Börsen-Zeitung: Ersatzöffentlichkeit, Kommentar zur mündlichen
Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die EZB-Krisenhilfe,
von Stephan Lorz.
Frankfurt (ots) - Mit teils pathetischen Worten haben die Kläger
vor dem Bundesverfassungsgericht lamentiert, dass die während der
Euro-Krise ergriffenen (geld-)politischen Entscheidungen zwar
womöglich dazu taugen, die Märkte zu beruhigen und den Staaten mehr
Zeit für Reformen zu verschaffen, die Demokratie dabei aber
beschädigt worden sei. Von einer 'Entmachtung der Parlamente' war die
Rede, von einer 'Selbstentäußerung demokratischer Gestaltungsrechte'
und einer 'Entmachtung des Souveräns', weil der Euro-Rettungsfonds
ESM und die EZB sich eigenmächtig immer mehr Rechte einräumen und den
demokratischen Willensbildungsprozess an den Rand drängen würden.
Tatsächlich greift die EZB mit ihren Anleihekäufen in
Umverteilungsprozesse an den Finanzmärkten ein, senkt künstlich die
Zinsen für einzelne Staaten und erhöht die Finanzrisiken für jene
Länder, die als Garant herhalten müssen. Der Bundestag hat der EZB
zwar im Gegenzug zum klaren Stabilitätsmandat Unabhängigkeit gewährt,
das Budgetrecht des Parlaments wird durch das Notenbankhandeln aber
im schlimmsten Fall unmittelbar berührt. Die Parlamentarier können
mögliche Mehrausgaben kaum noch stoppen, falls die Taktik der
Notenbank einmal nicht aufgeht.
Auch viele Bürger machen sich deshalb zunehmend Sorgen. Eine
Rekordzahl an Klägern - immerhin 35000 Bürger - machen ihren Unmut
kund wegen der bisweilen barschen Abfuhr, welche sie von der
Bundesregierung bei ihrer Forderung nach intensiver Diskussion über
die Folgen der Krisenpolitik erhalten haben. Viele Entscheidungen
wurden als 'alternativlos' hingestellt.
Die deutschen Verfassungsrichter brachten ebenfalls ihr Unwohlsein
zum Ausdruck über die unzureichende demokratische Ausgestaltung der
Eurozone. Was die ökonomischen Klagepunkte angeht, hielten sich die
Richter dagegen eher zurück. Insofern dürften sie in der aktuellen
Frage zwar wieder eines ihrer 'Ja, aber'-Urteile fällen: die
Anklagepunkte noch durchwinken, aber auch Grenzen formulieren.
Mehr denn je wird dabei wohl zum Ausdruck kommen, dass die
stärkere europäische Integration auch ein qualitativ höheres Maß an
demokratischen Strukturen erfordert. Kurz: Europa darf nicht als
Elitenprojekt fortgeführt werden, sondern muss zu einem Bürgerprojekt
werden. Wenn das zu erwartende Karlsruher Urteil hierzu beiträgt,
würden sich die Richter als größere Europäer zeigen als die
selbsternannten Mustereuropäer in Berlin.
(Börsen-Zeitung, 12.6.2013)
Originaltext: Börsen-Zeitung
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von Stephan Lorz.
Frankfurt (ots) - Mit teils pathetischen Worten haben die Kläger
vor dem Bundesverfassungsgericht lamentiert, dass die während der
Euro-Krise ergriffenen (geld-)politischen Entscheidungen zwar
womöglich dazu taugen, die Märkte zu beruhigen und den Staaten mehr
Zeit für Reformen zu verschaffen, die Demokratie dabei aber
beschädigt worden sei. Von einer 'Entmachtung der Parlamente' war die
Rede, von einer 'Selbstentäußerung demokratischer Gestaltungsrechte'
und einer 'Entmachtung des Souveräns', weil der Euro-Rettungsfonds
ESM und die EZB sich eigenmächtig immer mehr Rechte einräumen und den
demokratischen Willensbildungsprozess an den Rand drängen würden.
Tatsächlich greift die EZB mit ihren Anleihekäufen in
Umverteilungsprozesse an den Finanzmärkten ein, senkt künstlich die
Zinsen für einzelne Staaten und erhöht die Finanzrisiken für jene
Länder, die als Garant herhalten müssen. Der Bundestag hat der EZB
zwar im Gegenzug zum klaren Stabilitätsmandat Unabhängigkeit gewährt,
das Budgetrecht des Parlaments wird durch das Notenbankhandeln aber
im schlimmsten Fall unmittelbar berührt. Die Parlamentarier können
mögliche Mehrausgaben kaum noch stoppen, falls die Taktik der
Notenbank einmal nicht aufgeht.
Auch viele Bürger machen sich deshalb zunehmend Sorgen. Eine
Rekordzahl an Klägern - immerhin 35000 Bürger - machen ihren Unmut
kund wegen der bisweilen barschen Abfuhr, welche sie von der
Bundesregierung bei ihrer Forderung nach intensiver Diskussion über
die Folgen der Krisenpolitik erhalten haben. Viele Entscheidungen
wurden als 'alternativlos' hingestellt.
Die deutschen Verfassungsrichter brachten ebenfalls ihr Unwohlsein
zum Ausdruck über die unzureichende demokratische Ausgestaltung der
Eurozone. Was die ökonomischen Klagepunkte angeht, hielten sich die
Richter dagegen eher zurück. Insofern dürften sie in der aktuellen
Frage zwar wieder eines ihrer 'Ja, aber'-Urteile fällen: die
Anklagepunkte noch durchwinken, aber auch Grenzen formulieren.
Mehr denn je wird dabei wohl zum Ausdruck kommen, dass die
stärkere europäische Integration auch ein qualitativ höheres Maß an
demokratischen Strukturen erfordert. Kurz: Europa darf nicht als
Elitenprojekt fortgeführt werden, sondern muss zu einem Bürgerprojekt
werden. Wenn das zu erwartende Karlsruher Urteil hierzu beiträgt,
würden sich die Richter als größere Europäer zeigen als die
selbsternannten Mustereuropäer in Berlin.
(Börsen-Zeitung, 12.6.2013)
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