😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-Adhoc: QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals (deutsch)

Veröffentlicht am 11.05.2012, 10:55
Aktualisiert 11.05.2012, 10:56
QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals

QSC AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

11.05.2012 10:54

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals

Köln, 11. Mai 2012. Der Vorstand der QSC AG (WKN 513700/ ISIN DE0005137004)

hat heute beschlossen, in der Zeit vom 21. Mai 2012 bis voraussichtlich 31.

Dezember 2012 über die Börse eigene Aktien von bis zu 10 Prozent des

Grundkapitals, entsprechend bis zu 13.699.913 QSC-Aktien, zu erwerben.

Der Vorstand macht damit von dem Ermächtigungsbeschluss der

Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 Gebrauch, der den Vorstand bis zum 19.

Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des

Grundkapitals ermächtigt. Die zurück erworbenen Aktien können zu allen im

Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet

werden. Dazu gehört insbesondere auch die Einziehung der Aktien, die

Veräußerung der Aktien gegen Barzahlung in der Nähe des Börsenpreises, die

Vorhaltung als Akquisitionswährung und die Bedienung von Erwerbsrechten,

die Mitgliedern des Vorstands der QSC AG eingeräumt wurden.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG,

Hamburg, durchgeführt, welche ihre Entscheidung über den Zeitpunkt der

einzelnen Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der QSC AG trifft. Der

Rückkauf der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3

WpHG unter Beachtung der sog. Safe-Harbor-Regelungen gemäß Verordnung (EG)

Nr. 2273/2003. Die Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufs

bekannt gegeben.

Der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den

durchschnittlichen Börsenpreis der QSC-Aktie, wie er in der Schlussauktion

im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der

Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen fünf Börsentagen

ermittelt wurde, um nicht mehr als 5 Prozent über- oder unterschreiten. Bei

Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im XETRA-Handel am 10. Mai 2012

entspräche das maximale Rückkaufvolumen einem Betrag von bis zu rund 23,96

Millionen Euro.

Rückfragen an:

QSC AG

Arne Thull

Head of Investor Relations

Telefon: +49 221 6698-724

Telefax: +49 221 6698-009

E-mail: invest@qsc.de

Internet: www.qsc.de

11.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------



Sprache: Deutsch

Unternehmen: QSC AG

Mathias-Brüggen-Straße 55

50829 Köln

Deutschland

Telefon: +49-221-6698-724

Fax: +49-221-6698-009

E-Mail: invest@qsc.de

Internet: www.qsc.de

ISIN: DE0005137004

WKN: 513700

Indizes: TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



---------------------------------------------------------------------------

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.