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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE000A0D6612

Veröffentlicht am 03.04.2012, 23:14
Aktualisiert 03.04.2012, 23:16
Zielgesellschaft: Augusta Technologie Aktiengesellschaft; Bieter: TKH Technologie Deutschland AG

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß

§ 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 29 Abs. 1, 34 des

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Bieter:

TKH Technologie Deutschland AG

An der Kleinbahn 16

41334 Nettetal

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Nummer

HRB 13868.

Zielgesellschaft:

Augusta Technologie Aktiengesellschaft

Willy-Brandt-Platz 3

81829 München

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer

HRB 169036.

Stammaktien: (ISIN) DE000A0D6612.

Die Aktien der Zielgesellschaft sind zum Handel im Regulierten Markt (Prime

Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Außerdem werden sie

an den Wertpapierbörsen in Berlin-Bremen, Stuttgart, München, Düsseldorf im

Freiverkehr sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Angebot

betreffender Informationen wird im Internet unter http://www.tkhgroup.com

erfolgen.

Die TKH Technologie Deutschland AG hat am 3. April 2012 entschieden, den

Aktionären der Augusta Technologie Aktiengesellschaft, Willy-Brandt-Platz

3, 81829 München, Deutschland, anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden

Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1 je

Aktie im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gegen

Zahlung einer Gegenleistung von

EUR 21,00 je Stückaktie

zu erwerben. Das Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage

noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen und

voraussichtlich unter der aufschiebenden Bedingung der Freigabe durch die

zuständigen Kartellbehörden, einer Mindestannahmequote von 75% der

ausstehenden Aktien der Augusta Technologie Aktiengesellschaft und weiteren

Angebotsbedingungen stehen.

Mehrere wesentliche Aktionäre haben sich am 3. April 2012 verpflichtet,

hinsichtlich sämtlicher von ihnen gehaltenen Aktien an der Augusta

Technologie Aktiengesellschaft das Angebot der TKH Technologie Deutschland

AG anzunehmen; dies entspricht einem Anteil von circa 28% bezogen auf

sämtliche ausgegebenen Aktien der Augusta Technologie Aktiengesellschaft

ohne Berücksichtigung eigener Aktien.

Die TKH Technologie Deutschland AG ist eine hundertprozentige mittelbare

Tochtergesellschaft der TKH Group NV, Spinnerstraat 15, 7480 AA

Haaksbergen, Niederlande.

Wichtige Information: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf

noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien.

Die Informationen in dieser Bekanntmachung sind nicht vollständig. Die

endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen

werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Es wird ausdrücklich auf die Angebotsunterlage verwiesen, die

voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2012 veröffentlicht wird. Die

TKH Technologie Deutschland AG behält sich eine Änderung der Bedingungen

und Bestimmungen des Angebots soweit rechtlich zulässig vor. Inhabern von

Aktien der Augusta Technologie Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen,

die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot

stehenden Dokumente zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt

gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden, und

gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung

des Inhalts der Angebotsunterlage und des Angebots zu erhalten.

Nettetal, den 3. April 2012

TKH Technologie Deutschland AG

Der Vorstand

Ende der WpÜG-Meldung

03.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in

Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart

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