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EANS Adhoc: Atrium European Real Estate Limited (deutsch)

Veröffentlicht am 31.05.2012, 08:16
EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / Erwerbsangebot

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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31.05.2012

Erwerbsangebot von Atrium European Real Estate Limited für alle ihrer

ausstehenden EUR32.050.000 Tranche A 6 per cent. Notes due 2013 und ihrer

ausstehenden EUR67.950.000 Tranche B Floating Rate Notes due 2013

Nicht für die Herausgabe, VERÖFFENTLICHUNG oder Verbreitung innerhalb oder in

oder an Personen mit Aufenthalt oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von

Amerika, deren Territorien und Außengebieten, eines Bundesstaates der

Vereinigten staaten oder dem District of Columbia oder an eine U.S. Person (wie

untenstehend definiert) (Siehe unten 'Angebot und Angebotsbeschränkungen')

Jersey, 31. Mai 2012: Atrium European Real Estate Limited (die Gesellschaft),

gab heute eine Einladung an die Inhaber ihrer ausstehenden (a) EUR32.050.000

Tranche A 6 per cent. Notes due 2013 (ISIN: AT0000341789) und (b) EUR67.950.000

Tranche B Floating Rate Notes due 2013 (ISIN: AT0000341797) (zusammen, die

Schuldverschreibungen) bekannt, ihre Schuldverschreibungen der Gesellschaft zum

Kauf gegen Bargeld anzubieten (einzeln ein Angebot und zusammen die Angebote).

Die Angebote werden zu den Bedingungen und vorbehaltlich der Bestimmungen und

definierten Begriffe gemacht, die in der von der Gesellschaft für die Angebote

erstellten und mit 31. Mai 2012 datierten Erwerbsangebotsunterlage (Tender

Offer Memorandum) (das Tender Offer Memorandum) enthalten sind. Die Angebote

unterliegen den unten genannten und im Tender Offer Memorandum ausführlicher

beschriebenen Angebotsbeschränkungen.

Die Angebote sollen der Gesellschaft weiterhin die Umsetzung ihrer Strategie

ermöglichen ihre ausstehenden Verbindlichkeiten zu erwerben, um unmittelbar

Nettozinsersparnisse zu erzielen und gegebenenfalls Finanzierungsmöglichkeiten

zu günstigeren Bedingungen zu nützen.

Die Gesellschaft wird EUR1.030 (der Kaufpreis) für jeweils EUR1.000 Nominalwert

jener Schuldverschreibungen zahlen, deren Erwerb sie in Übereinstimmung mit den

Angeboten akzeptiert hat. Die Gesellschaft wird auch die angefallenen Zinsen

für diese Schuldverschreibungen bezahlen.

Bezeichnung der ISIN Ausstehendes Menge die dem Kaufpreis

Schuldverschreib Gesamtnominale Angebot

ungen unterliegt

EUR32.050.000 6.8 AT0000341789 EUR32.050.000* Jede und alle EUR1.030 für

per cent. Notes jeweils

due 2013 EUR1.000

Nominalwert

EUR67.950.000 AT0000341797 EUR67.950.000 Jede und alle EUR1.030 für

Tranche B jeweils

Floating Rate EUR1.000

Notes due 2013 Nominalwert

* Derzeit wird ein Gesamtnominalwert in der Höhe von EUR6.100.000 von den Fixed

Rate Notes und EUR3.959.000 von den Floating Rate Notes von der Gesellschaft

gehalten.

Das Angebot beginnt am 31. Mai 2012 und endet um 17.00 Uhr (Wiener Zeit) am 28.

Juni 2012 (das Angebotsende), soweit es nicht verlängert, erneuert oder beendet

wurde.

Um berechtigt zu sein den jeweiligen Kaufpreis gemäß dem jeweiligen Angebot zu

erhalten, müssen Inhaber der Schuldverschreibungen ihre Schuldverschreibungen

gültig vor dem Angebotsende zum Kauf anbieten, indem sie einen gültigen

Angebotsauftrag (Tender Instruction) (wie im Tender Offer Memorandum

beschrieben) abgeben oder eine Abgabe in ihrem Namen veranlassen und diese vor

dem Angebotsende vom Tender Agent erhalten wird. Inhaber von

Schuldverschreibungen, die eines der Angebote annehmen möchten, sollten

hinsichtlich der Verfahren, die für die Annahme des Angebots eingehalten werden

müssen, das Tender Offer Memorandum lesen. Im Speziellen dürfen nur

Schuldverschreibungen in Mindestnominalbeträgen von EUR50.000 und danach in

ganzzahligen Vielfachen von EUR50.000 zum Kauf angeboten werden. Im Zuge der

Angebote angebotene Schuldverschreibungen sind unwiderruflich angeboten, außer

unter den begrenzten Umständen, die im Tender Offer Memorandum beschrieben

sind.

Der erwartete Transaktionszeitplan ist wie folgt zusammengefasst:

Ereignis Erwarteter Zeitpunkt/Datum

Beginn: 31. Mai 2012

Angebotsende: 17.00 Uhr (Wiener Zeit) am 28. Juni 2012



Bekanntgabe der Annahme Um oder gegen 17.00 Uhr (Wiener Zeit)

und der Ergebnisse: am 29. Juni 2012

Abrechnungsdatum 3. Juli 2012

(Settlement Date):

Von Zwischenhändlern (Intermediary) oder Clearingsystemen bestimmte Stichtage

werden vor den oben genannten Stichtagen liegen.

Nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und wie in dem Tender Offer Memorandum

dargelegt, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen jedes der Angebote

jederzeit verlängern, erneuern, abändern, beenden oder Bedingungen abbedingen.

Weitere Informationen

Die Angebote sind im Tender Offer Memorandum vollständig beschrieben

(Verteilungsbeschränkungen unterliegend). Dieses ist erhältlich beim Tender

Agent. Die Deutsche Bank AG, London Branch, wurde als Dealer Manager für die

Angebote beauftragt.

Informationsanfragen bezüglich des Angebots richten Sie bitte an:

DEALER MANAGER

Deutsche Bank AG, London Branch

Winchester House

1 Great Winchester Street

London EC2N 2DB

United Kingdom

Telefon: +44 20 7545 8011

An: Liability Management Group

E-Mail: liability.management@db.com

Informationsanfragen bezüglich des Ablaufs des Erwerbsangebots der

Schuldverschreibungen sowie für alle Dokumente und Unterlagen über das Angebot

richten Sie bitte an:

TENDER AGENT

Deutsche Bank AG, London Branch

Winchester House

1 Great Winchester Street

London EC2N 2DB

United Kingdom

Telefon: +44 20 7547 5000

Fax: +44 20 7547 5001

An: Trust & Securities Services

E-Mail: xchange.offer@db.com

FREIZEICHNUNGSKLAUSEL (DISCLAIMER)

Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Tender Offer Memorandum zu

lesen. Diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum enthalten wichtige

Informationen, die vor jeder Entscheidung hinsichtlich der Angebote aufmerksam

gelesen werden sollten. Sollten sie irgendwelche Zweifel bezüglich der von

Ihnen vorzunehmenden Handlung haben, wird Ihnen empfohlen, unverzüglich

persönliche Beratung auch hinsichtlich der steuerlichen Folgen durch Ihren

Aktienhändler, Bankmanager, Rechtsanwalt, Steuerberater oder einen anderen

unabhängigen Finanzberater einzuholen. Jede Person oder jedes Unternehmen,

deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Vermittler, Händler, einer

Bank, Treuhänder, Treuhandunternehmen oder einer anderen Mittelsperson gehalten

werden, müssen diese Mittelsperson kontaktieren, wenn sie im Rahmen der

Angebote Schuldverschreibungen anbieten möchten. Weder die Gesellschaft noch

der Dealer Manager noch der Tender Agent geben irgendeine Empfehlung ab, ob

Inhaber von Schuldverschreibungen im Rahmen der Angebote Schuldverschreibungen

anbieten sollten.

ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum in

bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in

den Besitz dieser Bekanntmachung und/oder des Tender Offer Memorandum gelangen,

werden von der Gesellschaft, dem Dealer Manager und dem Tender Agent

aufgefordert, sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren und diese

zu beachten. Weder diese Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum

stellen ein Kaufangebot oder eine Aufforderung ein Verkaufsanbot für die

Schuldverschreibungen zu stellen dar. Im Rahmen der Angebote angebotene

Schuldverschreibungen werden nicht von Inhabern von Schuldverschreibungen

akzeptiert, wenn unter irgendwelchen Umständen solche Angebote oder

Aufforderungen rechtswidrig wären. In jenen Rechtsordnungen, in denen

Wertpapiergesetze, Gesetze gegen Emissionsbetrug (Blue Sky Laws) oder andere

Gesetze es notwendig machen, dass die Angebote durch einen lizenzierten

Vermittler oder Händler gemacht werden und der Dealer Manager oder eines seiner

verbundenen Unternehmen (Affiliates) in diesen Rechtsordnungen ein solcher

lizenzierter Vermittler oder Händler ist, wird angenommen, dass die Angebote

für die Gesellschaft vom Dealer Manager oder von seinem jeweiligen verbundenen

Unternehmen (je nach Sachlage) in diesen Rechtsordnungen gemacht wurden

Vereinigte Staaten: Die Angebote werden nicht und werden zukünftig nicht,

direkt oder indirekt, innerhalb oder in, oder durch die Verwendung der Post

der, oder durch irgendwelche Mittel oder Einrichtungen des innerstaatlichen

oder außerstaatlichen Handels der, oder von jeglicher Einrichtung einer

nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten oder an eine U.S. Person

(eine U.S. Person), wie festgelegt in Regulation S des United States Securities

Act of 1933, gemacht. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf

Faksimileübetragungen, E-Mail, Telex, Telefon, das Internet und andere Formen

der elektronischen Kommunikation. Die Schuldverschreibungen dürfen gemäß der

Angebote nicht durch irgendwelche derartige Verwendungen, Mittel, Anwendungen

oder Einrichtungen von den Vereinigten Staaten aus oder innerhalb der

Vereinigten Staaten oder von in den Vereinigten Staaten befindlichen oder

ansässigen Personen oder von einer U.S. Person oder jeder anderen Person, die

auf Rechnung einer U.S. Person tätig ist, zum Kauf angeboten werden.

Dementsprechend werden und dürfen Kopien dieser Ankündigung und des Tender

Offer Memorandum und jeglicher anderer Dokumente oder Materialien, die sich auf

dieses Angebot beziehen, nicht direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten

oder an jegliche U.S. Person oder andere Personen, die in den Vereinigten

Staaten befindlich oder ansässig sind, per Brief verschickt, gemailt oder sonst

irgendwie übertragen, verteilt oder weitergeleitet werden (einschließlich,

ausnahmslos durch Sachwalter, Beauftragte oder Treuhänder). Jedes versuchte

Angebot von Schuldverschreibungen aus den Angeboten, das direkt oder indirekt

aus einer Verletzung dieser Beschränkung resultiert und jedes versuchte Angebot

von Schuldverschreibungen durch eine U.S. Person, oder jede andere Person, die

im Auftrag einer U.S. Person tätig ist, oder durch eine Person, die in den

Vereinigte Staaten befindlich ist, oder durch jeden Vertreter, Treuhänder oder

Vermittler der auf einer nichtdiskretionären Basis für einen Geschäftsherren

tätig ist, welcher Anweisungen von innerhalb der Vereinigten Staaten erteilt,

wird ungültig sein und nicht akzeptiert werden.

Jeder Inhaber von Schuldverschreibungen, der an dem Angebot teilnimmt, wird

erklären dass er keine U.S. Person ist und nicht in den Vereinigten Staaten

befindlich ist und nicht an den Angeboten von den Vereinigten Staaten aus

teilnimmt oder auf einer nichtdiskretionären Basis für einen Geschäftsherren

arbeitet, der keine US Person ist, der außerhalb der Vereinigten Staaten

befindlich ist und der keine Anweisungen an den Angeboten teilzunehmen von

innerhalb der Vereinigten Staaten gibt. Für die Zwecke dieses und des Absatzes

darüber, bedeutet Vereinigte Staaten die Vereinigten Staaten von Amerika,

dessen Territorien und Außengebiete (einschließlich Puerto Rico, die U.S.

Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake Island und die Nördlichen Marianen-

Inseln), jegliche Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und der

District of Columbia.

Italien. Weder diese Bekanntmachung, noch die Angebote noch das Tender Offer

Memorandum oder andere Dokumente oder Unterlagen, die sich auf die Angebote

beziehen, wurden dem Genehmigungsverfahren der Commissione Nazionale per le

Società e la Borsa (CONSOB) entsprechend der italienischen Gesetze und

Vorschriften übermittelt. Die Angebote werden in der Republik Italien als ein

befreites Angebot gemäß Art. 101-bis, § 3-bis der Verordnung Nr. 58 vom 24.

Februar 1998, wie novelliert (das Finanzdienstleistungsgesetz), und Art. 35-

bis, § 4, lit (b), der CONSOB Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999, wie

novelliert, durchgeführt. Inhaber der Schuldverschreibungen, die in Italien

befindlich sind, dürfen die Schuldverschreibungen entsprechend der Angebote zum

Kauf durch autorisierte Personen (wie Investmentfirmen, Banken oder

Finanzmakler, denen solche Tätigkeiten in Italien entsprechend dem

Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB Verordnung Nr. 16190 vom 29. Oktober

2007, wie novelliert, und der Verordnung Nr. 385 vom 1. September 1993, wie

novelliert, erlaubt sind) und ansonsten in Übereinstimmung mit anwendbarem

Recht oder von CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde festgelegten

Erfordernissen anbieten.

Vereinigtes Königreich. Im Sinne der Section 21 des Financial Services and

Markets Act 2000 wird keine Mitteilung in dieser Bekanntmachung des Tender

Offer Memorandum und allen anderen Dokumenten oder Unterlagen, die sich auf das

Angebot beziehen, von autorisierten Personen gemacht und solche Dokumente

und/oder Unterlagen wurden nicht von autorisierten Personen genehmigt.

Dementsprechend dürfen solche Dokumente und/oder Unterlagen nicht an die

allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt oder weitergegeben

werden. Die Mitteilung solcher Dokumente und/oder Unterlagen als Finanzwerbung

(Financial Promotion) ergeht nur an folgende Adressaten: (i) Personen, die sich

außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, (ii) Anlageberater (Investment

Professionals), die in den Anwendungsbereich des Artikels 19(5) des Financial

Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der

geltenden Fassung (der Order) fallen, (iii) Personen, die in den

Anwendungsbereich des Artikels 43(2) der Order fallen oder (iv) andere Personen

an die sie rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden

gemeinsam als Relevante Personen bezeichnet). Personen im Vereinigten

Königreich, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf Grundlage

solcher Dokumente oder Unterlagen oder deren Inhalt handeln oder auf sie

vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese

Dokumente oder Unterlagen beziehen, steht nur den Relevanten Personen zur

Verfügung und wird nur gegenüber Relevanten Personen eingegangen werden. Die

Dokumente und Materialien und deren Inhalte dürfen nicht von Empfängern an

irgendeine Person im Vereinigten Königreich verteilt, veröffentlicht oder (ganz

oder teilweise) vervielfältigt werden.

Frankreich. Die Angebote werden weder direkt noch indirekt gegenüber der

Öffentlichkeit in der Republik Frankreich gemacht. Weder diese Bekanntmachung,

das Tender Offer Memorandum noch irgendwelche anderen Dokumente oder

Unterlagen, die sich auf die Angebot beziehen, wurden oder werden an die

Öffentlichkeit in Frankreich verteilt und nur (i) Anbieter von

Investmentservices für Portfoliomanagement für Dritte (personnes fournissant le

service d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers)

und/oder (ii) qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés) außer einzelne

Personen, die auf eigene Rechnung handeln, wie definiert in und in

Übereinstimmung mit den Artikeln L.411-1, L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3 des

französischen Code monétaire et financier, sind berechtigt an den Angeboten

teilzunehmen. Weder diese Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum wurde

oder wird bei der Autorité des Marchés Financiers zur Genehmigung eingereicht

oder von dieser genehmigt.

Jersey. Diese Angebote sind kein Prospectus oder Angebote oder eine Einladungen

zur Angebotslegung an die Öffentlichkeit im Sinne des Jersey

Gesellschaftsrechts (Companies (Jersey) Law 1991, as amended) oder der Control

of Borrowing (Jersey) Verordnung 1958 und es wurde keine Zustimmung,

Genehmigung oder andere Bevollmächtigungen nach diesen Gesetzen oder anderen

Wertpapierrechten der Insel Jersey gegeben. Es dürfen daher weder das Tender

Offer Memorandum noch ein sonstiges Dokument, das sich auf das Angebot bezieht,

in Jersey verteil werden.

Rückfragehinweis:

FTI Consulting Inc

+44 (0)20 7831 3113

Richard Sunderland

Will Henderson

richard.sunderland@fticonsulting.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: Atrium European Real Estate Limited

Seaton Place 11-15

UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands

Telefon: +44 (0)20 7831 3113

Email: richard.sunderland@fticonsulting.com

WWW: http://www.aere.com

Branche: Immobilien

ISIN: JE00B3DCF752

Indizes: Standard Market Continuous

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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