😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG (deutsch)

Veröffentlicht am 15.09.2014, 15:51
DGAP-News: SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG (deutsch)

SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

DGAP-News: SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges

SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1

WpHG

15.09.2014 / 15:51

---------------------------------------------------------------------

SENATOR Entertainment AG

Berlin

WKN: A0BVUC

ISIN: DE000A0BVUC6

Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass

der Konzernabschluss der SENATOR Entertainment AG, Berlin, zum

Abschlussstichtag 31.12.2012 fehlerhaft ist:

1. Anteilige Verluste eines Gemeinschaftsunternehmens (50% von 1,9 Mio.

EUR), das nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wird,

sind im Konzernabschluss zum 31.12. 2012 nicht berücksichtigt. Das

Gemeinschaftsunternehmen ist laut Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit 1,9

Mio. EUR bilanziell überschuldet. Die Senator Entertainment AG weist

nachrangige Forderungen aus Projektdarlehen über 1,9 Mio. EUR an das

Gemeinschaftsunternehmen aus. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sind

diese nachrangigen Forderungen Bestandteil der Nettoinvestition in das

Gemeinschaftsunternehmen.

Die unterlassene Kürzung der nachrangigen Forderungen aus Projektdarlehen

an das Gemeinschaftsunternehmen um dessen anteilige Verluste in Höhe von

0,95 Mio. EUR verstößt gegen IAS 28.29.

2. Im Konzernabschluss zum 31.12.2011 wurde i.Z.m. der Gewährung von

Unterlizenzen an Filmrechten ein Umsatz aus der Veräußerung von Filmrechten

von 2,7 Mio. EUR mit einem positiven Ergebnisbeitrag von 1,5 Mio. EUR

gezeigt, obwohl im Rahmen der Transaktion die maßgeblichen Risiken und

Chancen aus den Filmrechten nicht auf einen Dritten übertragen wurden, da

es sich bei dem Erwerber der Unterlizenzen um eine zu konsolidierende

Zweckgesellschaft gehandelt hat.

Die unterlassene Konsolidierung der Zweckgesellschaft in den

Geschäftsjahren 2011 und 2012 verstößt gegen IAS 27.13 i.V.m. SIC 12.8 und

hat zum 31.12.2012 dazu geführt, dass die Vermögenswerte um 1,4 Mio. EUR

und die Verbindlichkeiten um 0,2 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen sind.

3. Die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf ein im Jahr 2008

erworbenes Filmrecht sind im Geschäftsjahr 2012 um rund 0,5 Mio. EUR zu

hoch ausgewiesen, da bereits zum 31.12.2011 eine entsprechende

Wertberichtigung auf dieses Filmrecht zu erfassen gewesen wäre.

Die im Geschäftsjahr 2012 unterlassene rückwirkende Korrektur des

Konzernabschlusses zum 31.12.2011 hinsichtlich der erforderlichen

Wertberichtigung eines Filmrechtes verstößt gegen IAS 8.41 i.V.m. IAS

36.59.

4. Im Konzernanhang wird darauf hingewiesen, dass eine nahestehende

Rechtsanwaltsgesellschaft für Konzerngesellschaften bei der Verfolgung von

Urheberrechtsverletzungen tätig war. Die Höhe der im Geschäftsjahr 2012

abgerechneten Honorare - TEUR 893 - wird nicht offengelegt.

Die unterlassene Offenlegung der Höhe der von einem nahestehenden

Unternehmen in Rechnung gestellten Rechts- und Beratungshonorare verstößt

gegen IAS 24.18 a).

5. Die Konzernsteuerquote von 8,9% für das Jahr 2012 wird in der

Steuerüberleitungsrechnung gemäß IAS 12.81(c) im Konzernanhang im

Wesentlichen auf einen Vorteil aus dem Nichtansatz steuerlicher Verluste

zurückgeführt. Tatsächlich ist diese Konzernsteuerquote mit einem

Steuervorteil von 2,0 Mio. EUR auf niedrigere Steuersätze im Ausland und

mit einem Vorteil von 1,4 Mio. EUR auf die Nutzung steuerlicher

Verlustvorträge im Ausland, die in Vorjahren nicht latent abgegrenzt

wurden, zurückzuführen. Der Nichtansatz latenter Steuern auf steuerliche

Verluste im Jahr 2012 im Inland wirkt sich gegenläufig aus. Die fehlende

Angabe der Minderung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands aufgrund der

Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste verstößt gegen

IAS 12.80 (e).

Berlin, im September 2014

SENATOR Entertainment AG

Der Vorstand

---------------------------------------------------------------------

15.09.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: SENATOR Entertainment AG

Schönhauser Allee 53

10437 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0)30 88-091-770

Fax: +49 (0)30 88-091-774

E-Mail: investor@senator.de

Internet: www.senator.de

ISIN: DE000A0BVUC6

WKN: A0BVUC

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------

287083 15.09.2014

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.