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OTS: NAIMA Strategic Legal Services GmbH / IT-Geschäftsführung erwirkt allein ...

Veröffentlicht am 23.07.2013, 13:11
IT-Geschäftsführung erwirkt allein im Juni drei Gerichtsbeschlüsse

gegen Oliver Schulz / Sworn-Geschäftsführer kassierte ein Urteil und

zwei einstweilige Verfügungen / Staatsanwaltschaft ermittelt

Berlin (ots) - Im Zuge der Auseinandersetzung mit dem ehemaligen

Geschäftsführer der InfraTrust-Fonds (IT-Fonds), Oliver Schulz, hat

die aktuelle Fonds-Geschäftsführung in den vergangenen Wochen

erhebliche Fortschritte gemacht und damit Nachteile und Schäden, die

zu Lasten der Anleger gegangen wären, abgewendet.

Am 18. Juni war Oliver Schulz vor dem Landgericht Berlin (AZ: 98 O

67/11) zu Schadensersatz wegen der treu- und pflichtwidrigen

Auswechslung der Komplementärgesellschaft zahlreicher

InfraTrust-Fonds im Dezember 2010 verurteilt worden. Schulz hatte im

Dezember 2010 erstmals versucht, die InfraTrust-Fonds IT 2, 5, 6, 8

sowie ITP 7 und 9 durch den heimlichen Austausch der

Komplementärgesellschaften mit einer von ihm privat kontrollierten

Gesellschaft namens CSK Management GmbH geradezu handstreichartig zu

übernehmen. Dabei hatte er auch den Treuhänder zur Ausstellung der

erforderlichen Vollmachten getäuscht.

Auf der Grundlage dieses Urteils in Höhe eines ersten Teilbetrags

von 32.000,- Euro wird IT-Geschäftsführer Stephan Brückl weitere

Forderungen in den USA sowie für die durch die Verzögerungen

entstanden Schäden einklagen, denn Oliver Schulz hatte im Zuge der

damaligen Übernahme auch versucht, das US-Vermögen der Fonds auf von

ihm kontrollierte Gesellschaften zu übertragen. Weiterhin wird die

Geschäftsführung der IT-Fonds prüfen, in welchem Umfang die von

Oliver Schulz begangene Pflichtverletzung auch den Tatbestand der

strafrechtlichen Untreue erfüllt und strafrechtliche Maßnahmen zu

veranlassen sind.

Am 24. Juni verbot das Landgericht Berlin den im Interesse von

Oliver Schulz handelnden Rechtsanwälten B/R/G die Einberufung von

Gesellschafterversammlungen für die Fonds IT 6 und 8 mittels einer

einstweiligen Verfügung (Az: 21 O 191/13). Das Gericht begründete

seine Entscheidung damit, dass allein die Geschäftsführung der

ITFonds berechtigt ist, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.

Exakt dies hatte die Fonds-Geschäftsführung aber bereits getan. Somit

waren die auf Betreiben von Oliver Schulz und durch die B/R/G

einberufenen Gesellschafterversammlungen sowohl treuwidrig als auch

unzulässig. Mit dieser einstweiligen Verfügung schuf Geschäftsführer

Stephan Brückl Rechtsklarheit und verhinderte, dass die von Oliver

Schulz mandatierten Rechtsanwälte B/R/G unwirksame und anfechtbare

Beschlüsse im höchsteigenen Interesse von Oliver Schulz herbeigeführt

hätten, die weitere Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten für die

betroffenen Fonds hervorgerufen hätten. Zudem konnte mit dieser

einstweiligen Verfügung ein weiterer Versuch von Oliver Schulz und

seiner Sworn Gruppe, die IT-Fonds 6 und 8 feindlich zu übernehmen,

verhindert werden.

Am 25. Juni verbot das Landgericht Berlin Oliver Schulz weiterhin

falsche Behauptungen über den Status quo sowie die Entwicklung der

IT-Fonds zu verbreiten. Konkret erließ das Landgericht eine

einstweilige Verfügung gegen die CSK Management GmbH, vertreten durch

ihren Geschäftsführer Oliver Schulz, sowie gegen Oliver Schulz

persönlich (27 O 340/13). MfAM Mobilfunk Asset Management GmbH

Fonds-Geschäftsführer Stephan Brückl hatte diese einstweilige

Verfügung im Zusammenhang mit der in weiten Teilen unwahren

Darstellung von Oliver Schulz über die IT-Fonds 2, 5 und 9 innerhalb

der von ihm initiierten 'Sworn hilft Anlegern'-Kampagne beantragt.

Bei Zuwiderhandlung drohen Oliver Schulz ein Ordnungsgeld von bis zu

50.000,00 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von bis zu sechs

Monaten. Schulz hatte u. a. behauptet, dass den Fonds IT 2, IT 5 und

ITP 9 angeblich seit dem 1. Januar 2013 weitere hohe Verluste

zugeschrieben worden wären und diese nur noch über 25 Prozent der

Substanz verfügten. Tatsächlich ist das nicht der Fall. Im Gegenteil:

Der Geschäftsleitung der IT-Fonds ist es gelungen, weitere

Verlustzuweisungen der Fonds zu beenden und die Kapitalkonten bei der

CIG LLC zugunsten der Fonds festzuschreiben. Darüber hinaus hat sich

die CIG Wireless verpflichtet, den Fonds ca. $ 1,3 Mio. Barkapital

zuzuführen. Zudem müssen zur Substanz weitere Vermögenswerte

hinzugerechnet werden.

Überdies hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in einem

weiteren Verfahren gegen Oliver Schulz die Wiederaufnahme der

Ermittlungen gegen diesen verfügt.

Ungeachtet der eindeutigen Rechtsbrüche und der hierauf von der

Fondsgeschäftsführung konsequent gegen Oliver Schulz erwirkten

Gerichtsbeschlüsse, versucht dieser von seiner Verurteilung

abzulenken und weiterhin Anleger und Vertriebe für seine Zwecke zu

instrumentalisieren. In Presseinformationen und auf seiner Webseite

ließ Oliver Schulz den Gerichtsbeschlüssen und Urteilen gegen ihn

eine höchst eigene Interpretation angedeihen und stellt dabei dreist

weitere unwahre Tatsachenbehauptungen auf. 'Auch dies wird derzeit

sorgsam geprüft', so IT-Geschäftsführer Stephan Brückl.

'Gegebenenfalls werden wir auch diesbezüglich weitere juristische

Anstrengungen gegen Oliver Schulz unternehmen.'

Originaltext: NAIMA Strategic Legal Services GmbH

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/82125

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Pressekontakt:

NAÏMA Strategic Legal Services GmbH

- Uwe Wolff -

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Telefax: +49-30-303-665791

E-Mail: uwe.wolff@naima-media.de

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