ATOSS Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ATOSS Software AG
06.12.2012 20:07
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AOB Invest GmbH
Reinweg 2
82031 Grünwald
6. Dezember 2012
ATOSS Software AG
z. Hd. des Vorstands
Am Moosfeld 3
81829 München
Vorab per Fax: 089-42771-58265
Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
Wir teilen Ihnen im Hinblick auf die am 6. Dezember 2012 mitgeteilte
Überschreitung der Stimmrechtsschwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%
und 50% an der ATOSS Software AG, München, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
folgendes mit:
1. Die von Herrn Obereder bisher direkt gehaltenen ATOSS Software-Aktien
sind in die AOB Invest GmbH eingebracht worden.
2. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a. Auch nach der Einbringung der von Herrn Obereder gehaltenen ATOSS
Software-Aktien wird weiterhin ein langfristiges strategisches Engagement
bei der ATOSS Software AG verfolgt.
b. Die AOB Invest GmbH beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ATOSS Software AG durch Erwerb oder
auf sonstige Weise zu erlangen.
c. Die AOB Invest GmbH strebt an, auf die Besetzung von Vorstand und
Aufsichtsrat im Rahmen ihrer Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung
Einfluss zu nehmen.
d. Die AOB Invest GmbH strebt derzeit keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung an. Bezüglich der Dividenden
strebt die Mitteilungspflichtige entsprechend dem wirtschaftlichen Erfolg
der Gesellschaft angemessene Ausschüttungen an die Aktionäre an.
3. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Die Stimmrechte an der ATOSS Software AG sind als Sacheinlage gegen
Gewährung neuer Geschäftsanteile an die AOB Invest GmbH eingebracht worden.
________________
AOB Invest GmbH
Andreas Obereder, Geschäftsführer
06.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ATOSS Software AG
Am Moosfeld 3
81829 München
Deutschland
Internet: www.atoss.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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ATOSS Software AG
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z. Hd. des Vorstands
Am Moosfeld 3
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Vorab per Fax: 089-42771-58265
Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
Wir teilen Ihnen im Hinblick auf die am 6. Dezember 2012 mitgeteilte
Überschreitung der Stimmrechtsschwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%
und 50% an der ATOSS Software AG, München, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
folgendes mit:
1. Die von Herrn Obereder bisher direkt gehaltenen ATOSS Software-Aktien
sind in die AOB Invest GmbH eingebracht worden.
2. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a. Auch nach der Einbringung der von Herrn Obereder gehaltenen ATOSS
Software-Aktien wird weiterhin ein langfristiges strategisches Engagement
bei der ATOSS Software AG verfolgt.
b. Die AOB Invest GmbH beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ATOSS Software AG durch Erwerb oder
auf sonstige Weise zu erlangen.
c. Die AOB Invest GmbH strebt an, auf die Besetzung von Vorstand und
Aufsichtsrat im Rahmen ihrer Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung
Einfluss zu nehmen.
d. Die AOB Invest GmbH strebt derzeit keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung an. Bezüglich der Dividenden
strebt die Mitteilungspflichtige entsprechend dem wirtschaftlichen Erfolg
der Gesellschaft angemessene Ausschüttungen an die Aktionäre an.
3. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Die Stimmrechte an der ATOSS Software AG sind als Sacheinlage gegen
Gewährung neuer Geschäftsanteile an die AOB Invest GmbH eingebracht worden.
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Deutschland
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