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Hessen hat weiter Bedenken gegen Börsenfusion

Veröffentlicht am 20.01.2012, 11:49
FRANKFURT (dpa-AFX) - Knapp zwei Wochen vor der voraussichtlichen EU-Entscheidung zur Fusion der Börsen von Frankfurt und New York hat das Land Hessen seine Bedenken gegen den Zusammenschluss bekräftigt. Die Deutsche Börse <63DU.ETR> müsse sicherstellen, dass ihr aus der geplanten Fusion keine Nachteile erwachsen, sagte Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) dem 'Handelsblatt' (Freitag). 'Bislang haben uns die Argumente der Deutschen Börse aber nicht überzeugt.'

Das Ministerium, das die Börsenaufsicht für den Finanzplatz Frankfurt innehat und die Fusion börsenrechtlich prüft, sieht etwa den geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Deutschen Börse mit der künftigen Muttergesellschaft kritisch. Nach den Plänen von Deutscher Börse und NYSE Euronext soll das neue Unternehmen mit Hauptstandorten in Frankfurt, New York und Paris über eine in den Niederlanden angesiedelte Dachgesellschaft gesteuert werden. Der gesamte Gewinn soll an die Holding abgeführt werden.

'Wir fürchten, dass sich der Betrieb der Frankfurter Börsen eben nicht fortentwickeln kann, wenn die Deutsche Börse umfassend abhängig ist von anderen Entscheidungsträgern', erklärte Posch. Es gehe letztlich nicht nur darum, wo die Plattform der Megabörse stehe, 'sondern auch um Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt von der Deutschen Börse abhängen - und das damit verbundene Wissen'. In Frankfurt gebe es nach seiner Beobachtung 'große Vorbehalte' gegen das Projekt, sagte der Minister.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia will nach eigenen Angaben am 1. Februar über das Fusionsprojekt entscheiden. Medienberichten zufolge empfehlen Experten seines Hauses Almunia eine Ablehnung, da ihnen die Zugeständnisse der beiden Unternehmen nicht weit genug gingen. Die EU-Kommission zögert dem Vernehmen nach vor allem wegen der Marktmacht des geplanten Börsenriesen im Derivate-Geschäft. Die beiden Konzerne haben noch bis Ende März Zeit, um alle Genehmigungen der mehr als 40 in den Prüfungsprozess involvierten Wettbewerbs-, Aufsichts- und Regulierungsbehörden einzuholen. Klappt dies nicht, verliert das Fusionsangebot seine Gültigkeit./ben/DP/wiz



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