Utimaco Beteiligungsgesellschaft mbH: GESCHÄFTSJAHR 2009/2010
DGAP-News: Utimaco Beteiligungsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):
Sonstiges/Sonstiges
Utimaco Beteiligungsgesellschaft mbH: GESCHÄFTSJAHR 2009/2010
23.11.2011 / 17:27
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UTIMACO BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT mbH i.L., OBERURSEL
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2009/2010 (2.11.2009 bis 31.3.2010)
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss der Utimaco Beteiligungsgesellschaft mbH i.L.,
Oberursel, (in der Folge auch Utimaco) wurde entsprechend den Grundsätzen
des HGB aufgestellt.
Gliederung und Ausweis
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 2. November 2009 wurde die Liquidation der
Gesellschaft beschlossen. Mit Beschluss der Hauptversammlung am 19.
November 2009 wurde das Ge-schäftsjahr der Utimaco Beteiligungsgesellschaft
mbH i.L. an das Geschäftsjahr der Sophos-Gruppe angepasst (1. April bis 31.
März des Folgejahrs). Unter Berücksichtigung der Liquidation und des
geänderten Geschäftsjahres wurde der Abschluss für den Zeitraum 2.11.2009
bis 31.3.2010 aufgestellt.
Bewertungsmethoden
Liquide Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt.
Währungsumrechnung
Forderungen und Verbindlichkeiten in nicht EURO-äquivalenten Währungen
werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls erfasst. Verluste aus
Kursveränderungen am Bilanzstichtag werden berücksichtigt.
II. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
II.1 Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.000,00. Die
Eigenkapitalveränderungsrechnung stellt sich im Geschäftsjahr wie folgt
dar:
Gezeichnetes Kapital Bilanzgewinn Summe
EURO EURO EURO
Stand 2. November 2009 25.000,00 -4.467,40 20.532,60
Jahresüberschuss - -1.103,47 -1.103,47
Stand 31. März 2010 25.000,00 -5.570,87 19.429,13
III. ERGÄNZENDE ANGABEN
Geschäftsführung
Der Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Mit
Gesellschafterbeschluss vom 9. März 2010 wurde der Liquidator mit Wirkung
zum 12. März 2010 geändert.
Dr. Manfred Anduleit (bis 12. März 2010)
Rod an der Weil
Sharon Cooper (seit 12. März 2010)
Oakdene, Großbritannien
Gesellschafterin
Die Utimaco Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. ist eine 100% Tochter der
Utimaco Safeware AG. Die Utimaco Safeware AG ist eine große
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und ist demnach verpflichtet
einen Konzernabschluss nach § 290 HGB zu erstellen. Die Utimaco Safeware AG
hat einen Konzernabschluss gemäß § 315a HGB nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind,
aufgestellt und umfasst die Abschlüsse der Gesellschaft und ihrer
Tochterunternehmen. Es wurden alle am Abschlussstichtag in der EU
anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board
(IASB), London, sowie die gültigen Interpretationen des International
Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des Standing
Interpretations Committee (SIC) berück-sichtigt. Zudem wurden die ergänzend
nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften
beachtet.
Oberursel, 1. Februar 2011
Sharon Cooper
Liquidatorin
Ende der Finanznachricht
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23.11.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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147494 23.11.2011
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ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2009/2010 (2.11.2009 bis 31.3.2010)
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss der Utimaco Beteiligungsgesellschaft mbH i.L.,
Oberursel, (in der Folge auch Utimaco) wurde entsprechend den Grundsätzen
des HGB aufgestellt.
Gliederung und Ausweis
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 2. November 2009 wurde die Liquidation der
Gesellschaft beschlossen. Mit Beschluss der Hauptversammlung am 19.
November 2009 wurde das Ge-schäftsjahr der Utimaco Beteiligungsgesellschaft
mbH i.L. an das Geschäftsjahr der Sophos-Gruppe angepasst (1. April bis 31.
März des Folgejahrs). Unter Berücksichtigung der Liquidation und des
geänderten Geschäftsjahres wurde der Abschluss für den Zeitraum 2.11.2009
bis 31.3.2010 aufgestellt.
Bewertungsmethoden
Liquide Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt.
Währungsumrechnung
Forderungen und Verbindlichkeiten in nicht EURO-äquivalenten Währungen
werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls erfasst. Verluste aus
Kursveränderungen am Bilanzstichtag werden berücksichtigt.
II. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
II.1 Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.000,00. Die
Eigenkapitalveränderungsrechnung stellt sich im Geschäftsjahr wie folgt
dar:
Gezeichnetes Kapital Bilanzgewinn Summe
EURO EURO EURO
Stand 2. November 2009 25.000,00 -4.467,40 20.532,60
Jahresüberschuss - -1.103,47 -1.103,47
Stand 31. März 2010 25.000,00 -5.570,87 19.429,13
III. ERGÄNZENDE ANGABEN
Geschäftsführung
Der Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Mit
Gesellschafterbeschluss vom 9. März 2010 wurde der Liquidator mit Wirkung
zum 12. März 2010 geändert.
Dr. Manfred Anduleit (bis 12. März 2010)
Rod an der Weil
Sharon Cooper (seit 12. März 2010)
Oakdene, Großbritannien
Gesellschafterin
Die Utimaco Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. ist eine 100% Tochter der
Utimaco Safeware AG. Die Utimaco Safeware AG ist eine große
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und ist demnach verpflichtet
einen Konzernabschluss nach § 290 HGB zu erstellen. Die Utimaco Safeware AG
hat einen Konzernabschluss gemäß § 315a HGB nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind,
aufgestellt und umfasst die Abschlüsse der Gesellschaft und ihrer
Tochterunternehmen. Es wurden alle am Abschlussstichtag in der EU
anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board
(IASB), London, sowie die gültigen Interpretationen des International
Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des Standing
Interpretations Committee (SIC) berück-sichtigt. Zudem wurden die ergänzend
nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften
beachtet.
Oberursel, 1. Februar 2011
Sharon Cooper
Liquidatorin
Ende der Finanznachricht
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