DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der geplante europäische Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin entfaltet einem Pressebericht zufolge an einem zentralen Punkt nicht die ursprünglich beabsichtigte Wirkung. Wie das 'Handelsblatt' (Montagausgabe) unter Berufung auf ein vom CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch in Auftrag gegebenen Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, wird den Ländern der Euro-Zone deutlich mehr Zeit zum Schuldenabbau eingeräumt, als ursprünglich vorgesehen.
Konkret geht es dem Bericht zufolge um die so genannte Ein-Zwanzigstel-Regelung. Diese besagt, solange ein Land einen Gesamtschuldenstand von mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hat, soll es pro Jahr ein Zwanzigstel des über diese Grenze hinausgehenden Schuldenstands abbauen. Das wären für Italien drei und für Deutschland ein Prozent des BIP pro Jahr. In der dritten Fassung des Vertragsentwurfs für einen Fiskalpakt werden jedoch 'Ausnahmen' genannt, die es ermöglichen, die 1/20-Regel über mehrere Jahre zu umgehen. 'Dies würde bedeuten, dass für diejenigen 14 Staaten des Euro-Währungsgebietes, die einem Defizitverfahren unterliegen, die Ein-Zwanzigstel-Regelung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums Anwendung finden würde', zitiert die Zeitung aus dem Gutachten.
Der Übergangszeitraum, der Defizitstaaten hinsichtlich des 'Ein-Zwanzigstel-Richtwerts' eingeräumt wird, soll drei Jahre betragen. Damit wäre der Fiskalpakt an einer entscheidenden Stelle aufgeweicht. Denn die 1/20-Regelung würde nur für Euro-Länder unmittelbar nach Vertragsschluss wirksam, bei denen sie wegen Unterschreitens der 60-Prozent-Schuldenstandsquote ohnehin nicht relevant ist. Für die anderen Euro-Länder würde im Übergangszeitraum die Verpflichtung wegfallen, Haushaltsüberschüsse zu erwirtschaften.
Den Defizitstaaten soll stattdessen ermöglicht werden, entsprechend ihren Möglichkeiten ihre Schulden zu verringern. In dem entsprechenden Passus des Fiskalpakts heißt es dazu: Bei einem Mitgliedstaat, gegen den am 8. November 2011 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits läuft, gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ( ) die Anforderung des Schuldenstandkriteriums als erfüllt, wenn der betreffende Mitgliedstaat ( ) genügend Fortschritte bei der Einhaltung der Anforderung erzielt hat.
Zurzeit laufen gegen 23 der 27 Mitgliedstaaten der EU Defizit-Verfahren darunter befinden sich die Euro-Staaten Spanien, Griechenland, Irland, Frankreich, Malta, Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Zypern./fn
Konkret geht es dem Bericht zufolge um die so genannte Ein-Zwanzigstel-Regelung. Diese besagt, solange ein Land einen Gesamtschuldenstand von mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hat, soll es pro Jahr ein Zwanzigstel des über diese Grenze hinausgehenden Schuldenstands abbauen. Das wären für Italien drei und für Deutschland ein Prozent des BIP pro Jahr. In der dritten Fassung des Vertragsentwurfs für einen Fiskalpakt werden jedoch 'Ausnahmen' genannt, die es ermöglichen, die 1/20-Regel über mehrere Jahre zu umgehen. 'Dies würde bedeuten, dass für diejenigen 14 Staaten des Euro-Währungsgebietes, die einem Defizitverfahren unterliegen, die Ein-Zwanzigstel-Regelung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums Anwendung finden würde', zitiert die Zeitung aus dem Gutachten.
Der Übergangszeitraum, der Defizitstaaten hinsichtlich des 'Ein-Zwanzigstel-Richtwerts' eingeräumt wird, soll drei Jahre betragen. Damit wäre der Fiskalpakt an einer entscheidenden Stelle aufgeweicht. Denn die 1/20-Regelung würde nur für Euro-Länder unmittelbar nach Vertragsschluss wirksam, bei denen sie wegen Unterschreitens der 60-Prozent-Schuldenstandsquote ohnehin nicht relevant ist. Für die anderen Euro-Länder würde im Übergangszeitraum die Verpflichtung wegfallen, Haushaltsüberschüsse zu erwirtschaften.
Den Defizitstaaten soll stattdessen ermöglicht werden, entsprechend ihren Möglichkeiten ihre Schulden zu verringern. In dem entsprechenden Passus des Fiskalpakts heißt es dazu: Bei einem Mitgliedstaat, gegen den am 8. November 2011 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits läuft, gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ( ) die Anforderung des Schuldenstandkriteriums als erfüllt, wenn der betreffende Mitgliedstaat ( ) genügend Fortschritte bei der Einhaltung der Anforderung erzielt hat.
Zurzeit laufen gegen 23 der 27 Mitgliedstaaten der EU Defizit-Verfahren darunter befinden sich die Euro-Staaten Spanien, Griechenland, Irland, Frankreich, Malta, Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Zypern./fn