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EU prüft Verstöße im Online-Handel - TUI und Rewe im Visier

Veröffentlicht am 02.02.2017, 15:17
Aktualisiert 02.02.2017, 15:20
© Reuters. Flags are seen inside the European Council headquarters on the eve of a EU Summit in Brussels
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Brüssel (Reuters) - Die Reiseveranstalter (DE:TUI), Rewe und Kuoni sind wegen möglicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bei Online-Angeboten ins Visier der EU-Kommission geraten.

Wie die Brüsseler Wettbewerbshüter am Donnerstag mitteilten, werden Vereinbarungen der drei Anbieter sowie von Thomas Cook (LON:TCG) mit Melia Hotels geprüft. Die Abmachungen "könnten Bestimmungen enthalten, die zu einer Diskriminierung der Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes führen". Den Verbrauchern würden nicht alle verfügbaren Hotelzimmer angezeigt und sie könnten die Zimmer nicht zu den günstigsten Preisen buchen.

© Reuters. Flags are seen inside the European Council headquarters on the eve of a EU Summit in Brussels

TUI und Thomas Cook kündigten an, mit der EU-Kommission "im vollen Umfang" zu kooperieren. Die Überprüfungen sind Teil einer größeren Untersuchung der Brüsseler Behörde, die sich den Abbau von Barrieren beim Internethandel zwischen den Mitgliedsländern zum Ziel gesetzt hat. "Es gibt Hinweise darauf, dass Unternehmen selbst Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel errichten, um so den EU-Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen aufzuteilen und Wettbewerb zu verhindern", begründete die EU-Behörde die Verfahren.

Sie prüft zudem, ob die Elektro-Hersteller Asus, Denon & Marantz, Philips (DE:PHI1) und Pioneer die Möglichkeit von Online-Einzelhändlern eingeschränkt haben, eigene Preise für Produkte wie Notebooks festzulegen. Die dritte Untersuchung richtet sich gegen Vereinbarungen des Mutterkonzerns der Spiele-Vertriebsplattform Steam, Valve, mit den Videospiel-Herstellern Bandai, Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und Zenimax. Dabei geht es um das sogenannte Geoblocking, bei dem Nutzer daran gehindert werden, digitale Inhalte zu kaufen, weil sie sich im Ausland aufhalten.

Eine Frist für den Abschluss der Untersuchungen gibt es in keinem der drei Fälle. Sollte die EU-Kommission nach der möglichen Einleitung eines Verfahrens Wettbewerbsverstöße feststellen, drohen den betroffenen Firmen am Ende Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes.

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