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Maximale Mieterhöhung: Was ist erlaubt und was nicht?

Veröffentlicht am 06.07.2018, 16:17
Aktualisiert 06.07.2018, 16:21
© Reuters.  Maximale Mieterhöhung: Was ist erlaubt und was nicht?

Mieterhöhungen sind selten gern gesehen für Mieter. Aber nicht jede Mieterhöhung ist auch rechtens. Der Vermieter darf frühestens 15 Monate nach Einzug in die Mietwohnung oder nach der letzten Mieterhöhung die Miete erneut anheben. Der Aufschlag darf dabei innerhalb von drei Jahren nie höher sein als 20 Prozent, oftmals liegt die Kappungsgrenze sogar bei 15 Prozent. Aber was ist überhaupt zulässig, und was nicht?

Maximale Mieterhöhung: Mietpreis nach Mietspiegel erhöhen

Wenn sich Mieten im Laufe der Zeit verändern oder die Wohnung modernisiert wird, können Vermieter den Preis anpassen. Oft ist der Mietspiegel Anlass für die meisten Vermieter, ihre Mieten zu erhöhen. Dabei darf die Miete nicht beliebig erhöht werden, sondern muss an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden. Vergleichsmieten beschreiben Mieten, die für vergleichbare Wohnungen in der Gegend verlangt werden. Mietspiegel werden in regelmäßigen Abständen per Umfrage von Städten oder Gemeinden ermittelt. Hier geht es um die durchschnittliche Miete, an der sich auch Vermieter orientieren können.

Aber was, wenn es keinen Mietspiegel in der Gemeinde gibt? Dann darf der Vermieter seine Mieterhöhung mit drei vergleichbaren Wohnungen begründen. Diese Wohnungen müssen sich von Lage, Ausstattung und Größe so ähnlich wie möglich sein.

Maximale Mieterhöhung – wie oft darf die Miete steigen?

Die Miete darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung oder nach Einzug in die Mietwohnung erhöht werden. Vermieter dürfen die Erhöhung der Miete in Bezug auf die Anpassung an ortsübliche Vergleichsmieten in drei Jahren um maximal 20 Prozent erhöhen. Ist die Kappungsgrenze von 20 Jahren bereits vorher erschöpft, muss der Vermieter drei Jahre warten, bis er die Miete wieder erhöhen darf. Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen sind hiervon ausgeschlossen. Liegt die Miete über 20 Prozent über dem Mietspiegel, ist sie zu hoch!

Maximale Mieterhöhung bei Index- und Staffelmieten

Bei Staffelmietverträgen wird die Miete automatisch, meist jährlich, um einen bestimmten Betrag erhöht. In diesem Fall kann die Erhöhung auch höher sein als 20 Prozent in drei Jahren. Die Erhöhung gilt allerdings nur als rechtens, solange sie auch im Mietvertrag festgelegt ist. Hört die Staffelung auf, gibt es keine weiteren Mieterhöhungen. Selbiges gilt für Indexmieten.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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