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DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital (deutsch)

Veröffentlicht am 19.06.2012, 11:58
MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

19.06.2012 11:57

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Berlin, den 19. Juni 2012

MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN USA,

KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN.

Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN: DE0006637200) hat heute mit Zustimmung

des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der

Aktionäre vorzunehmen. Die Erhöhung erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung

aus dem bestehenden genehmigten Kapital 2011.

Der erwartete Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung soll der Stärkung der

Eigenkapitalbasis dienen. Die Gesellschaft beabsichtigt, den ihr

zufließenden Nettoemissionserlös im Wesentlichen für die Weiterentwicklung

der Produktpipeline zu verwenden. Dabei sollen insbesondere weiterführende

klinische Studien mit den Medikamentenkandidaten MGN1703 und MGN1601

vorbereitet und durchgeführt werden.

Durch Ausgabe von bis zu 3.189.819 neuen Aktien soll das Grundkapital von

derzeit EUR 12.759.275,- auf bis zu EUR 15.949.094,- erhöht werden. Die

neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt.

Im Rahmen des Bezugsangebots wird den Aktionären für die bis zu 3.189.819

neuen Aktien ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Die Aktionäre der

Gesellschaft werden durch Veröffentlichung des Bezugsangebotes am 20. Juni

2012 im Bundesanzeiger aufgefordert, ihr Bezugsrecht zur Vermeidung des

Ausschlusses in der Zeit vom 21. Juni bis zum 5. Juli 2012 (jeweils

einschließlich) auszuüben. Das Bezugsverhältnis ist 4:1, d.h. je vier

bestehende MOLOGEN-Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie zum

Bezugspreis. Für sich aus dem individuellen Aktienbestand aufgrund des

Bezugsverhältnisses von 4:1 rechnerisch ergebende Bruchteile von Aktien

können die Aktionäre keine neuen Aktien beziehen. Es ist nur der Bezug von

einer neuen Aktie oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Die

Kapitalerhöhung wird von der quirin bank AG als alleinige Emissionsbank

begleitet, welche als Bezugsstelle fungiert und auch zur Zeichnung und

Übernahme der neuen Aktien zugelassen ist. Ein Bezugsrechtshandel wird

weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle organisiert und ist

nicht vorgesehen.

Der Bezugspreis wird während der Bezugsfrist am 2. Juli 2012 um 12:00 Uhr

MESZ, unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation von der

Gesellschaft festgelegt. Der Bezugspreis wird zwischen (jeweils

einschließlich) dem gewichteten Durchschnittskurs der Aktien der

Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter

Wertpapierbörse vom Beginn der Bezugsrechtsfrist bis zur Festlegung des

Bezugspreises und dem aktuellen Aktienkurs der Gesellschaft zum Zeitpunkt

der Festlegung des Bezugspreises festgelegt werden. Zur Festlegung des

endgültigen Bezugspreises behält sich die Gesellschaft vor, von dem

zunächst bestimmten Preis zusätzlich einen Abschlag von bis zu 20%

vorzunehmen. Der Bezugspreis beträgt mindestens EUR 1,- je Aktie,

entsprechend dem geringsten Ausgabebetrag.

Soweit neue Aktien aus nicht ausgeübten Bezugsrechten zur Verfügung stehen

sollten, werden diese nicht bezogenen neuen Aktien durch die quirin bank AG

im Rahmen eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland und

im Wege einer internationalen Privatplatzierung außerhalb der Vereinigten

Staaten von Amerika auf Grundlage der Regulation S zum U. S. Securities Act

von 1933 in der derzeit gültigen Fassung sowie außerhalb von Japan, Kanada

und Australien interessierten institutionellen Anlegern zum Bezugspreis

angeboten. Das öffentliche Angebot und die internationale Privatplatzierung

beginnen am 6. Juli 2012 und enden voraussichtlich am 9. Juli 2012 um 16:00

Uhr MESZ.

Die Zulassung der neuen Aktien zum Regulierten Markt mit gleichzeitiger

Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren

Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter

Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 13. Juli 2012 erfolgen. Die

Einbeziehung der Aktien in die bestehende Notierung wird voraussichtlich am

16. Juli 2012 erfolgen.

Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen gebilligte

Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite www.mologen.com veröffentlicht

und in Papierversion unter anderem bei der Gesellschaft erhältlich.

Hinweis:

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die in dieser Mitteilung

enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten

Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA (einschließlich ihrer

Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia)

bestimmt und dürfen nicht an 'U.S. persons' (wie in Regulation S des U. S.

Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ['Securities Act']

definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den

USA verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung ist kein Angebot

und keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die

Wertpapiere der MOLOGEN AG wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften

der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung

bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der

Registrierungsverpflichtung nicht innerhalb der USA oder an U.S. persons

verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Es erfolgt kein

öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA.

Für weitere Informationen:

MOLOGEN AG

Fabeckstraße 30

D-14195 Berlin

Tel: +49 (0) 30 - 84 17 88 - 0

Investor Relations

Jörg Petraß

investor@mologen.com

Tel: +49 (0) 30 - 84 17 88 - 13

Pressekontakt

Prof. Peter W. Hübner

huebner@mologen.com

Tel: +49 (0) 30 - 84 17 88 - 38

Externe Investor Relations

Kirchhoff Consult AG

Jens Hecht

jens.hecht@kirchhoff.de

Tel: +49 (0) 40 - 60 91 86 - 82

19.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MOLOGEN AG

Fabeckstraße 30

14195 Berlin

Deutschland

Telefon: 030 / 841788-0

Fax: 030 / 841788-50

E-Mail: info@mologen.com

Internet: www.mologen.com

ISIN: DE0006637200

WKN: 663720

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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