Solar Millennium AG: Chapter 11 für US-Beteiligungen von Solar Millennium eingeleitet
DGAP-News: Solar Millennium AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Solar Millennium AG: Chapter 11 für US-Beteiligungen von Solar
Millennium eingeleitet
02.04.2012 / 17:24
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Corporate News
Chapter 11 für US-Beteiligungen von Solar Millennium eingeleitet
Erlangen, 2. April 2012 - Die US-Gesellschaften und -Beteiligungen von
Solar Millennium haben heute in einer koordinierten Aktion ein
Insolvenzverfahren nach Chapter 11 eingeleitet. Ein Insolvenzverfahren nach
Chapter 11 des US-Bankruptcy Code bietet einen rechtlichen Rahmen für
strukturierte Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen. Zudem gewährt
Chapter 11 für die Dauer des Verfahrens Schutz vor dem Zugriff der
Gläubiger auf das Vermögen der US-Gesellschaft.
Mit dem Chapter 11-Verfahren will der Insolvenzverwalter der Solar
Millennium AG, Volker Böhm, einen geordneten Verkaufsprozess für die
amerikanischen Projekte ermöglichen. Nach der Insolvenzanmeldung der
Solarhybrid AG konnte die laufenden Finanzierung der US-Gesellschaften
nicht mehr sichergestellt werden. 'Durch das Chapter 11-Verfahren ist
gewährleistet, dass sich weitere Interessenten über die Projekte
informieren und im Zuge eines öffentlichen Bieterverfahrens Angebote
abgeben können', betonte Böhm.
Ziel sei es weiterhin, die US-Projekte im Interesse der Gläubiger
bestmöglich zu verwerten. Bei einem Verkauf der US-Beteiligungen bestehen
insbesondere gute Aussichten, dass eine bar hinterlegte Bürgschaft in
Millionenhöhe in das Vermögen der Solar Millennium AG zurückfließt.
Bereits in der vergangenen Woche hatte Böhm zur Vorbereitung des Chapter
11-Verfahrens die Ablösung der bisherigen US-Geschäftsführung veranlasst
und den US-amerikanischen Sanierer Ned Kleinschmidt eingesetzt.
Kontakt:
Solar Millennium AG
Tel.: +49 (0)9131 9409-0
Pressekontakt:
cm@moeller-pr.de, Telefon: 0221/801087-87
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Solar Millennium AG dar. Der
Inhalt dieser Mitteilung soll nicht als Grundlage von Anlageentscheidungen
betreffend Wertpapiere der Gesellschaft dienen. Grundlage einer solchen
Anlageentscheidung können ausschließlich von einem potenziellen Investor
eigenverantwortlich durchzuführende Untersuchungen und Bewertungen sein.
Diese Mitteilung enthält zukunftsorientierte Aussagen. Es handelt sich
hierbei nicht um Aussagen, die historische Tatsachen beschreiben, sondern
um Aussagen über Erwartungen und Ansichten der Solar Millennium AG. Diese
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen und Prognosen der
Gesellschaft. Anleger sollten sich nicht auf diese Aussagen verlassen.
Zukunftsorientierte Aussagen stehen im Kontext ihres Entstehungszeitpunkts
und ihres Entstehungsumfelds. Die Gesellschaft übernimmt keine
Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsorientierten
Aussagen auf Grund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse zu
aktualisieren. Zukunftsorientierte Aussagen beinhalten immer Risiken und
Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass die
tatsächlich eintretenden Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
hierin enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen abweichen. Soweit diese
Mitteilung oder Teile davon in anderen Sprachen als deutsch angeboten
werden, ist dies ausschließlich ein Service für Journalisten, Analysten und
Investoren, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Rechtlich
verbindlich ist die deutsche Version dieser Pressemitteilung.
Ende der Corporate News
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163642 02.04.2012
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Millennium eingeleitet
02.04.2012 / 17:24
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Chapter 11 des US-Bankruptcy Code bietet einen rechtlichen Rahmen für
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Chapter 11 für die Dauer des Verfahrens Schutz vor dem Zugriff der
Gläubiger auf das Vermögen der US-Gesellschaft.
Mit dem Chapter 11-Verfahren will der Insolvenzverwalter der Solar
Millennium AG, Volker Böhm, einen geordneten Verkaufsprozess für die
amerikanischen Projekte ermöglichen. Nach der Insolvenzanmeldung der
Solarhybrid AG konnte die laufenden Finanzierung der US-Gesellschaften
nicht mehr sichergestellt werden. 'Durch das Chapter 11-Verfahren ist
gewährleistet, dass sich weitere Interessenten über die Projekte
informieren und im Zuge eines öffentlichen Bieterverfahrens Angebote
abgeben können', betonte Böhm.
Ziel sei es weiterhin, die US-Projekte im Interesse der Gläubiger
bestmöglich zu verwerten. Bei einem Verkauf der US-Beteiligungen bestehen
insbesondere gute Aussichten, dass eine bar hinterlegte Bürgschaft in
Millionenhöhe in das Vermögen der Solar Millennium AG zurückfließt.
Bereits in der vergangenen Woche hatte Böhm zur Vorbereitung des Chapter
11-Verfahrens die Ablösung der bisherigen US-Geschäftsführung veranlasst
und den US-amerikanischen Sanierer Ned Kleinschmidt eingesetzt.
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hierbei nicht um Aussagen, die historische Tatsachen beschreiben, sondern
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Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen und Prognosen der
Gesellschaft. Anleger sollten sich nicht auf diese Aussagen verlassen.
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und ihres Entstehungsumfelds. Die Gesellschaft übernimmt keine
Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsorientierten
Aussagen auf Grund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse zu
aktualisieren. Zukunftsorientierte Aussagen beinhalten immer Risiken und
Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass die
tatsächlich eintretenden Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
hierin enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen abweichen. Soweit diese
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