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EU-Kommission legt McDonald's-Fall in Luxemburg zu den Akten

Veröffentlicht am 19.09.2018, 12:10
© Reuters. The logo of U.S. company McDonald's is pictured in Rome
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Brüssel (Reuters) - Die EU-Wettbewerbshüter stellen die Ermittlungen gegen Luxemburg wegen des Verdachts einer Vorzugsbehandlungen von McDonald's ein.

© Reuters. The logo of U.S. company McDonald's is pictured in Rome

Die Fastfood-Kette habe in dem Großherzogtum zwar keine Steuern auf Gewinne gezahlt und das entspreche nicht dem Prinzip der Steuergerechtigkeit, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch. Die eingehende, drei Jahre währende Prüfung habe aber ergeben, dass das auf eine Unvereinbarkeit zwischen dem luxemburgischen und dem US-Steuerrecht und nicht auf eine Sonderbehandlung zurückzuführen sei. Luxemburg habe somit nicht gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen. Begrüßenswert sei, dass die Regierung des Landes nun dagegen vorgehe, sagte die Dänin.

Der luxemburgische Finanzminister Pierre Gramegna begrüßte die Entscheidung. "Es ist zufriedenstellend, dass die betreffenden Vorschriften der Kommission zufolge damals in Einklang mit EU-Recht standen." Gleichzeitig habe er Schritte unternommen, um ähnliche Fälle künftig zu vermeiden.

Die Kommission prüfte seit 2015, ob Luxemburg sein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA möglicherweise falsch angewandte. Wegen ähnlicher Fälle mussten bereits Fiat, Amazon (NASDAQ:AMZN) und der französische Versorger Engie (PA:ENGIE) zu niedrig berechnete Steuern an den Luxemburger Fiskus nachzahlen. In allen Fällen kam die Anweisung dafür von der Brüsseler Behörde.

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