KÖLN (dpa-AFX) - Die E-Zigarette ist laut einem Gerichtsurteil kein Arzneimittel, das einer Zulassung bedarf. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hatte in zwei Fällen nikotinhaltige E-Zigaretten als Arzneimittel eingestuft. Dagegen hatten sich ein Hersteller und ein Vertreiber von E-Zigaretten vor dem Verwaltungsgericht Köln gewandt.
Das Gericht erklärte am Montag, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein. In der Anwendungsform der E-Zigarette fehle es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen Zweckbestimmung. Es gehe darum, das Verlangen nach Nikotin zu befriedigen. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil (Az.: 7 K 3169/11) können die Kläger Berufung einlegen./uho/DP/hbr
Das Gericht erklärte am Montag, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein. In der Anwendungsform der E-Zigarette fehle es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen Zweckbestimmung. Es gehe darum, das Verlangen nach Nikotin zu befriedigen. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil (Az.: 7 K 3169/11) können die Kläger Berufung einlegen./uho/DP/hbr