Sichern Sie sich 40% Rabatt
👀 👁 🧿 Biogen: +4,56% nach Quartalszahlen. Unsere KI erkannte das Potenzial bereits im März 2024.
Welche Aktie wird als nächstes durchstarten?
Jetzt Aktien finden

Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2018

Veröffentlicht am 22.02.2017, 00:01
Aktualisiert 22.02.2017, 00:01
© Reuters. Forbidden traffic sign pictured near airport in Stuttgart

Berlin (Reuters) - Zahlreiche Diesel-Fahrer in Stuttgart müssen sich ab dem kommenden Jahr auf Fahrverbote in der Innenstadt einstellen.

Ab 2018 sollten an Tagen mit hoher Feinstaub-Belastung Fahrbeschränkungen im Stuttgarter Talkessel gelten, teilte die Landesregierung am Dienstag mit. Im Zuge des Luftreinhalteplans werde dies dann Diesel-Fahrzeuge treffen, die die aktuell strengste Abgasnorm "Euro 6" nicht erfüllten. Ausnahmen könne es für den Lieferverkehr geben. In den vergangenen Jahren wurden in Stuttgart die Feinstaubgrenzewerte jeweils an mehr als 40 Tagen überschritten. Ein Drittel der Autos auf deutschen Straßen sind Diesel. Davon erfüllen nach Stand Anfang 2016 etwa zehn Prozent die Euro-6-Norm.

Das von den Grünen regierte Bundesland erklärte weiter, man wolle ab 2020 eine dauerhafte Umweltzone in der Stadt einrichten, wenn dann 80 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge die Anforderungen für eine neue, blaue Umweltplakette erfüllen. Diese will das Bundesumweltministerium einführen, um Kommunen Fahrverbote zu erleichtern. Dafür gab es in der Bundesregierung allerdings bislang keine Mehrheit.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagte, da es die Plakette derzeit nicht gebe, müsse man wie von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgeschlagen auf zeitweise Fahrverbote setzen. Zudem baue man den öffentlichen Nahverkehr aus. Dobrindt hatte die blaue Plakette mit dem Hinweis abgelehnt, die Kommunen könnten schon jetzt Einfahrverbote erlassen.

Ein Sprecher seines Ministeriums widersprach der Darstellung Hermanns. Dobrindt habe nur auf die Rechtslage hingewiesen. Grundsätzlich halte man ‎Fahrverbote für einen falscher politischen Ansatz. Besser sei es, Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auszurüsten, die sich ständig im Stadtverkehr befinden, etwa Taxis, Busse oder Behördenfahrzeuge.

FEINSTAUBBELASTUNG SEIT JAHREN IN DEUTSCHLAND ZU HOCH

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Die Feinstaubbelastung überschreitet seit vielen Jahren in gut 90 deutschen Städten häufig die Grenzwerte. Deutschland ist deswegen bereits von der EU verklagt worden. Stuttgart in seiner Talkessellage ist davon besonders betroffen.

Die Landesregierung ist zudem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen mangelnden Einsatzes gegen das Feinstaubproblem verklagt worden. Dieselruß ist einer der Verursacher von Feinstaub. Ölheizungen, Kamine oder auch der Reifenabrieb tragen ebenfalls dazu bei. Die Belastung ist bei bestimmten Wetterlagen besonders hoch. Feinstaub gilt als Auslöser von verschiedenen Atemwegs-Erkrankungen wie etwa Asthma und auch von Krebs. 2017-02-21T162936Z_1_LYNXMPED1K15P_RTROPTP_1_GERMANY-STUTTGART.JPG

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.