BRÜSSEL (dpa-AFX) - EU-Wettberbskommissar Joaquin Almunia wird am 1. Februar über die geplante Mega-Fusion der Börsenkonzerne in Frankfurt und New York entscheiden. Das sagte er am Freitag dem französischen Sender France24. Bisher hatte es aus seiner Generaldirektion geheißen, die Entscheidung werde zwischen dem 1. und dem 9. Februar fallen. Berichten in angelsächsischen Medien zufolge empfehlen Experten seines Hauses Almunia eine Ablehnung, da ihnen die Zugeständnisse der beiden Unternehmen nicht weit genug gingen. Die EU-Kommission zögert dem Vernehmen nach vor allem wegen der Marktmacht des geplanten Börsenriesen im Derivate-Geschäft.
Deutsche Börse <63DU.ETR> und New York Stock Exchange (NYSE) wollten sich ursprünglich bereits bis Jahresende 2011 zum weltgrößten Marktbetreiber zusammenschließen, hatten dann aber wegen Bedenken der Kommission einer Verzögerung der Fusionspläne zugestimmt. Die beiden Unternehmen haben nur noch bis Ende März, um alle Genehmigungen der mehr als 40 in den Prüfungsprozess involvierten Wettbewerbs-, Aufsichts- und Regulierungsbehörden einzusammeln. Sollte dies nicht der Fall sein, verliert das Fusionsangebot seine Gültigkeit.
Im Derivatehandel bringt die Deutsche Börse die Terminbörse Eurex, NYSE Euronext den Londoner Handelsplatz Liffe in die Fusion mit ein. Die Stärke im Handel mit solchen Finanzprodukten, mit denen man auf künftige Kurse wetten und sich gegen Kursverluste absichern kann, gilt als einer der wichtigsten Gründe für den Zusammenschluss. Entsprechend widerwillig sind beide Seiten, in diesem zukunftsträchtigen Bereich Zugeständnisse gegenüber den Behörden etwa in Form von Teilverkäufen zu machen./fn/eb/he
Deutsche Börse <63DU.ETR> und New York Stock Exchange (NYSE)
Im Derivatehandel bringt die Deutsche Börse die Terminbörse Eurex, NYSE Euronext den Londoner Handelsplatz Liffe in die Fusion mit ein. Die Stärke im Handel mit solchen Finanzprodukten, mit denen man auf künftige Kurse wetten und sich gegen Kursverluste absichern kann, gilt als einer der wichtigsten Gründe für den Zusammenschluss. Entsprechend widerwillig sind beide Seiten, in diesem zukunftsträchtigen Bereich Zugeständnisse gegenüber den Behörden etwa in Form von Teilverkäufen zu machen./fn/eb/he