Frankfurt, 13. Mai (Reuters) - Die deutsche Fondsindustrie wehrt sich gegen die Vorschläge der Bundesregierung zur Regulierung von Offenen Immobilienfonds. Der Branchenverband BVI konterte am Donnerstag einen heftig diskutierten Entwurf aus Berlin mit eigenen Vorschlägen. Während die Pläne des Finanzministeriums vorsehen, dass Anleger ihre Fondsanteile künftig mindestens zwei Jahre halten müssen, hält der Bundesverband Investment und Asset Management zwölf Monate für ausreichend. Und will die Beschränkung auch nur für Anlagefirmen gelten lassen, nicht für Kleinsparer.
Dennoch gibt die Branche damit ein Stück Boden preis, denn bislang müssen Fondsanteile täglich verfügbar sein. Das gilt als wichtiger Vorteil gegenüber langfristigen Direktinvestitionen in Immobilien. In Zeiten der Krise stellte sich diese Regel aber als Nachteil heraus: Als verunsicherte Anleger scharenweise ihre Fondsanteile verkauften, gerieten einige Gesellschaften an ihre Liquiditätsgrenzen und froren die Fonds vorübergehend ein. Anleger kamen nun gar nicht mehr an ihr Geld. Nun sorgte der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums für Unruhe. Nach Bekanntwerden der Pläne zogen viele Anleger in Deutschland Gelder aus Offenen Immobilienfonds ab. Wegen Liquiditätsproblemen stoppten in der vergangenen Woche dann die Fonds KanAm Grundinvest und SEB Immoinvest die Rücknahme ihrer Anteile für zunächst drei Monate. Morgan Stanley fror seinen Fonds P2 Value komplett ein.
KEINE FRISTEN FÜR KLEINANLEGER
Um solche Anlegerreaktionen zu vermeiden, wird seit Monaten die Einführung von Kündigungsfristen diskutiert. Hier bekräftigt der BVI seine Forderung, lediglich für institutionelle Anleger eine Kündigungsfrist festzuschreiben, aber nicht für den normalen Privatanleger. "Sparer sollen unverändert Anteile täglich erwerben können", erklärte BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. "Nur so sind auch Ein- und Auszahlpläne, die in der Regel auf monatlicher Basis vereinbart werden, weiterhin möglich." Diese Sparpläne sollten auch bedient werden, wenn die Fonds vorübergehend keine Anteile zurücknehmen.
Auch bei der Bewertung der Immobilien schlägt der Branchenverband einen anderen Weg vor als die Regierung. Statt bisher einmal jährlich sollten die Gebäude künftig halbjährlich von unabhängigen Sachverständigen bewertet werden. Der Berliner Entwurf sieht vor, den ermittelten Verkehrswert einer Immobilie mit einem pauschalen Abschlag von zehn Prozent zu versehen. Damit sollten Anleger vorsorglich vor Einbußen durch Abwertungen geschützt werden.
(Reporter: Kirsti Knolle; redigiert von Martin Zwiebelberg)