😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Kartellamt untersagt Klinikverbund Heidelberg-Mannheim

Veröffentlicht am 26.07.2024, 15:01
© Reuters.

HEIDELBERG/MANNHEIM (dpa-AFX) - Das Kartellamt hat einen Verbund (VIE:VERB) zwischen den Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim untersagt. Dies teilte die Behörde nach einem monatelangen Prüfverfahren mit. Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim streben einen Verbund der Häuser an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten - und ein "europäisches Leuchtturmprojekt der Medizin" zu schaffen, wie Ex-Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) im vergangenen Jahr sagte. Das Land ist Träger des Standortes Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik.

In dem gewünschten Verbund sollten beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Das Land kann nach Angaben des Wissenschaftsministeriums etwa nicht auf die Forschungs- und Ausbildungskapazitäten des Uniklinikums Mannheim verzichten. Dort gibt es demnach 270 Plätze für Studienanfänger sowie insgesamt 2.000 Studienplätze für Humanmedizin. Geplant war, dass das Universitätsklinikum Heidelberg Mehrheitsgesellschafter der Mannheimer Uniklinik wird.

Land kann Ministererlaubnis beantragen

Das Universitätsklinikum in Mannheim fährt hohe Verluste ein - so hoch, dass das Land seit 2021 hohe Beträge zur Unterstützung des Klinikums aufwenden muss. Für 2025 erwartet das Klinikum nach Angaben der Stadt ein Minus von 99 Millionen Euro.

Der Klinikverbund ist mit der Entscheidung des Kartellamtes allerdings nicht vom Tisch. Das Land kann nun eine sogenannte Ministererlaubnis beim Bundeswirtschaftsministerium beantragen. Dabei würde die Frage nach einem Verbund auch mit Blick auf das Gemeinwohl geprüft - die Auswirkungen auf Forschung, Gesundheitsversorgung und Ausbildung.

Die Uniklinik Heidelberg hat nach früheren Angaben fast 2.600 Betten sowie gut 86.000 stationäre und mehr als eine Million ambulante Patienten im Jahr. Mit 10.700 Beschäftigten zählt sie zu den wichtigsten Arbeitgebern der Region. Im Mannheimer Haus arbeiten rund 4.300 Mitarbeiter. Sie behandeln nahezu 45.000 Patienten stationär und über 170.000 ambulant.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.