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DGAP-News: Genolier Swiss Medical Network (GSMN): Reaktion auf die unerwarteten Änderungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen einiger Krankenversicherer (deutsch)

Veröffentlicht am 05.01.2012, 07:15
Aktualisiert 05.01.2012, 07:16
Genolier Swiss Medical Network (GSMN): Reaktion auf die unerwarteten Änderungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen einiger Krankenversicherer

Genolier Swiss Medical Network (GSMN) / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

05.01.2012 07:15

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

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Trotz der von einigen Versicherungen geschaffenen Unsicherheit werden alle

Halbprivat- und Privatversicherten von allen Kliniken der Gruppe

aufgenommen, und es wird ein Beistand gestellt, um die Interessen der

Patienten zu wahren.

Während alle grossen Schweizer Krankenkassen ihre Tarifabkommen für 2012

verlängert haben, wurden die Verhandlungen der GSMN-Gruppe mit einigen

Krankenversicherern, zu denen auch Helsana und Supra gehören, noch nicht

abgeschlossen. Die finanziellen Forderungen des Zürcher Versicherers

Helsana gegenüber den Ärzten und den Westschweizer Kliniken der Schweizer

Gruppe sind aus wirtschaftlicher Sicht nicht akzeptabel und würden zu

empfindlichen Abstrichen in Bezug auf die Sicherheit und den Komfort der

Patienten führen. Somit besteht derzeit potentiell die Gefahr eines

vertragslosen Zustands für die Patienten dieser Versicherer und das Risiko,

dass sie keine oder nur eine geringere Kostendeckung seitens des

Versicherers erhalten. Um die Kontinuität der Behandlungen der Patienten zu

gewährleisten und sie vor Schaden zu bewahren, hat GSMN beschlossen, diese

Halbprivat- und Privatversicherten trotzdem aufzunehmen und sie von dem

finanziellen Risiko zu entlasten, bis eine akzeptable vertragliche Lösung

gefunden und umgesetzt wird.

Einige Schweizer Versicherer haben die Revision des nationalen

Krankenversicherungsgesetzes erstaunlicherweise als Vorwand genommen, um

ihre Versicherungsbedingungen auf einseitige und unerwartete Art und Weise

zu ändern und ihre Versicherten somit durch die Verringerung ihrer

Kostendeckung schwerwiegend zu benachteiligen, ohne dass diese in den

meisten Fällen dagegen Rekurs erheben oder Massnahmen hätten ergreifen

können. Durch die Änderungen ist es einem Versicherten, auch wenn dieser

bereits seit vielen Jahren seine Prämien entrichtet, nur schwer, wenn nicht

sogar überhaupt nicht möglich, seine Zusatzversicherung in einer Phase

seines Lebens, in der er aufgrund seines Gesundheitszustands auf Pflege

angewiesen ist, zu wechseln. Darüber hinaus haben einige Versicherer, wie

zum Beispiel Helsana, unbemerkt ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen

geändert. Um eine Kostendeckung zu erhalten, müssen die Patienten von nun

an sowohl ihre Grund- als auch ihre Zusatzversicherung bei dem jeweiligen

Versicherer abgeschlossen haben. Diesen Versicherten ist es zudem

unmöglich, ihre Krankenversicherung im laufenden Jahr zu wechseln, wodurch

sie eines guten Rechts beraubt wurden. Sie müssen machtlos zusehen, wie die

Kliniken, in denen die Praxen ihrer Ärzte untergebracht sind, von heute auf

morgen von den Listen der Einrichtungen, für die die Behandlungskosten

erstattet werden, verschwinden. Da die Prämien und Tarife im Jahr 2012

praktisch unverändert geblieben sind, gibt es keine wirtschaftliche

Grundlage für diese Änderungen, die ganz offensichtlich ausschliesslich

dazu dienen, die mit der Zusatzversicherung erzielten Profite zum Nachteil

der Grundversicherung zu maximieren.

Die Gruppe GSMN, die einzige Schweizer Privatklinikgruppe, die in allen

drei Sprachregionen der Schweiz vertreten ist, hat trotz dieser Situation

den Entschluss gefasst, die Halbprivat- und Privatversicherten jener

Versicherungen, mit denen 2011 eine Vereinbarung bestand, bis zu einer

neuen Bekanntmachung in ihren 10 GSMN-Kliniken aufzunehmen. Patienten mit

einer Zusatzversicherung für die Halb- oder Privatabteilung werden wie

zuvor weiterhin ohne eigenes finanzielles Risiko in den GSMN-Kliniken

medizinisch versorgt. Sobald alle neuen Einflussfaktoren bekannt sind, wird

GSMN seine Beziehungen zu diesen Versicherern im Hinblick auf seine

sämtlichen Einrichtungen neu verhandeln und vertraglich festlegen.

GSMN erachtet es als grundlegend, dass Patienten, die über Jahre ihre

Prämien für eine Halb- oder Privatabteilung bezahlt haben, von ihrem Recht

einer Kostenübernahme Gebrauch machen können und nicht zum Spielball einer

Gesetzesrevision werden, durch deren zähe Umsetzung auf kantonaler Ebene

und dem Versuch einiger Akteure, Profit daraus zu schlagen, ein erprobtes

und gut funktionierendes Gesundheitssystem aufs Spiel gesetzt wird. GSMN

setzt sich gemeinsam mit seinen Partnern im Schweizer Gesundheitswesen

dafür ein, dass die Interessen der Patienten gewahrt bleiben und die

Vorteile einer freien Medizin mit ihren unabhängigen Ärzten auch fortan

gesichert werden. In der GSMN-Gruppe wurde eine Hilfsabteilung

eingerichtet, die für die zu ergreifenden Massnahmen zur Erlangung einer

Kostenübernahme bei Behandlungsfällen innerhalb der Gruppe zuständig ist.

Sie ist unter der Telefonnummer 022 366 99 99 oder der E-Mail-Adresse

kvg2012@gsmn.ch zu erreichen.

Im Jahr 2012 sollten sich alle Versicherten, die sich die freie Wahl ihre

Ärzte und Kliniken erhalten wollen, intensiv mit den angebotenen

Kostendeckungen auseinandersetzen und sich für einen Versicherer

entscheiden, der bei der Kostendeckung auf eine stabile und konstante

Politik setzt, die das Recht der freien Auswahl nicht beschneidet. Im

Angesicht einer Krankheit könnte sich diese freie Wahl als entscheidend und

ausschlaggebend herausstellen. Gewisse Kompetenzen und Technologien,

insbesondere im Bereich der Onkologie und Neurologie, sind aufgrund ihrer

schnellen Weiterentwicklung zum Teil nur selten oder nur in bestimmten

Einrichtungen verfügbar. Daher ist es sehr wichtig, die Freiheit, Arzt und

Klinik unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Bedürfnisse selbst wählen

zu können, zu schützen. Dies war schon immer der Hauptvorteil einer

Zusatzversicherung und muss es auch bleiben.

Versicherte, bei denen Probleme mit der Kostenübernahme durch ihre

Versicherung auftreten, können sich an mehrere Stellen wenden, die der

Wahrung ihrer Rechte dienen:

- der Ombudsmann für die private Krankenversicherung

(www.ombudsman-assurance.ch)

- die Stiftung Patientenschutz (www.spo.ch)

- der Konsumentenschutz (www.konsumentenschutz.ch oder unter der

Telefonnummer 031 370 24 25 für Mitglieder oder 0900 900 440 (CHF

2.90/Min.) für Nicht-Mitglieder).

Genolier Swiss Medial Network SA (GSMN) ist das zweitgrösste Netzwerk

privater Spitäler in der Schweiz. Im Mittelpunkt seiner Wachstumsstrategie

steht der Aufbau eines nationalen Netzwerkes durch den Erwerb von Kliniken

und deren Umstrukturierung. Hauptziel von GSMN ist es, seinen

schweizerischen und ausländischen Patienten eine erstklassige stationäre

Versorgung zu bieten. GSMN unterscheidet sich von anderen Anbietern im

Gesundheitswesen durch die hohe Qualität seiner Dienstleistungen, den Wert

seiner Marke, das angenehme Arbeitsumfeld und eine unternehmerisch

denkende, erfahrene Führungscrew. Ab Ende Januar 2012 wird GSMN

voraussichtlich 10 Privatspitäler in der Schweiz betreiben (Clinique de

Genolier, Clinique de Montchoisi, Clinique Valmont, Clinique Générale,

Centre médico-chirurgical des Eaux-Vives, Ars Medica Clinic, Clinica

Sant'Anna, Privatklinik Bethanien, Privatklinik Lindberg und Privatklinik

Obach) mit mehr als 1.000 angeschlossenen Ärzten und 2.000 Mitarbeitern.

Die Gruppe ist am Domestic Standard der SIX Swiss Exchange (GSMN:SW)

notiert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Séverine Van der Schueren

Secrétaire Générale GSMN

Tel. +41 22 366 99 87

svanderschueren@gsmn.ch

05.01.2012 Mitteilung übermittelt durch die EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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mit Kapitalmarktbezug und Pressemitteilungen.

Die EquityStory Gruppe verbreitet Finanznachrichten für über 1'300

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