MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
19.06.2012 11:57
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Berlin, den 19. Juni 2012
MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN USA,
KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN.
Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN: DE0006637200) hat heute mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der
Aktionäre vorzunehmen. Die Erhöhung erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung
aus dem bestehenden genehmigten Kapital 2011.
Der erwartete Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung soll der Stärkung der
Eigenkapitalbasis dienen. Die Gesellschaft beabsichtigt, den ihr
zufließenden Nettoemissionserlös im Wesentlichen für die Weiterentwicklung
der Produktpipeline zu verwenden. Dabei sollen insbesondere weiterführende
klinische Studien mit den Medikamentenkandidaten MGN1703 und MGN1601
vorbereitet und durchgeführt werden.
Durch Ausgabe von bis zu 3.189.819 neuen Aktien soll das Grundkapital von
derzeit EUR 12.759.275,- auf bis zu EUR 15.949.094,- erhöht werden. Die
neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt.
Im Rahmen des Bezugsangebots wird den Aktionären für die bis zu 3.189.819
neuen Aktien ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Die Aktionäre der
Gesellschaft werden durch Veröffentlichung des Bezugsangebotes am 20. Juni
2012 im Bundesanzeiger aufgefordert, ihr Bezugsrecht zur Vermeidung des
Ausschlusses in der Zeit vom 21. Juni bis zum 5. Juli 2012 (jeweils
einschließlich) auszuüben. Das Bezugsverhältnis ist 4:1, d.h. je vier
bestehende MOLOGEN-Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie zum
Bezugspreis. Für sich aus dem individuellen Aktienbestand aufgrund des
Bezugsverhältnisses von 4:1 rechnerisch ergebende Bruchteile von Aktien
können die Aktionäre keine neuen Aktien beziehen. Es ist nur der Bezug von
einer neuen Aktie oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Die
Kapitalerhöhung wird von der quirin bank AG als alleinige Emissionsbank
begleitet, welche als Bezugsstelle fungiert und auch zur Zeichnung und
Übernahme der neuen Aktien zugelassen ist. Ein Bezugsrechtshandel wird
weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle organisiert und ist
nicht vorgesehen.
Der Bezugspreis wird während der Bezugsfrist am 2. Juli 2012 um 12:00 Uhr
MESZ, unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation von der
Gesellschaft festgelegt. Der Bezugspreis wird zwischen (jeweils
einschließlich) dem gewichteten Durchschnittskurs der Aktien der
Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter
Wertpapierbörse vom Beginn der Bezugsrechtsfrist bis zur Festlegung des
Bezugspreises und dem aktuellen Aktienkurs der Gesellschaft zum Zeitpunkt
der Festlegung des Bezugspreises festgelegt werden. Zur Festlegung des
endgültigen Bezugspreises behält sich die Gesellschaft vor, von dem
zunächst bestimmten Preis zusätzlich einen Abschlag von bis zu 20%
vorzunehmen. Der Bezugspreis beträgt mindestens EUR 1,- je Aktie,
entsprechend dem geringsten Ausgabebetrag.
Soweit neue Aktien aus nicht ausgeübten Bezugsrechten zur Verfügung stehen
sollten, werden diese nicht bezogenen neuen Aktien durch die quirin bank AG
im Rahmen eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland und
im Wege einer internationalen Privatplatzierung außerhalb der Vereinigten
Staaten von Amerika auf Grundlage der Regulation S zum U. S. Securities Act
von 1933 in der derzeit gültigen Fassung sowie außerhalb von Japan, Kanada
und Australien interessierten institutionellen Anlegern zum Bezugspreis
angeboten. Das öffentliche Angebot und die internationale Privatplatzierung
beginnen am 6. Juli 2012 und enden voraussichtlich am 9. Juli 2012 um 16:00
Uhr MESZ.
Die Zulassung der neuen Aktien zum Regulierten Markt mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 13. Juli 2012 erfolgen. Die
Einbeziehung der Aktien in die bestehende Notierung wird voraussichtlich am
16. Juli 2012 erfolgen.
Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen gebilligte
Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite www.mologen.com veröffentlicht
und in Papierversion unter anderem bei der Gesellschaft erhältlich.
Hinweis:
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten
Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA (einschließlich ihrer
Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia)
bestimmt und dürfen nicht an 'U.S. persons' (wie in Regulation S des U. S.
Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ['Securities Act']
definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den
USA verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung ist kein Angebot
und keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die
Wertpapiere der MOLOGEN AG wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften
der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung
bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der
Registrierungsverpflichtung nicht innerhalb der USA oder an U.S. persons
verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Es erfolgt kein
öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA.
Für weitere Informationen:
MOLOGEN AG
Fabeckstraße 30
D-14195 Berlin
Tel: +49 (0) 30 - 84 17 88 - 0
Investor Relations
Jörg Petraß
investor@mologen.com
Tel: +49 (0) 30 - 84 17 88 - 13
Pressekontakt
Prof. Peter W. Hübner
huebner@mologen.com
Tel: +49 (0) 30 - 84 17 88 - 38
Externe Investor Relations
Kirchhoff Consult AG
Jens Hecht
jens.hecht@kirchhoff.de
Tel: +49 (0) 40 - 60 91 86 - 82
19.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MOLOGEN AG
Fabeckstraße 30
14195 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 841788-0
Fax: 030 / 841788-50
E-Mail: info@mologen.com
Internet: www.mologen.com
ISIN: DE0006637200
WKN: 663720
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN USA,
KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN.
Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN: DE0006637200) hat heute mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der
Aktionäre vorzunehmen. Die Erhöhung erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung
aus dem bestehenden genehmigten Kapital 2011.
Der erwartete Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung soll der Stärkung der
Eigenkapitalbasis dienen. Die Gesellschaft beabsichtigt, den ihr
zufließenden Nettoemissionserlös im Wesentlichen für die Weiterentwicklung
der Produktpipeline zu verwenden. Dabei sollen insbesondere weiterführende
klinische Studien mit den Medikamentenkandidaten MGN1703 und MGN1601
vorbereitet und durchgeführt werden.
Durch Ausgabe von bis zu 3.189.819 neuen Aktien soll das Grundkapital von
derzeit EUR 12.759.275,- auf bis zu EUR 15.949.094,- erhöht werden. Die
neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt.
Im Rahmen des Bezugsangebots wird den Aktionären für die bis zu 3.189.819
neuen Aktien ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Die Aktionäre der
Gesellschaft werden durch Veröffentlichung des Bezugsangebotes am 20. Juni
2012 im Bundesanzeiger aufgefordert, ihr Bezugsrecht zur Vermeidung des
Ausschlusses in der Zeit vom 21. Juni bis zum 5. Juli 2012 (jeweils
einschließlich) auszuüben. Das Bezugsverhältnis ist 4:1, d.h. je vier
bestehende MOLOGEN-Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie zum
Bezugspreis. Für sich aus dem individuellen Aktienbestand aufgrund des
Bezugsverhältnisses von 4:1 rechnerisch ergebende Bruchteile von Aktien
können die Aktionäre keine neuen Aktien beziehen. Es ist nur der Bezug von
einer neuen Aktie oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Die
Kapitalerhöhung wird von der quirin bank AG als alleinige Emissionsbank
begleitet, welche als Bezugsstelle fungiert und auch zur Zeichnung und
Übernahme der neuen Aktien zugelassen ist. Ein Bezugsrechtshandel wird
weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle organisiert und ist
nicht vorgesehen.
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Gesellschaft festgelegt. Der Bezugspreis wird zwischen (jeweils
einschließlich) dem gewichteten Durchschnittskurs der Aktien der
Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter
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Bezugspreises und dem aktuellen Aktienkurs der Gesellschaft zum Zeitpunkt
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und Australien interessierten institutionellen Anlegern zum Bezugspreis
angeboten. Das öffentliche Angebot und die internationale Privatplatzierung
beginnen am 6. Juli 2012 und enden voraussichtlich am 9. Juli 2012 um 16:00
Uhr MESZ.
Die Zulassung der neuen Aktien zum Regulierten Markt mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 13. Juli 2012 erfolgen. Die
Einbeziehung der Aktien in die bestehende Notierung wird voraussichtlich am
16. Juli 2012 erfolgen.
Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen gebilligte
Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite www.mologen.com veröffentlicht
und in Papierversion unter anderem bei der Gesellschaft erhältlich.
Hinweis:
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten
Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA (einschließlich ihrer
Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia)
bestimmt und dürfen nicht an 'U.S. persons' (wie in Regulation S des U. S.
Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ['Securities Act']
definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den
USA verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung ist kein Angebot
und keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die
Wertpapiere der MOLOGEN AG wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften
der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung
bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der
Registrierungsverpflichtung nicht innerhalb der USA oder an U.S. persons
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Für weitere Informationen:
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Fabeckstraße 30
D-14195 Berlin
Tel: +49 (0) 30 - 84 17 88 - 0
Investor Relations
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investor@mologen.com
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Fax: 030 / 841788-50
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