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EANS-News: Oberbank AG / Beschluss Aktienrückkauf und Rückerwerbsprogramm 2013

Veröffentlicht am 04.06.2013, 15:02
Aktualisiert 04.06.2013, 15:04
EANS-News: Oberbank AG / Beschluss Aktienrückkauf und Rückerwerbsprogramm 2013

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der

Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.

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Aktienrückkauf

Linz (euro adhoc) - Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen

Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5

VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 4.Juni 2013 beschlossen, von den in der

Hauptversammlung vom 08. Mai 2012 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf

für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen und für

Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt

weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden

Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit

gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der

VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 08. Mai 2012.

2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 08. Mai

2012 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.

3. Beginn des Rückkaufprogramms: 10. Juni 2013; voraussichtliche Dauer bis 20.

Juni 2013.

4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien

der Oberbank AG.

5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 86.000 Stück Stammaktien der

Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der

Gesellschaft von ca. 0,33% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,30%.

6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt

der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die

Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um

nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende

Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen

Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb

vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.

7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der

aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs

ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft

beschlossenen Mitarbeiteraktion 2013 und für die Vorstandsvergütung (variabler

Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien für das Geschäftsjahr

2012) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien

auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für

künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in

Folgejahren zu verwenden.

8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7

der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft,

www.oberbank.at, zu erfüllen.

Linz, am 04. Juni 2013

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Mag. Stefan Haasbauer

0043 / 732 / 7802 - 7429

stefan.haasbauer@oberbank.at

Unternehmen: Oberbank AG

Untere Donaulände 28

A-4020 Linz

Telefon: +43(0)732/78 02-0

FAX: +43(0)732/78 58 10

Email: sek@oberbank.at

WWW: www.oberbank.at

Branche: Banken

ISIN: AT0000625108, AT0000625132

Indizes: WBI

Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien

Sprache: Deutsch

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