QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals
QSC AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
11.05.2012 10:54
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals
Köln, 11. Mai 2012. Der Vorstand der QSC AG (WKN 513700/ ISIN DE0005137004)
hat heute beschlossen, in der Zeit vom 21. Mai 2012 bis voraussichtlich 31.
Dezember 2012 über die Börse eigene Aktien von bis zu 10 Prozent des
Grundkapitals, entsprechend bis zu 13.699.913 QSC-Aktien, zu erwerben.
Der Vorstand macht damit von dem Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 Gebrauch, der den Vorstand bis zum 19.
Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des
Grundkapitals ermächtigt. Die zurück erworbenen Aktien können zu allen im
Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet
werden. Dazu gehört insbesondere auch die Einziehung der Aktien, die
Veräußerung der Aktien gegen Barzahlung in der Nähe des Börsenpreises, die
Vorhaltung als Akquisitionswährung und die Bedienung von Erwerbsrechten,
die Mitgliedern des Vorstands der QSC AG eingeräumt wurden.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG,
Hamburg, durchgeführt, welche ihre Entscheidung über den Zeitpunkt der
einzelnen Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der QSC AG trifft. Der
Rückkauf der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3
WpHG unter Beachtung der sog. Safe-Harbor-Regelungen gemäß Verordnung (EG)
Nr. 2273/2003. Die Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufs
bekannt gegeben.
Der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den
durchschnittlichen Börsenpreis der QSC-Aktie, wie er in der Schlussauktion
im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der
Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen fünf Börsentagen
ermittelt wurde, um nicht mehr als 5 Prozent über- oder unterschreiten. Bei
Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im XETRA-Handel am 10. Mai 2012
entspräche das maximale Rückkaufvolumen einem Betrag von bis zu rund 23,96
Millionen Euro.
Rückfragen an:
QSC AG
Arne Thull
Head of Investor Relations
Telefon: +49 221 6698-724
Telefax: +49 221 6698-009
E-mail: invest@qsc.de
Internet: www.qsc.de
11.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: QSC AG
Mathias-Brüggen-Straße 55
50829 Köln
Deutschland
Telefon: +49-221-6698-724
Fax: +49-221-6698-009
E-Mail: invest@qsc.de
Internet: www.qsc.de
ISIN: DE0005137004
WKN: 513700
Indizes: TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals
Köln, 11. Mai 2012. Der Vorstand der QSC AG (WKN 513700/ ISIN DE0005137004)
hat heute beschlossen, in der Zeit vom 21. Mai 2012 bis voraussichtlich 31.
Dezember 2012 über die Börse eigene Aktien von bis zu 10 Prozent des
Grundkapitals, entsprechend bis zu 13.699.913 QSC-Aktien, zu erwerben.
Der Vorstand macht damit von dem Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 Gebrauch, der den Vorstand bis zum 19.
Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des
Grundkapitals ermächtigt. Die zurück erworbenen Aktien können zu allen im
Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet
werden. Dazu gehört insbesondere auch die Einziehung der Aktien, die
Veräußerung der Aktien gegen Barzahlung in der Nähe des Börsenpreises, die
Vorhaltung als Akquisitionswährung und die Bedienung von Erwerbsrechten,
die Mitgliedern des Vorstands der QSC AG eingeräumt wurden.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG,
Hamburg, durchgeführt, welche ihre Entscheidung über den Zeitpunkt der
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Rückkauf der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3
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Nr. 2273/2003. Die Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufs
bekannt gegeben.
Der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den
durchschnittlichen Börsenpreis der QSC-Aktie, wie er in der Schlussauktion
im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der
Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen fünf Börsentagen
ermittelt wurde, um nicht mehr als 5 Prozent über- oder unterschreiten. Bei
Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im XETRA-Handel am 10. Mai 2012
entspräche das maximale Rückkaufvolumen einem Betrag von bis zu rund 23,96
Millionen Euro.
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