SGL CARBON SE: Veröffentlichungen gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
SGL CARBON SE
22.12.2011 10:41
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, München, Deutschland hat
uns am 21. Dezember 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der SGL Carbon SE am 20. Dezember 2011 die Schwellen
von 10% und 15% überschritten hat und zu diesem Tag 15,72% (11.013.600
Stimmrechte) betragen hat.
Davon sind 9,69% (6.790.000 Stimmrechte) durch Ausübung von
Finanzinstrumenten erworben worden.
Des Weiteren hat uns die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft,
München, Deutschland, am 22. Dezember 2011 gemäß § 25 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass sie am 20. Dezember 2011 keine Finanzinstrumente
unmittelbar oder mittelbar hält, die ihr das Recht einräumen würden, Aktien
an der SGL Carbon SE (ISIN-Nummer: DE0007235301) zu beziehen. An diesem Tag
hat sie damit bezüglich Finanzinstrumenten die Schwellen von 15, 10 und 5%
der Stimmrechte der SGL Carbon SE unterschritten.
Die Stimmrechtsmitteilung gemäß § 25 Abs. 1 WpHG folgt unmittelbar auf die
im ersten Absatz dieser Veröffentlichung aufgeführte Stimmrechtsmitteilung
nach § 21 WpHG, mit der das Überschreiten der Schwellen von 10% und 15%
(aufgrund der Ausübung der Finanzinstrumente) mitgeteilt wurde.
Wiesbaden, 22. Dezember 2011
- Der Vorstand -
22.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: SGL CARBON SE
Rheingaustraße 182
65203 Wiesbaden
Deutschland
Internet: www.sglgroup.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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uns am 21. Dezember 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der SGL Carbon SE am 20. Dezember 2011 die Schwellen
von 10% und 15% überschritten hat und zu diesem Tag 15,72% (11.013.600
Stimmrechte) betragen hat.
Davon sind 9,69% (6.790.000 Stimmrechte) durch Ausübung von
Finanzinstrumenten erworben worden.
Des Weiteren hat uns die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft,
München, Deutschland, am 22. Dezember 2011 gemäß § 25 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass sie am 20. Dezember 2011 keine Finanzinstrumente
unmittelbar oder mittelbar hält, die ihr das Recht einräumen würden, Aktien
an der SGL Carbon SE (ISIN-Nummer: DE0007235301) zu beziehen. An diesem Tag
hat sie damit bezüglich Finanzinstrumenten die Schwellen von 15, 10 und 5%
der Stimmrechte der SGL Carbon SE unterschritten.
Die Stimmrechtsmitteilung gemäß § 25 Abs. 1 WpHG folgt unmittelbar auf die
im ersten Absatz dieser Veröffentlichung aufgeführte Stimmrechtsmitteilung
nach § 21 WpHG, mit der das Überschreiten der Schwellen von 10% und 15%
(aufgrund der Ausübung der Finanzinstrumente) mitgeteilt wurde.
Wiesbaden, 22. Dezember 2011
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