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Europäischer Dachverband will Berlin wegen Ferienwohnungsgesetzes anzeigen

Veröffentlicht am 15.05.2016, 12:05
Wegen des verschärften Ferienwohnungsgesetzes erwartet die Stadt Berlin eine Anzeige bei der EU-Kommission. Das teilte der Europäische Verband EHHA in einem Interview mit. Das Gesetz verstoße gegen das Eigentumsrecht der Bürger, hieß es. (Photo Britta Pedersen. dpa)

Wegen des verschärften Ferienwohnungsgesetzes erwartet die Stadt Berlin eine Anzeige bei der EU-Kommission. Das teilte der Europäische Verband EHHA in einem Interview mit. Das Gesetz verstoße gegen das Eigentumsrecht der Bürger, hieß es. (Photo Britta Pedersen. dpa)

Der Europäische Verband EHHA (European Holiday Home Association) wird die Stadt Berlin bei der EU-Kommission wegen des jüngst verschärften Ferienwohnungsgesetzes anzeigen. Das Gesetz verstoße gegen das Eigentumsrecht der Bürger, sagte EHHA-Vizepräsident Bernd Muckenschnabel den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntagsausgaben). Es könne nicht angehen, dass ein ganzer Wirtschaftszweig so massiv behindert werde.

Berlin blühe jetzt auf und sei nach London und Paris Nummer 3 als Städteziel in Europa. "Die Vermieter haben das mit möglich gemacht und werden jetzt bestraft", sagte Muckenschnabel weiter.

Neben dem Verstoß gegen die im EU-Recht verbrieften Eigentumsrechte sieht der Verband durch das Berliner Gesetz das europäische Grundrecht auf freie Geschäftsausübung verletzt. Desweiteren missachtet der Senat aus Sicht der EHHA die EU-Dienstleistungs-Richtlinie von 2006 und greift unverhältnismäßig in den freien Binnenmarkt ein. Die EU-Kommission wird auch prüfen müssen, ob die Online-Handels-Richtlinie eingehalten wurde.

Die Beschwerde soll dem Bericht zufolge noch im Mai in Brüssel eingehen. Der EHHA ist der Dachverband der europäischen Ferienhaus- und -wohnungsvermieter. Zu den Mitgliedern zählen neben Landesverbänden aus Großbritannien und Spanien, Frankreich und Deutschland unter anderen der Online-Unterkunftsvermittler AirBnB, Novasol, die Ferienwohnungsvermarkter Homeaway und Interhomes sowie das Bewertungsportal Tripadvisor.

Laut dem Zweckentfremdungsgesetz ist es seit dem 1. Mai in Berlin verboten, die eigene Wohnung ohne Sondererlaubnis gegen Geld als Ferienwohnung anzubieten. Einzelne Zimmer in der eigenen Wohnung dürfen dagegen auch weiter vermietet werden. Darüber hinaus werden Vermittlungs-Portale wie Wimdu oder Airbnb verpflichtet, den Behörden Auskunft über die Vermieter zu geben. Mit dem Gesetz will die Stadt Berlin, der die zahlreichen privaten Ferienwohnungen ein Dorn im Augen sind, etwas gegen steigende Mieten und knappen Wohnraum unternehmen.

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