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DGAP-News: Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona (deutsch)

Veröffentlicht am 16.09.2014, 17:30
DGAP-News: Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona (deutsch)

Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona

DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges

Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer

vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic

Assessment (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona

16.09.2014 / 17:30

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Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer

vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment

(PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona

- Anhand der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung werden ein interner

Zinsfuß [(Internal Rate of Return ("IRR")] des Projekts vor Steuern in

einer Höhe von 63 % und ein Nettobarwert [Net Present Value ("NPV")]

von 142,2 Mio. $ bei einem Diskontsatz von 10 %, mit einem internen

Zinsfuß nach Steuern von 50 % sowie einem Nettobarwert von 101,1 Mio. $

basierend auf einem Uranpreis von 65 $ pro Pfund deutlich.

- Die durchschnittliche Produktion beläuft sich auf über eine Million

Pfund pro Jahr bei einer Gesamtproduktion von 16 Millionen Pfund Uran

im Laufe eines 14-jährigen Minenlebens.

- Die Investitionsausgaben (CAPEX) für das Projekt betragen Schätzungen

zufolge etwa 8 Mio. $ an Vorproduktionskosten sowie 43,9 Mio. $ an

Startkapital.

- Die direkten Betriebskosten im Laufe der durchschnittlichen Lebensdauer

einer Mine belaufen sich auf 30,68 $ pro enthaltenem Pfund U3O8.

- Anhand metallurgischer Tests ließ sich demonstrieren, dass sich Uran

mithilfe konventioneller sogen. Haufenlaugungsverfahren gewinnen lässt.

- Die Urangewinnung mit Hilfe von Haufenlaugungsverfahren würde eine

Produktion in der Form uranhaltigen Harzes möglich machen, das dann

wiederum zur Mühle White Mesa Mill in der Nähe von Blanding in Utah

befördert werden würde.

Corpus Christi, TX, 16. September 2014 - Die Uranium Energy Corp. (NYSE

MKT: UEC, das "Unternehmen" bzw. "UEC") freut sich, bekannt geben zu

können, dass dem Unternehmen nun die Ergebnisse einer sog. vorläufigen

wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment ("PEA")]

vorliegen, welche nach Maßgabe des nationalen Instruments 43-101 ("NI

43-101") für das Anderson-Projekt (das "Projekt") durchgeführt worden ist.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorläufigen wirtschaftlichen

Beurteilung umfasst das Projekt 9.852 Acre (39,9 Quadratkilometer) und

setzt sich aus 459 aneinander angrenzenden, nicht patentierten Jodabbau-

und Seifenerz-Grubenfeldern sowie zwei Parzellen im US-Bundesstaat Arizona

zusammen. Das Projekt liegt im westlichen Teil des Yavapai County, rund 75

Meilen (121 Kilometer) nordwestlich von Phoenix.

Urheber der für das Projekt abgeschlossenen vorläufigen wirtschaftlichen

Beurteilung waren die folgenden Personen: Douglas L. Beahm, P.E., P.G.

Chefingenieur bei der BRS Inc., Terence P. (Terry) McNulty, P.E., PhD. Sc.,

von der T. P. McNulty and Associates Inc., Bruce Davis, FAusIMM, von der BD

Resource Consulting Inc. sowie Robert Sim, P.G., von der SIM Geological

Inc. Zweck der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung war es, eine

unabhängige Analyse der potentiellen wirtschaftlichen Rentabilität der

Bodenschatzvorkommen* des Projekts vorzunehmen.

Präsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied Amir Adnani dazu: "Neben

unserem kostengünstigen ISR-Unternehmen in Texas ist das Anderson-Projekt

ein weiteres Beispiel für das umfassende Portfolio an Projekten, die für

die Gesellschafter bei höheren Uranpreisen mit einem beträchtlichen

Mehrwert einhergehen wird. Seit der Übernahme des Anderson-Projekts im

September 2011 haben wir eine bedeutende Mineralressource gemäß dem NI

43-101 ausmachen können und konnten nun eine vorläufige wirtschaftliche

Beurteilung abschließen, die einen wichtigen Meilenstein in Richtung

unserer kommerziellen Entwicklung darstellt. Wir blicken schon gespannt auf

stete Weiterentwicklungen bei Anderson und sind zuversichtlich, dass sich

im Rahmen weiterer Studien, einschließlich einer Untersuchung über die

Gewinnung von Vanadium als einem entscheidenden Nebenprodukt, die

Wirtschaftlichkeit des Projekts weiter steigern lassen wird."

Zur Wirtschaftlichkeit des Projekts

Die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung betrifft einen vierjährigen

Vorproduktionszeitraum inklusive Entwicklungsbohrungen, Minen- und

Haldenplanung sowie entsprechende Genehmigungen. Die Vorproduktionsausgaben

belaufen sich Schätzungen zufolge auf 8 Millionen US-Dollar. Das

Startkapital für die Bergbauausrüstung für den Tagebau, Anlagen für die

Mineralienverarbeitung, die Vorbereitung des Standorts, Zugang,

Infrastruktur, Gebäude sowie die anfängliche

Haufenlaugungsplattenkonstruktion macht insgesamt rund 43,9 Millionen

US-Dollar aus. In den Jahren vier bis einschließlich acht des Minenbetriebs

müsste dann noch zusätzliches Kapital für Geräte aufgewendet werden, die

beim Abbau an steilen Böschungen im Untertagebau zum Einsatz kommen,

welches sich auf insgesamt 87,6 Millionen US-Dollar beläuft. Das für die

gesamte Minenlebensdauer unter Berücksichtigung etwaiger Eventualitäten,

Ersatzkapital und zusätzlichen Haufenlaugungsplatten aufzuwendende Kapital

wird mit 139,2 Millionen US-Dollar beziffert.

Die voraussichtliche Minenlebensdauer beläuft sich auf 14 Jahre, wobei

davon ausgegangen wird, dass sich während dieses Zeitraums mit der Mine

geschätzte 16 Millionen Pfund Uran bei einem durchschnittlichen jährlichen

Satz werden produzieren lassen, der geringfügig über einer Million Pfund

pro Jahr liegen wird.

Anhand der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung wird eine positive

Kapitalrendite mit einem internen Zinsfuß (IRR) zwischen 53 % und 63 %

deutlich, wobei die Uranpreise in einer Sparte zwischen 60 $ und 65 $ pro

Pfund anzusiedeln sein werden. Der Nettobarwert (NPV) bei einem Diskontsatz

von 10 % liegt zwischen 109,9 Millionen US-Dollar und 142,2 Millionen

US-Dollar vor Ertragsteuern. Einschließlich der Ertragsteuern für den

US-Bundesstaat Arizona und der US-Bundesertragsteuer wird der interne

Zinsfuß zwischen 42 % und 50 % bei Uranpreisen in einer Größenordnung

zwischen 60 $ und 65 $ pro Pfund liegen. Der Nettobarwert bei einem

Diskontsatz von 10 % liegt zwischen 76,4 Millionen US-Dollar und 101

Millionen US-Dollar nach Ertragsteuern.

Vor Ertragsteuern

^

bei 60 $/Pfund bei 65 $/Pfund

NPV bei einem Diskontsatz von 131,7 Millionen US- 170,7 Millionen US-

8 % Dollar Dollar

NPV bei einem Diskontsatz von 109,0 Millionen US- 142,2 Millionen US-

10% Dollar Dollar

NPV bei einem Diskontsatz von 90,7 Millionen US- 119,0 Millionen US-

12% Dollar Dollar

Interner Zinsfuß 53 % 63 %

°

Nach Ertragsteuern für den US-Bundesstaat Arizona und der

US-Bundesertragsteuer

^

bei 60 $/Pfund bei 65 $/Pfund

NPV bei einem Diskontsatz von 93,6 Millionen US- 122,8 Millionen US-

8 % Dollar Dollar

NPV bei einem Diskontsatz von 76,4 Millionen US- 101,1 Millionen US-

10% Dollar Dollar

NPV bei einem Diskontsatz von 62,4 Millionen US- 83,6 Millionen US-

12% Dollar Dollar

Interner Zinsfuß 42 % 50 %

°

Überblick über die Bodenschatzvorkommen

Schätzungen des aktuellen technischen Berichts nach Maßgabe des NI 43-101

(B D Resources, Juni 2012) zufolge lassen sich folgende

Bodenschatzvorkommen anführen:

^

Mineralressourcenkategorie Grenzqual- t Tonnen Gehalt Mio. Pfund

ität in % von in % von

in % von U3O8 U3O8

U3O8

Angezeigte Mineralressource

Tagebau 0,010 25.422 0,028 15,5

Untertagebau 0,035 1.426 0,049 1,5

Summe angezeigte 26.848 17,0

Mineralressource

Geschlussfolgerte

Mineralressource

Tagebau 0,010 4.633 0,024 2,5

Untertagebau 0,035 8.362 0,052 9,5

Summe geschlussfolgerte 12.995 12,0

Mineralressource

°

Die Ausformung der Lagerstätte ist dergestalt, dass die Mineralisierung an

der Oberfläche im Norden vorkommt und in Richtung Süden aufgrund des

geologischen Einfalls und des lokalen Terrains Tiefen von über 1800 Fuß

(ca. 500 Metern) erreicht. Im Ergebnis dessen sind einige Teile der

Vorkommen anhand von Abbauverfahren im Tagebau zugänglich, während sich

andere wiederum besser anhand von Untertagebauverfahren erschließen lassen.

Die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung basiert auf einer konzeptuellen

Minenplanung, die den Abbau im Tagebau sowie eine Kombination aus

Abbauverfahren im Untertagebau an steilen Böschungen sowie

Kammer-Pfeiler-Methoden umfasst.

Metallurgie und Verarbeitung

Die Verarbeitung und Gewinnung der Mineralien wird durch eine Haufenlaugung

der abgebauten Mineralien vor Ort möglich. Die

Mineralienverarbeitungsanlage sowie die anfängliche Haufenlaugungsplatte

werden innerhalb eines Bereichs gelegen sein, der bereits durch flache

Tagebauminen aus dem Gleichgewicht gebracht worden ist, die dort zwischen

1955 und 1959 in Betrieb waren und mit denen knapp 33.320 Pfund Uran

produziert wurden, welches dann auf dem Handelsplatz der

Atomenergiekommission [Atomic Energy Commission (AEC)] in Tuba City in

Arizona verkauft wurde. Vor Ort sind noch Lagerbestände an abgebautem

Material aus den vorhandenen Tagebauminen zu finden, von denen Stichproben

entnommen wurden und dann zu metallurgischen Zwecken getestet worden sind.

Die metallurgischen Tests wurden von der Resource Development Inc. aus

Denver in Colorado durchgeführt und von Dr. McNulty beaufsichtigt. Anhand

der Testergebnisse wurde deutlich, dass sich das mineralisierte Material

aus dem Anderson-Projekt erfolgreich mit konventionellen

Haufenlaufungsverfahren gewinnen lässt.

Zieht man als Grundlage die aktuellen metallurgischen Tests heran, so kann

man aus der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung schließen, dass das

abgebaute Mineral zunächst zerkleinert und nach dem Passieren von 1œ Inch

(knapp 4 cm) auf 80 % ausgesiebt wird sowie anschließend mit einer

Fördervorrichtung auf einer ausgefutterten Platte auf eine Nennhöhe von 20

Fuß (etwa 6 m) aufgestapelt wird. Mit Hilfe eines Tropfsystems wird dann

ein Nennwert von 50 Pfund 93-prozentiger H2SO4-Säure pro Tonne

mineralisiertem Material auf den Stapel aufgetragen, um das darin

enthaltene Uran auszulaugen. Die Testergebnisse lassen darauf schließen,

dass eine zu gewinnende Gesamtmenge von 90 % möglich wäre. Die

Laugenlösungen werden anhand einer Lösungsmittelextraktionskreislaufs (LE)

aus der Lösung entfernt, wodurch das konzentrierte Uran auf dem Harz

verteilt wird.

Beim Basisfall für die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung (PEA)

betrachtet man den konventionellen Abbau in Kombination mit einer

Haufenlaugungsgewinnung vor Ort, wodurch als Zwischenprodukt ein

Urankonzentrat in der Form eines uranhaltigen Harzes produziert wird, das

dann zur abschließenden Verarbeitung zur Mühle White Mesa Mill in der Nähe

von Blanding in Utah transportiert werden könnte. Sobald das Uran

allerdings erst einmal konzentriert und auf dem Harz verteilt vorliegt,

könnte es auch zu anderen zentralen Verarbeitungsanlagen befördert werden.

Vanadium ist in dem mineralisierten Material ebenfalls zu finden. Die

vorläufige wirtschaftliche Beurteilung stützt sich hingegen lediglich auf

die Gewinnung von Uran. Im Rahmen künftiger Studien wird man sich jedoch

näher mit der Machbarkeit einer Gewinnung von Vanadium als Nebenprodukt

beschäftigen. Die komplette vorläufige wirtschaftliche Beurteilung wird

innerhalb von 45 Tagen auf der Internetseite der Wertpapieraufsichtsbehörde

SEDAR zur Verfügung stehen.

Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden nach

Maßgabe der kanadischen aufsichtsrechtlichen Auflagen zusammengestellt, die

im NI 43-101 geregelt werden, und wurden von Clyde L. Yancey, P.G., dem

Vizepräsidenten des Bereichs Exploration für das Unternehmen und eine

sachkundige Person gemäß dem NI 43-101, überprüft.

Über die Uranium Energy Corp

Die Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uranabbau- und

Explorationsgesellschaft. Die vollständig lizensierte

Hobson-Aufbereitungsanlage des Unternehmens ist der Mittelpunkt all seiner

Projekte im südlichen Texas, einschließlich der sich in Betrieb

befindlichen Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsmine (ISR), des zugelassenen

Goliad-ISR-Projekts sowie des sich derzeit noch im Aufbau befindlichen

In-Situ-ISR-Projekts Burke Hollow. Des Weiteren befindet sich das

Unternehmen in der Umsetzungsphase von fortgeschrittenen Projekten in

Arizona, Colorado und Paraguay. Die Tätigkeiten von UEC werden von

Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse

verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen

Elementen der Uranexploration bzw. -erschließung und des Uran-Abbaus

gewonnen wurden.

Kontakt zur Abteilung Investorenbeziehungen (Investor Relations) der

Uranium Energy Corp unter:

Gebührenfrei: (866) 748-1030

Fax: (361) 888-5041

E-Mail: info@uraniumenergy.com

Börseninformationen:

NYSE MKT: UEC

Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z

WKN: AØJDRR

ISN: US916896103

Hinweis für US-Investoren

Die in diesem Dokument erwähnten Rohstoffvorkommen wurden nach Maßgabe der

Definitionsstandards für Rohstoffvorkommen des kanadischen Instituts für

Bergbau, Metallurgie und Erdöl (Canadian Institute of Mining, Metallurgy

and Petroleum) (siehe NI 43-101) eingeschätzt und entsprechen nicht den

Richtlinien des Industry Guide 7 der US-amerikanischen

Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, die

'SEC'). Außerdem sind die gemessenen Rohstoffvorkommen, die angegebenen

Rohstoffvorkommen und die abgeleiteten Rohstoffvorkommen zwar durch die

Richtlinien in Kanada anerkannt und erforderlich, sie sind aber innerhalb

des Industry Guide 7 der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde keine

definierten Begriffe und dürfen normalerweise nicht in bei der SEC

eingereichten Berichten und Erfassungserklärungen verwendet werden.

Dementsprechend haben wir sie in den Vereinigten Staaten nicht gemeldet.

Investoren sollten daher nicht davon ausgehen, dass Teile der

Rohstoffvorkommen oder alle Rohstoffvorkommen dieser Kategorien jemals in

Mineralvorkommen umgewandelt werden. Diese Begriffe gehen mit einer großen

Unsicherheit in Bezug auf deren Existenz sowie großen Unsicherheiten in

Bezug auf ihre wirtschaftliche und gesetzliche Machbarkeit einher.

Insbesondere sollte beachtet werden, dass Rohstoffvorkommen, die keine

Mineralvorkommen darstellen, keine nachweisbare wirtschaftliche

Rentabilität besitzen. Man kann nicht davon ausgehen, dass alle gemessenen

Rohstoffvorkommen, angegebenen Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten

Rohstoffvorkommen oder Teile davon jemals in eine höhere Kategorie

aufgewertet werden. Gemäß den kanadischen Regeln dürfen die Schätzungen von

abgeleiteten Rohstoffvorkommen nicht als Grundlage für Machbarkeitsstudien

oder sonstige Wirtschaftlichkeitsstudien verwendet werden. Investoren

sollten nicht davon ausgehen, dass Teile der in dieser Pressemitteilung

dargelegten gemessenen Rohstoffvorkommen, angegebenen Rohstoffvorkommen

oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar

sind.

Safe Harbor Statement

Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen

sind sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen

zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung dieses

Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen. Diese

Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf

Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht

bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche

anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen,

Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige

Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht

immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht',

'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant',

'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl

wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht',

'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen

oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und

müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche

zukunftsgerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken,

Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die

tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens

wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen

abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen

oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen unter

anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten, Variationen

im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der Rohstoffvorkommen

verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die Verfügbarkeit von Kapital zur

Finanzierung von Programmen und die sich daraus ergebende Verwässerung

durch die Beschaffung von Kapital über den Verkauf von Anteilen, durch

Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche,

einschließlich unter anderem der Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt,

Verzögerungen bezüglich des Erhalts behördlicher Genehmigungen, Freigaben

und Finanzierung oder bezüglich des Abschlusses der Erschließungs- und

Bautätigkeiten, Streitigkeiten über Rechtsansprüche oder Ansprüche und

Beschränkungen im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung. Obwohl das

Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren herauszuarbeiten, durch die

tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in

den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen

oder Ergebnissen abweichen können, gibt es unter Umständen andere Faktoren,

die dazu führen, dass Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie

erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es gibt keinerlei Garantie

dafür, dass sich solche Aussagen als genau herausstellen werden, da sich

die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den

in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen und Ereignissen unterscheiden

könnten. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich

nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen in dieser

Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten verlassen sollten, auf die

im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.

Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu

gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche

Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private

Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen

Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,

dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen

Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch nicht

versichern, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.

Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken, Trends und

Unsicherheiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse

wesentlich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren

entziehen sich der Kontrolle des Unternehmens oder sind durch das

Unternehmen nicht vorhersagbar. Wichtige Faktoren, die zu einer

wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die

sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen

Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht

eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser

Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das

Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995

enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das

Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen

aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen

zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein

Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere

dar.

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