KARLSRUHE (dpa-AFX) - Hat die Deutsche Bank (ETR:DBK) bei der Übernahme der Postbank die Kleinaktionäre ausgetrickst und ihnen zu wenig für ihre Aktien bezahlt? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt seit Dienstag über eine Klage der Düsseldorfer Verlagsgesellschaft Effecten Spiegel, die als Postbank-Minderheitsaktionär 2010 25 Euro pro Aktie von der Deutschen Bank bekam (Az.: II ZR 353/12). Hauptaktionär Deutsche Post (ETR:DPW) hatte hingegen etwa das Doppelte kassiert.
Der Vorwurf der Effecten Spiegel: Die Deutsche Bank habe den Vollzug des Deals absichtlich verzögert, damit das gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangebot an alle Aktionäre umgangen und einen günstigen Börsenkurs abgewartet. Das Vorgehen der Deutschen Bank lese sich wie ein "Beipackzettel für die Verhinderung unliebsamer Pflichtangebote" sagte Matthias Siegmann, der die Klägerin vor dem BGH vertritt.
Der Vorsitzende Richter Alfred Bergmann äußerte jedoch Zweifel, ob allein das schon bedenklich und damit gesetzeswidrig sei. Die Effecten Spiegel klagt einen "Nachschlag" von 4,8 Millionen Euro ein. In den beiden Vorinstanzen war sie gescheitert. Experten räumen auch der BGH-Klage wenig Aussicht auf Erfolg ein. Ob das Urteil noch am Dienstag fällt, war zunächst noch unklar.tb