😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-Stimmrechte: IFA Hotel & Touristik AG (deutsch)

Veröffentlicht am 04.01.2012, 15:26
Aktualisiert 04.01.2012, 15:28
IFA Hotel & Touristik AG: Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 41 Abs. 2 Satz 1 und Absatz 4a WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

IFA Hotel & Touristik AG

04.01.2012 15:26

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Vorsorgliche Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 41 Abs. 2 WpHG sowie gemäß §

41 Abs. 4a WpHG

Am 04. Januar 2012 haben wir die nachfolgenden Stimmrechtsmitteilungen

erhalten, die als vorsorglich ergänzte bezeichnet werden, und die darauf

hinweisen, dass sich der aktuelle Stand der Stimmrechtsmitteilungen aus den

Mitteilungen vom 27. Februar 2009 und 13. März 2009 ergibt.

A.

Stimmrechtsmitteilung zum 1. April 2002

I.

Die BT Beteiligungs Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

Duisburg, teilte gemäß § 41 Abs. 2 S. 1 WpHG mit, dass der unmittelbare

Stimmrechtsanteil der BT Beteiligungs Treuhand Gesellschaft mit

beschränkter Haftung an der börsennotierten IFA Hotel & Touristik AG,

Duisburg ('Emittentin') am 1. April 2002 die Stimmrechtsschwellen von 3, 5,

10 und 15% der Stimmrechte an der Emittentin überschritt und 17,90% der

Stimmrechtsanteile (= 1.181.400 Stimmrechte) betrug.

II.

Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las Palmas, Spanien, teilte gemäß §

41 Abs. 2 S. 1 WpHG mit, dass der unmittelbare Stimmrechtsanteil der

Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. an der Emittentin am 1. April 2002 die

Stimmrechtsschwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 und 50% der Stimmrechte

an der Emittentin überschritt und 51,35% der Stimmrechtsanteile (=

3.389.100 Stimmrechte) betrug.

III.

Die Lopesan Touristik S.A., Las Palmas, teilte gemäß § 41 Abs. 2 S. 1

i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der

Lopesan Touristik S.A. an der Emittentin am 1. April 2002 die

Stimmrechtsschwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 und 50% der Stimmrechte

an der Emittentin überschritt und 69,25% der Stimmrechtsanteile (=

4.570.585 Stimmrechte) betrug.

Die vorgenannten Stimmrechte wurden der Lopesan Touristik S.A. vollständig

nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG aus Aktien zugerechnet, die unmittelbar

von der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las Palmas, (in Höhe von 51,35%

der Stimmrechtsanteile) sowie der BT Beteiligungs Treuhand Gesellschaft mit

beschränkter Haftung, Duisburg, (in Höhe von 17,90% der Stimmrechtsanteile)

gehalten wurden. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden über die von Lopesan

Touristik S.A. kontrollierten Gesellschaften, deren Stimmrechtsanteil an

der Emittentin jeweils 3% oder mehr betrug, nämlich die Creativ Hotel

Buenaventura S.A.U., Las Palmas, sowie die BT Beteiligungs Treuhand

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, zugerechnet.

IV.

Die Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Las Palmas, Spanien, teilte

gemäß § 41 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG mit, dass der

Stimmrechtsanteil der Hijos de Francisco López Sánchez S.A. an der

Emittentin am 1. April 2002 die Stimmrechtsschwellen von 3, 5, 10, 15, 20,

25, 30 und 50% der Stimmrechte an der Emittentin überschritt und 69,25% der

Stimmrechtsanteile (=4.570.585 Stimmrechte) betrug.

Die vorgenannten Stimmrechte wurden der Hijos de Francisco López Sánchez

S.A. vollständig nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG aus Aktien zugerechnet,

die unmittelbar von der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las Palmas, (in

Höhe von 51,35% der Stimmrechtsanteile) sowie der BT Beteiligungs Treuhand

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, (in Höhe von 17,90% der

Stimmrechtsanteile) gehalten wurden. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden

über die von Hijos de Francisco López Sánchez S.A. kontrollierten

Gesellschaften, deren Stimmrechtsanteil an der Emittentin jeweils 3% oder

mehr betrug, nämlich die Lopesan Touristik S.A., Las Palmas, die Creativ

Hotel Buenaventura S.A.U., Las Palmas, sowie die BT Beteiligungs Treuhand

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, zugerechnet.

V.

Der Herr Eustasio López González, Las Palmas, Spanien, teilte gemäß § 41

Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG mit, dass der

Stimmrechtsanteil des Herrn Eustasio López González an der Emittentin am 1.

April 2002 die Stimmrechtsschwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 und 50%

der Stimmrechte an der Emittentin überschritt und 69,25% der

Stimmrechtsanteile (=4.570.585 Stimmrechte) betrug.

Die vorgenannten Stimmrechte wurden Herrn Eustasio López González

vollständig nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG aus Aktien zugerechnet, die

unmittelbar von der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las Palmas, (in Höhe

von 51,35% der Stimmrechtsanteile) sowie der BT Beteiligungs Treuhand

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, (in Höhe von 17,90% der

Stimmrechtsanteile) gehalten wurden. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden

über die von Herrn Eustasio López González kontrollierten Gesellschaften,

deren Stimmrechtsanteil an der Emittentin jeweils 3% oder mehr betrug,

nämlich die Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Las Palmas, die Lopesan

Touristik S.A., Las Palmas, die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las

Palmas, sowie die BT Beteiligungs Treuhand Gesellschaft mit beschränkter

Haftung, Duisburg, zugerechnet.

B.

Stimmrechtsmitteilung zum 20. Januar 2007

I.

Die BT Beteiligungs Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

Duisburg, teilte gemäß § 41 Abs. 4a S. 1 WpHG mit, dass der unmittelbare

Stimmrechtsanteil der BT Beteiligungs Treuhand Gesellschaft mit

beschränkter Haftung an der Emittentin am 20. Januar 2007 die

Stimmrechtsschwellen von 3, 5, 10 und 15% der Stimmrechte an der Emittentin

überschritt und 15,97% der Stimmrechtsanteile (= 1.054.235 Stimmrechte)

betrug.

II.

Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las Palmas, Spanien, teilte gemäß §

41 Abs. 4a S. 1 WpHG mit, dass der unmittelbare Stimmrechtsanteil der

Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. an der Emittentin am 20. Januar 2007 die

Stimmrechtsschwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 und 50% der Stimmrechte

an der Emittentin überschritt und 51,38% der Stimmrechtsanteile (=

3.391.001 Stimmrechte) betrug.

III.

Die Lopesan Touristik S.A., Las Palmas, teilte gemäß § 41 Abs. 4a S. 1

i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der

Lopesan Touristik S.A. an der Emittentin am 20. Januar 2007 die

Stimmrechtsschwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 und 50% der Stimmrechte

an der Emittentin überschritt und 67,35% der Stimmrechtsanteile (=

4.445.236 Stimmrechte) betrug.

Die vorgenannten Stimmrechte wurden der Lopesan Touristik S.A. vollständig

nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG aus Aktien zugerechnet, die unmittelbar

von der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las Palmas, (in Höhe von 51,38%

der Stimmrechtsanteile) sowie der BT Beteiligungs Treuhand Gesellschaft mit

beschränkter Haftung, Duisburg, (in Höhe von 15,97% der Stimmrechtsanteile)

gehalten wurden. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden über die von Lopesan

Touristik S.A. kontrollierten Gesellschaften, deren Stimmrechtsanteil an

der Emittentin jeweils 3% oder mehr betrug, nämlich die Creativ Hotel

Buenaventura S.A.U., Las Palmas, sowie die BT Beteiligungs Treuhand

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, zugerechnet.

IV.

Die Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Las Palmas, Spanien, teilte

gemäß § 41 Abs. 4a S. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG mit, dass der

Stimmrechtsanteil der Hijos de Francisco López Sánchez S.A. an der

Emittentin am 20. Januar 2007 die Stimmrechtsschwellen von 3, 5, 10, 15,

20, 25, 30 und 50% der Stimmrechte an der Emittentin überschritt und 67,35%

der Stimmrechtsanteile (= 4.445.236 Stimmrechte) betrug.

Die vorgenannten Stimmrechte wurden der Hijos de Francisco López Sánchez

S.A. vollständig nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG aus Aktien zugerechnet,

die unmittelbar von der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las Palmas, (in

Höhe von 51,38% der Stimmrechtsanteile) sowie der BT Beteiligungs Treuhand

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, (in Höhe von 15,97% der

Stimmrechtsanteile) gehalten wurden. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden

über die von Hijos de Francisco López Sánchez S.A. kontrollierten

Gesellschaften, deren Stimmrechtsanteil an der Emittentin jeweils 3% oder

mehr betrug, nämlich die Lopesan Touristik S.A., Las Palmas, die Creativ

Hotel Buenaventura S.A.U., Las Palmas, sowie die BT Beteiligungs Treuhand

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, zugerechnet.

V.

Herr Eustasio López González, Las Palmas, Spanien, teilte gemäß § 41 Abs.

4a S. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil

des Herrn Eustasio López González an der Emittentin am 20. Januar 2007 die

Stimmrechtsschwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 und 50% der Stimmrechte

an der Emittentin überschritt und 67,35% der Stimmrechtsanteile (=

4.445.236 Stimmrechte) betrug.

Die vorgenannten Stimmrechte wurden Herrn Eustasio López González

vollständig nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG aus Aktien zugerechnet, die

unmittelbar von der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las Palmas, (in Höhe

von 51,38% der Stimmrechtsanteile) sowie der BT Beteiligungs Treuhand

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, (in Höhe von 15,97% der

Stimmrechtsanteile) gehalten wurden. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden

über die von Herrn Eustasio López González kontrollierten Gesellschaften,

deren Stimmrechtsanteil an der Emittentin jeweils 3% oder mehr betrug,

nämlich die Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Las Palmas, die Lopesan

Touristik S.A., Las Palmas, die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las

Palmas, sowie die BT Beteiligungs Treuhand Gesellschaft mit beschränkter

Haftung, Duisburg, zugerechnet.

C.

Anschriften

I.

Die Anschrift der BT Beteiligungs Treuhand Gesellschaft mit beschränkter

Haftung lautet und lautete wie folgt:

BT Beteiligungs Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Düsseldorfer Straße 50

47051 Duisburg

Deutschland

II.

Die Anschrift der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. lautet und lautete wie

folgt:

Creativ Hotel Buenaventura S.A.U.

c/ Concepción Arenal, 20

35006 Las Palmas de Gran Canaria

Gran Canaria, Spanien

III.

Die Anschrift der Lopesan Touristik S.A. lautet und lautete wie folgt:

Lopesan Touristik S.A.

c/ Concepción Arenal, 20

35006 Las Palmas de Gran Canaria

Gran Canaria, Spanien

IV.

Die Adresse der Hijos de Francisco López Sánchez S.A. lautet und lautete

wie folgt:

Hijos de Francisco López Sánchez S.A.

c/ Concepción Arenal, 20

35006 Las Palmas de Gran Canaria

Gran Canaria, Spanien

V.

Die Adresse von Herrn Eustasio López González lautet und lautete wie folgt:

Eustasio López González

c/ Concepción Arenal, 20

35006 Las Palmas de Gran Canaria

Gran Canaria, Spanien

VI.

Die Anschrift der Emittentin, deren Grundkapital in 6.600.000 Aktien einer

Gattung, nämlich auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag,

eingeteilt ist, lautet und lautete wie folgt:

IFA Hotel & Touristik AG

Düsseldorfer Straße 50

47051 Duisburg

Deutschland

Duisburg, den 4. Januar 2012

Der Vorstand

04.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------



Sprache: Deutsch

Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG

Düsseldorferstr. 50

47051 Duisburg

Deutschland

Internet: www.ifahotels.com



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



---------------------------------------------------------------------------

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.