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Veröffentlicht am 26.10.2011, 09:51
BDI zur geplanten Insolvenzrechtsreform: 'Kurzsichtige Finanzpolitik

darf Sanierungschancen nicht gefährden'

Berlin (ots) - BDI zur geplanten Insolvenzrechtsreform:

'Kurzsichtige Finanzpolitik darf Sanierungschancen nicht gefährden'

- Industrie gegen Privilegien von Steuerforderungen

- Für langfristiges Gelingen von Sanierungen

- Erhalt von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und Steueraufkommen

71/2011

26. Oktober 2011

'Die Insolvenzrechtsreform kann zwar das sanierungsorientierte

Insolvenzverfahren stärken und Arbeitsplätze, Wertschöpfung und

Steueraufkommen erhalten. Neue Chancen für sanierungsfähige

Unternehmen dürfen jedoch nicht an einer kurzsichtigen Finanzpolitik

scheitern.' Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber

anlässlich des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von

Unternehmen (ESUG). Das Gesetz soll am Donnerstag vom Deutschen

Bundestag beschlossen werden.

Bislang wird die öffentliche Hand bei Sanierungsfällen privater

Unternehmen bevorzugt. Auf diese Weise werden laut BDI von der

Insolvenz betroffenen Unternehmen die letzten noch verfügbaren

finanziellen Mittel entzogen. 'Die Bundesregierung sollte

Steuerforderungen nicht privilegieren', forderte Kerber. 'Nur so

können Sanierungen insolventer Unternehmen langfristig gelingen.'

Originaltext: BDI Bundesverband der Dt. Industrie

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Pressekontakt:

BDI Bundesverband der Dt. Industrie

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Email: presse@bdi.eu

Internet: http://www.bdi.eu

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