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DGAP-News: Q-Cells SE: Bekanntmachung über die Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung vom 27. Februar 2012 (deutsch)

Veröffentlicht am 27.02.2012, 22:50
Q-Cells SE: Bekanntmachung über die Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung vom 27. Februar 2012

DGAP-News: Q-Cells SE / Schlagwort(e): Anleihe

Q-Cells SE: Bekanntmachung über die Beschlussfassungen der

Gläubigerversammlung vom 27. Februar 2012

27.02.2012 / 22:49

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Q-Cells International Finance B.V.

Rotterdam, Niederlande

EUR 492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 ('Anleihe')

ISIN: DE000A0LMY64 / WKN A0LMY6 / Common Code: 028696507

mit der unbedingten und unwiderruflichen Garantie der

Q-Cells SE ('Q-Cells SE' oder 'Garantin')

Bitterfeld-Wolfen, Deutschland

Bekanntmachung über die Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung

vom 27. Februar 2012

Die Gläubigerversammlung der Inhaber der zur Anleihe gehörigen

Teilschuldverschreibungen (die 'Gläubiger') hat am 27. Februar 2012 den

nachfolgend bekannt gegebenen Beschluss gefasst.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Stundung des Nennbetrags der

Anleihe durch den gemeinsamen Vertreter bis zum 30. April 2012 sowie zur

entsprechenden Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der Garantie der

Q-Cells SE

Die Gläubigerversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

Die Gläubiger stimmen der Vornahme der folgenden Maßnahmen des gemeinsamen

Vertreters zu, verbunden mit der Anweisung, diese Maßnahmen vorzunehmen:

a) Stundung der Ansprüche der Gläubiger auf Zahlung des Nennbetrags aus den

EUR 492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 bis zum 30.

April 2012;

b) Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der Garantie der Q-Cells SE vom

28. Februar 2007 gegenüber der Citibank, N.A. zugunsten der Gläubiger der

EUR 492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 bis zum 30.

April 2012, soweit diese Ansprüche der Sicherung der Ansprüche der

Gläubiger auf Zahlung des Nennbetrags aus den EUR 492.500.000 1,375 %

Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 dienen;

c) die Vornahme der Stundung gemäß lit. a) und lit. b) erfolgt mit der

Maßgabe, dass sie mit sofortiger Wirkung endet, wenn und sobald eines der

folgenden Ereignisse eintritt:

aa) die Garantin stellt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

nach §§ 17-19 Insolvenzordnung oder die Emittentin stellt einen Antrag auf

Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach dem für sie maßgeblichen

niederländischen Insolvenzrecht;

bb) es tritt ein Kontrollwechsel nach § 11 (a) oder eine Verschmelzung nach

§ 11 (b) der Emissionsbedingungen ein;

cc) die Gläubiger beschließen den Wegfall der Stundung gemäß lit. a) und

lit. b) mit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden

Stimmrechte in einer beschlussfähigen Gläubigerversammlung oder im Wege der

Abstimmung ohne Gläubigerversammlung gemäß § 18 SchVG. Dieses Ereignis gilt

bereits mit der Beschlussfassung als eingetreten, unabhängig davon, ob der

Beschluss noch angefochten werden kann oder ob der Beschluss nach Maßgabe

der §§ 5 ff. SchVG vollziehbar ist.

d) Die Vereinbarung der Stundung erfolgt mit der Maßgabe, dass die am 28.

Februar 2012 fällig werdenden Zinsen entsprechend den Emissionsbedingungen

in bar ausgezahlt werden und ab dem 29. Februar 2012 trotz der Stundung

weiter Zinsen auf die Anleihe gemäß § 4 der Emissionsbedingungen auflaufen.

Rotterdam, 27. Februar 2012

Q-Cells International Finance B.V.

Die Geschäftsführung

Ende der Corporate News

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27.02.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Q-Cells SE

Sonnenallee 17-21, OT Thalheim

06766 Bitterfeld-Wolfen

Deutschland

Telefon: +49 (0)3494 - 6699-0

Fax: +49 (0)3494 - 6699-199

E-Mail: q-cells@q-cells.com

Internet: www.q-cells.com

ISIN: DE0005558662, Wandelanleihe 2012: DE000A0LMY64,

Wandelanleihe 2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015:

DE000A1E8HF6

WKN: 555866

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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158292 27.02.2012

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