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DGAP-Adhoc: VOLKSWAGEN AG: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT beschließt Begebung einer Pflicht-Wandelanleihe (deutsch)

Veröffentlicht am 05.11.2012, 17:38
Aktualisiert 05.11.2012, 17:40
VOLKSWAGEN AG: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT beschließt Begebung einer Pflicht-Wandelanleihe

VOLKSWAGEN AG / Schlagwort(e): Anleihe

05.11.2012 17:37

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT beschließt Begebung einer Pflicht-

Wandelanleihe



Der Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung

des Aufsichtsrats die Begebung einer nachrangigen Pflicht-Wandelanleihe

beschlossen. Das Gesamtvolumen der Pflicht-Wandelanleihe soll zunächst

mindestens 2 Milliarden Euro betragen. Das endgültige Emissionsvolumen

wird nach Durchführung eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens

festgelegt. Bei entsprechender Nachfrage kann das Gesamtvolumen um

weitere ca. 0,5 Milliarden Euro erhöht werden.

Die Anleihe wird durch die Volkswagen International Finance N.V. in einer

Mindeststückelung von jeweils 100.000,00 Euro begeben und ist mit einer

nachrangigen Garantie der Volkswagen Aktiengesellschaft unterlegt. Das

Bezugsrecht bestehender Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Tilgung der

Pflicht-Wandelanleihe wird bei Fälligkeit durch Wandlung der

Rückzahlungsansprüche der Inhaber der Pflicht-Wandelanleihe in neue auf

den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Nennwert unter teilweiser Nutzung

des bestehenden bedingten Kapitals der Volkswagen Aktiengesellschaft

erfolgen.

Der angestrebte Emissionserlös von ca. 2 bis 2,5 Milliarden Euro aus der

Begebung der Pflicht-Wandelanleihe dient der Verbesserung der

Kapitalausstattung von Volkswagen vor dem Hintergrund der Schaffung des

integrierten Automobilkonzerns und der Umsetzung des strategischen

Wachstums- und Investitionsprogramms.

Die Pflicht-Wandelanleihe soll zu 100% ihres Nennwerts begeben und mit

einer maximalen Wandlungsprämie von 20% und einem Kupon von 4,75% bis

5,50% ausgegeben werden. Die Festlegung des Wandlungspreises erfolgt

in Referenz zu dem Preis, der durch die parallele Platzierung von

bestehenden, aus Sicherungsgeschäften einzelner Käufer der Pflicht-

Wandelanleihe stammenden Vorzugsaktien ermittelt wird. Die Pflicht-

Wandelanleihe hat eine Laufzeit bis 9. November 2015, wobei die

Anleihebedingungen vorzeitige Wandlungsmöglichkeiten vorsehen.

Die Gesellschaft wird die finalen Konditionen und das Emissionsvolumen

unmittelbar vor Begebung der Pflicht-Wandelanleihe, voraussichtlich am

6. November 2012, nach Durchführung eines beschleunigten Bookbuilding-

Verfahrens festlegen.

Die Pflicht-Wandelanleihe wird durch ein mit der Platzierung beauftragtes

Bankenkonsortium ausschließlich institutionellen Investoren in

Deutschland und anderen Ländern einschließlich der Vereinigten Staaten

von Amerika im Rahmen internationaler Privatplatzierungen angeboten.

Wolfsburg, den 5. November 2012



VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT - Der Vorstand

05.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: VOLKSWAGEN AG

Brieffach 1849

38436 Wolfsburg

Deutschland

Telefon: +49 (0)5361 9 - 49840

Fax: +49 (0)5361 9 - 30411

E-Mail: christine.ritz@volkswagen.de

Internet: www.volkswagenag.com/ir

ISIN: DE0007664039, DE0007664005

WKN: 766403, 766400

Indizes: DAX, Euro Stoxx 50

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime

Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse

EUREX; London, Luxembourg, SIX



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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