Solar Millennium AG: Utz Claassen verklagt Solar Millennium in USA auf Schadenersatz
DGAP-News: Solar Millennium AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Solar Millennium AG: Utz Claassen verklagt Solar Millennium in USA auf
Schadenersatz
02.04.2012 / 18:30
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Corporate News
Utz Claassen verklagt Solar Millennium in USA auf Schadenersatz
Erlangen, 2. April 2012 - Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Solar
Millennium AG, Utz Claassen, hat Solar Millennium und einige
Tochtergesellschaften in den USA auf 265 Millionen US-Dollar Schadenersatz
verklagt. Als Begründung wird in der Klageschrift angegeben,
Verantwortliche der Solar Millennium AG hätten durch rufschädigende
Äußerungen gegenüber Öffentlichkeit und Presse nach Claassens Ausscheiden
im März 2010 dessen Reputation als Manager geschädigt. Infolgedessen habe
er seitdem keine adäquaten Mandate mehr bekommen. Verklagt wurden im
Einzelnen die Solar Millennium AG, deren US-Tochter Solar Millennium Inc.
und die Solar Trust of America LLC, an der die Solar Millennium Inc. eine
70-prozentige Beteiligung hält. Die übrigen 30 % an der Solar Trust of
America LLC hält Ferrostaal.
Die Klage wird derzeit von Insolvenzverwalter Volker Böhm und den
betroffenen Tochtergesellschaften rechtlich geprüft. Auf das deutsche
Insolvenzverfahren hat die Klage keine unmittelbaren Auswirkungen. Selbst
wenn Claassen tatsächlich mit seiner Klage Erfolg haben sollte, wäre er
gegenüber der Solar Millennium AG nur Insolvenzgläubiger und müsste die
erstrittene Summe zur Insolvenztabelle anmelden. Ob die Forderung vom
Insolvenzverwalter auch anerkannt werden würde, wäre dann nach deutschem
Recht zu prüfen.
Kontakt:
Solar Millennium AG
Tel.: +49 (0)9131 9409-0
Pressekontakt:
cm@moeller-pr.de, Telefon: 0221/801087-87
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Solar Millennium AG dar. Der
Inhalt dieser Mitteilung soll nicht als Grundlage von Anlageentscheidungen
betreffend Wertpapiere der Gesellschaft dienen. Grundlage einer solchen
Anlageentscheidung können ausschließlich von einem potenziellen Investor
eigenverantwortlich durchzuführende Untersuchungen und Bewertungen sein.
Diese Mitteilung enthält zukunftsorientierte Aussagen. Es handelt sich
hierbei nicht um Aussagen, die historische Tatsachen beschreiben, sondern
um Aussagen über Erwartungen und Ansichten der Solar Millennium AG. Diese
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen und Prognosen der
Gesellschaft. Anleger sollten sich nicht auf diese Aussagen verlassen.
Zukunftsorientierte Aussagen stehen im Kontext ihres Entstehungszeitpunkts
und ihres Entstehungsumfelds. Die Gesellschaft übernimmt keine
Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsorientierten
Aussagen auf Grund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse zu
aktualisieren. Zukunftsorientierte Aussagen beinhalten immer Risiken und
Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass die
tatsächlich eintretenden Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
hierin enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen abweichen. Soweit diese
Mitteilung oder Teile davon in anderen Sprachen als deutsch angeboten
werden, ist dies ausschließlich ein Service für Journalisten, Analysten und
Investoren, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Rechtlich
verbindlich ist die deutsche Version dieser Pressemitteilung.
Ende der Corporate News
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02.04.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
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163656 02.04.2012
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Solar Millennium AG: Utz Claassen verklagt Solar Millennium in USA auf
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Utz Claassen verklagt Solar Millennium in USA auf Schadenersatz
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Millennium AG, Utz Claassen, hat Solar Millennium und einige
Tochtergesellschaften in den USA auf 265 Millionen US-Dollar Schadenersatz
verklagt. Als Begründung wird in der Klageschrift angegeben,
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Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen und Prognosen der
Gesellschaft. Anleger sollten sich nicht auf diese Aussagen verlassen.
Zukunftsorientierte Aussagen stehen im Kontext ihres Entstehungszeitpunkts
und ihres Entstehungsumfelds. Die Gesellschaft übernimmt keine
Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsorientierten
Aussagen auf Grund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse zu
aktualisieren. Zukunftsorientierte Aussagen beinhalten immer Risiken und
Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass die
tatsächlich eintretenden Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
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