KASSEL (dpa-AFX) - Die DZ Bank bekommt bereits gezahlte Bankenabgabe für den Krisenfonds des Bundes nicht zurück. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies in einem der ersten Verfahren gegen den Rettungsfonds die Berufung der Bank am Mittwoch zurück. Das genossenschaftliche Spitzeninstitut hatte gegen die Berechnung seiner Beiträge für das Jahr 2010 geklagt, weil es eine Doppelbelastung ausgemacht hatte. Es ging um rund 6,2 Millionen Euro. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Az.: 6 A 1079/13). Bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte gegen die Bank entschieden.
Der Abgabenbescheid der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) sei rechtens, urteilte der Senat. Die Verordnung sei so anzuwenden, wie es in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen sei, sagte der Vorsitzende Richter. Die DZ Bank hatte Ausschüttungserträge von Tochterunternehmen teilweise als Zinsüberschuss ausgewiesen, die damit in die Berechnung einflossen. Eine mögliche Mehrbelastung habe sich die Bank damit selbst zuzuschreiben, hieß es im Urteil.
Der aus Zwangsabgaben der Banken finanzierte Restrukturierungsfonds soll Kreditinstitute in Schieflage notfalls unterstützen können. Angepeilt ist mittelfristig ein Volumen von 70 Milliarden Euro, bislang sind 1,8 Milliarden Euro in dem Topf. Wie viel eine Bank zahlen muss, richtet sich nach Größe, Risiko und Vernetzung des Instituts.b