BRÜSSEL (dpa-AFX) - Freihandelsgegner sind mit einem Eilantrag gegen das europäische Handelsabkommen Ceta mit Kanada gescheitert. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union am Mittwoch mitteilte, wurde die Forderung der Aktivisten vom zuständigen Präsidenten des EU-Gerichts als übertrieben und unverhältnismäßig bewertet. Das nach dem geplanten EU-Freihandelsabkommen mit den USA benannte Bündnis "Stop TTIP" hatte beantragt, vorerst keinen endgültigen Beschluss über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommens zuzulassen.
Das Hauptverfahren der Aktivisten läuft unterdessen weiter. Mit ihm wollen sie die EU-Kommission zwingen, ihr Bündnis "Stop TTIP" als Europäische Bürgerinitiative anzuerkennen. Die Brüsseler Behörde verweigert die Registrierung mit dem Hinweis darauf, dass Europäische Bürgerinitiativen nach EU-Recht nur im positiven Sinn Vorschläge machen könnten. Die Kommission könne durch eine Bürgerinitiative deswegen nicht aufgefordert werden, keinen Vorschlag zu einem bestimmten Thema zu machen, heißt es. Ebenso könne von der Behörde nicht verlangt werden, den Mitgliedstaaten vorzuschlagen, bestimmte Beschlüsse nicht zu fassen. Das von den Aktivisten kritisierte Freihandelsabkommen Ceta ist bereits komplett ausgehandelt. Die Gespräche über TTIP laufen derzeit. Die Gegner von TTIP und Ceta befürchten, dass durch die Abkommen europäische Standards gesenkt werden könnten. Die für die Verhandlung zuständige Kommission widerspricht dieser Sichtweise.