😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Gericht überprüft Schließungen von Geschäften während Corona

Veröffentlicht am 25.07.2024, 05:50
© Shutterstock

LEIPZIG (dpa-AFX) - In der Frühphase der Corona-Pandemie durften Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern nicht öffnen. Auch Absperrungen zur Begrenzung der Verkaufsfläche waren nicht gestattet. Ob das rechtens war, darüber verhandelt am Donnerstag (Beginn: 10.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wann eine Entscheidung fällt, war nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht absehbar.

Geklagt hat die Betreiberin eines Elektronikmarktes in Sachsen. Sie beruft sich auf ihr Grundrecht der Berufsfreiheit und auf den Gleichbehandlungssatz des Grundgesetzes. Mit rund 1400 Quadratmetern überschritt der Markt in Görlitz die umstrittene Größenbegrenzung.

Konkret geht es in dem Verfahren um eine sächsische Corona-Schutzverordnung, die vom 20. April bis 3. Mai 2020 galt. Die anderen Bundesländer hatten ähnliche Regelungen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte die Verordnung als rechtmäßig eingestuft. Über die Revision gegen dieses Urteil entscheidet nun das Bundesverwaltungsgericht.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.