Q-Cells SE: Bekanntmachung über die Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung vom 27. Februar 2012
DGAP-News: Q-Cells SE / Schlagwort(e): Anleihe
Q-Cells SE: Bekanntmachung über die Beschlussfassungen der
Gläubigerversammlung vom 27. Februar 2012
27.02.2012 / 22:49
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Q-Cells International Finance B.V.
Rotterdam, Niederlande
EUR 492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 ('Anleihe')
ISIN: DE000A0LMY64 / WKN A0LMY6 / Common Code: 028696507
mit der unbedingten und unwiderruflichen Garantie der
Q-Cells SE ('Q-Cells SE' oder 'Garantin')
Bitterfeld-Wolfen, Deutschland
Bekanntmachung über die Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung
vom 27. Februar 2012
Die Gläubigerversammlung der Inhaber der zur Anleihe gehörigen
Teilschuldverschreibungen (die 'Gläubiger') hat am 27. Februar 2012 den
nachfolgend bekannt gegebenen Beschluss gefasst.
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Stundung des Nennbetrags der
Anleihe durch den gemeinsamen Vertreter bis zum 30. April 2012 sowie zur
entsprechenden Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der Garantie der
Q-Cells SE
Die Gläubigerversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:
Die Gläubiger stimmen der Vornahme der folgenden Maßnahmen des gemeinsamen
Vertreters zu, verbunden mit der Anweisung, diese Maßnahmen vorzunehmen:
a) Stundung der Ansprüche der Gläubiger auf Zahlung des Nennbetrags aus den
EUR 492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 bis zum 30.
April 2012;
b) Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der Garantie der Q-Cells SE vom
28. Februar 2007 gegenüber der Citibank, N.A. zugunsten der Gläubiger der
EUR 492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 bis zum 30.
April 2012, soweit diese Ansprüche der Sicherung der Ansprüche der
Gläubiger auf Zahlung des Nennbetrags aus den EUR 492.500.000 1,375 %
Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 dienen;
c) die Vornahme der Stundung gemäß lit. a) und lit. b) erfolgt mit der
Maßgabe, dass sie mit sofortiger Wirkung endet, wenn und sobald eines der
folgenden Ereignisse eintritt:
aa) die Garantin stellt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
nach §§ 17-19 Insolvenzordnung oder die Emittentin stellt einen Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach dem für sie maßgeblichen
niederländischen Insolvenzrecht;
bb) es tritt ein Kontrollwechsel nach § 11 (a) oder eine Verschmelzung nach
§ 11 (b) der Emissionsbedingungen ein;
cc) die Gläubiger beschließen den Wegfall der Stundung gemäß lit. a) und
lit. b) mit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden
Stimmrechte in einer beschlussfähigen Gläubigerversammlung oder im Wege der
Abstimmung ohne Gläubigerversammlung gemäß § 18 SchVG. Dieses Ereignis gilt
bereits mit der Beschlussfassung als eingetreten, unabhängig davon, ob der
Beschluss noch angefochten werden kann oder ob der Beschluss nach Maßgabe
der §§ 5 ff. SchVG vollziehbar ist.
d) Die Vereinbarung der Stundung erfolgt mit der Maßgabe, dass die am 28.
Februar 2012 fällig werdenden Zinsen entsprechend den Emissionsbedingungen
in bar ausgezahlt werden und ab dem 29. Februar 2012 trotz der Stundung
weiter Zinsen auf die Anleihe gemäß § 4 der Emissionsbedingungen auflaufen.
Rotterdam, 27. Februar 2012
Q-Cells International Finance B.V.
Die Geschäftsführung
Ende der Corporate News
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27.02.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Q-Cells SE
Sonnenallee 17-21, OT Thalheim
06766 Bitterfeld-Wolfen
Deutschland
Telefon: +49 (0)3494 - 6699-0
Fax: +49 (0)3494 - 6699-199
E-Mail: q-cells@q-cells.com
Internet: www.q-cells.com
ISIN: DE0005558662, Wandelanleihe 2012: DE000A0LMY64,
Wandelanleihe 2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015:
DE000A1E8HF6
WKN: 555866
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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158292 27.02.2012
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Gläubigerversammlung vom 27. Februar 2012
27.02.2012 / 22:49
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vom 27. Februar 2012
Die Gläubigerversammlung der Inhaber der zur Anleihe gehörigen
Teilschuldverschreibungen (die 'Gläubiger') hat am 27. Februar 2012 den
nachfolgend bekannt gegebenen Beschluss gefasst.
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Stundung des Nennbetrags der
Anleihe durch den gemeinsamen Vertreter bis zum 30. April 2012 sowie zur
entsprechenden Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der Garantie der
Q-Cells SE
Die Gläubigerversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:
Die Gläubiger stimmen der Vornahme der folgenden Maßnahmen des gemeinsamen
Vertreters zu, verbunden mit der Anweisung, diese Maßnahmen vorzunehmen:
a) Stundung der Ansprüche der Gläubiger auf Zahlung des Nennbetrags aus den
EUR 492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 bis zum 30.
April 2012;
b) Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der Garantie der Q-Cells SE vom
28. Februar 2007 gegenüber der Citibank, N.A. zugunsten der Gläubiger der
EUR 492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 bis zum 30.
April 2012, soweit diese Ansprüche der Sicherung der Ansprüche der
Gläubiger auf Zahlung des Nennbetrags aus den EUR 492.500.000 1,375 %
Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 dienen;
c) die Vornahme der Stundung gemäß lit. a) und lit. b) erfolgt mit der
Maßgabe, dass sie mit sofortiger Wirkung endet, wenn und sobald eines der
folgenden Ereignisse eintritt:
aa) die Garantin stellt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
nach §§ 17-19 Insolvenzordnung oder die Emittentin stellt einen Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach dem für sie maßgeblichen
niederländischen Insolvenzrecht;
bb) es tritt ein Kontrollwechsel nach § 11 (a) oder eine Verschmelzung nach
§ 11 (b) der Emissionsbedingungen ein;
cc) die Gläubiger beschließen den Wegfall der Stundung gemäß lit. a) und
lit. b) mit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden
Stimmrechte in einer beschlussfähigen Gläubigerversammlung oder im Wege der
Abstimmung ohne Gläubigerversammlung gemäß § 18 SchVG. Dieses Ereignis gilt
bereits mit der Beschlussfassung als eingetreten, unabhängig davon, ob der
Beschluss noch angefochten werden kann oder ob der Beschluss nach Maßgabe
der §§ 5 ff. SchVG vollziehbar ist.
d) Die Vereinbarung der Stundung erfolgt mit der Maßgabe, dass die am 28.
Februar 2012 fällig werdenden Zinsen entsprechend den Emissionsbedingungen
in bar ausgezahlt werden und ab dem 29. Februar 2012 trotz der Stundung
weiter Zinsen auf die Anleihe gemäß § 4 der Emissionsbedingungen auflaufen.
Rotterdam, 27. Februar 2012
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Internet: www.q-cells.com
ISIN: DE0005558662, Wandelanleihe 2012: DE000A0LMY64,
Wandelanleihe 2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015:
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WKN: 555866
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