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EANS Adhoc: KTM Power Sports AG (deutsch)

Veröffentlicht am 03.04.2012, 08:56
Aktualisiert 03.04.2012, 09:00
EANS-Adhoc: KTM Power Sports AG / Ergänzung der Tagesordnung zur 24.

ordentlichen Hauptversammlung

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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03.04.2012

KTM Power Sports AG

mit dem Sitz in Mattighofen

ISIN: AT0000645403

ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG

zur 24. ordentlichen Hauptversammlung

Aufgrund eines fristgerecht und ordnungsgemäß am 30.03.2012 gestellten

Ergänzungsverlangens gemäß § 109 AktG der Aktionärin CROSS Industries AG,

FN 261823 i, die an der Gesellschaft 5.207.487 Stück Inhaberaktien im Nennbetrag

von je EUR 1,00 hält und damit über einen Anteil, der fünf von Hundert des

Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügt, ist der Vorstand

verpflichtet, die Tagesordnung der im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom

22.03.2012 für den 20.04.2012 um 10:00 Uhr im Hauptgebäude der

KTM-Sportmotorcycle AG, Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen, einberufenen 24.

ordentlichen Hauptversammlung der KTM Power Sports AG - wie folgt - zu ergänzen:

Punkt 8. der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Änderung des Firmenwortlauts und entsprechende

Änderung der Satzung in Punkt 1. (Firma, Sitz und Dauer).

Begründung für das Verlangen der CROSS Industries AG auf Ergänzung des Punktes

8. der Tagesordnung:

Zur Kennzeichnung des Unternehmens der Gesellschaft bedarf es auf Grund der

Stärke der Marke 'KTM' keines Hinweises auf die Unternehmenstätigkeit im

Firmenwortlaut. Die Marke wird durch den kurzen und prägnanten Firmenwortlaut

'KTM AG' noch mehr in den Mittelpunkt gestellt. Darüber hinaus ist auch davon

auszugehen, dass die Vereinfachung des Firmenwortlautes das Auftreten der

Gesellschaft in den emerging markets erleichtert.

Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrates zu dem gemäß § 109 AktG

ergänzend beantragten Tagesordnungspunkt 8. mit Beschlussvorschlag:

Das Ergänzungsverlangen der Aktionärin CROSS Industries AG erfüllt sämtliche

gemäß § 109 AktG statuierten formellen Voraussetzungen und ist vor dem

Hintergrund der vorstehend zitierten Argumente überdies begründet.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, zum ergänzten Tagesordnungspunkt

8. der Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages der CROSS Industries

AG zuzustimmen.

Einsichtnahmemöglichkeiten der Aktionäre gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG (§ 106 Z 4

AktG):

Es liegen die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG ab dem 21. Tag vor der

Hauptversammlung, sohin ab 30.03.2012, bzw. jene im Zusammenhang mit dem

Ergänzungsverlangen der CROSS Industries AG zu Punkt 8. der Tagesordnung ab

03.04.2012 am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auf und sind die

Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft

www.ktm.at unter Investor Relations abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite

der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung einer durch das

Ergänzungsverlangen der CROSS Industries AG zu Punkt 8. der Tagesordnung

angepassten Vollmacht und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG

zugänglich.

Mattighofen, im April 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

KTM Power Sports AG

Mag. Viktor Sigl MBA

Tel: +43 7742 6000 144

Mail to: viktor.sigl@ktm.at

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: KTM Power Sports AG

Stallhofnerstraße 3

A-5230 Mattighofen

Telefon: +43(0)7742/6000-0

FAX: +43(0)7742/6000-5216

Email: ir@ktmpowersports.com

WWW: www.ktm.com

Branche: Technologie

ISIN: AT0000645403

Indizes: mid market

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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