewiesener Finanzexperte optimal.

Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates sind aus dem

Geschäftsbericht im Teil "Corporate Governance" zu entnehmen oder auf der

Homepage der Accu Holding AG einzusehen.

Accu Holding AG - Unternehmensprofil

Die Accu Holding AG ist eine an der SIX Swiss Exchange kotierte

Gesellschaft mit Sitz in Emmenbrücke. Sie konzentriert sich auf die beiden

Geschäftsfelder 'Industrielle Garne' und 'Oberflächentechnologie' und

beteiligt sich an technologisch führenden Gesellschaften, die in Europa,

Asien und Amerika in attraktiven Marktnischen tätig sind. Industrielle

Garne umfasst die Entwicklung und Fertigung von Garnen auf Polymer- und

Polyamid-Basis. Diese werden beispielsweise in der Herstellung von Airbags,

Reifen, mechanischen Gummiwaren (MRG) wie Transportbänder, Schläuche und

Transmissionsriemen, sowie für die Produktion von Seilen und Netzen

eingesetzt. Der Bereich Oberflächentechnologie umfasst die Bereiche

Härtereien und High-Tech-Dünnschicht-Beschichtungszentren der neuesten

Generation. Damit werden in Europa und den USA für Nischenmärkte in der

Automobil-, Luftfahrt-, Medizin-, Erdöl-, Prozess- und Fertigungsindustrie

hochwertige Produkte hergestellt.

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Zusatzmaterial zur Meldung:

Dokument: http://n.equitystory.com/c/fncls.ssp?u=OKBSRBMXBX

Dokumenttitel: Accu Ad-Hoc aoGV 12092014

12.09.2014 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

EQS veröffentlicht regulatorische Mitteilungen, Medienmitteilungen

mit Kapitalmarktbezug und Pressemitteilungen.

Die EQS Gruppe verbreitet Finanznachrichten für über 1'300

börsenkotierte Unternehmen im Original und in Echtzeit.

Das Schweizer Nachrichtenarchiv ist abrufbar unter http://switzerland.eqs.com/de/News

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Accu Holding AG

Gerliswilstrasse 17

6021 Emmenbrücke

Schweiz

Telefon: +41 44 318 88 00

Fax: +41 44 318 88 02

E-Mail: info@accuholding.ch

Internet: www.accuholding.ch

ISIN: CH0001366332

Valorennummer:

Börsen: SIX

Ende der Mitteilung EQS Group News-Service

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