😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ots.CorporateNews: Schutzvereinigung für Anleger e.V. / Geschädigte Anleger: Wunschzettel ...

Veröffentlicht am 22.12.2011, 11:01
Geschädigte Anleger: Wunschzettel an den Weihnachtsmann /

Schutzvereinigung für Anleger fordert Verbesserungen im Anlegerschutz

Bremen (ots) - Nach einer Untersuchung des Bundesministeriums für

Verbraucherschutz entstehen durch Kapitalanlagen im sogenannten

'Grauen Markt' - etwa geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds und

Lebensversicherungsfonds - jährlich Schäden in Höhe von 20 bis 30

Milliarden Euro. 'Hier muss der Gesetzgeber dringend für eine bessere

Regulierung sorgen', fordert Rechtsanwältin Angelika Jackwerth. Als

Geschäftsführerin der Schutzvereinigung für Anleger e.V. (SfA) kämpft

sie seit Jahren für die Interessen geschädigter Anleger. 'Wichtig ist

auch eine Umkehr der Beweislast. Denn Hunderte unserer Mitglieder,

die einen Großteil ihrer Ersparnisse mit DG-Fonds verloren haben,

müssen ihre Forderungen im mühsamen Rechtsstreit mit den

genossenschaftlichen Banken durchsetzen. Von einem fairen

Interessenausgleich sind diese Banken, die sich mit Ulrich Wickerts

Werbung einen sozialen Anstrich geben, weit entfernt', empört sich

Jackwerth. Ihre Wünsche für einen sinnvollen Anlegerschutz hat die

SfA in einem Wunschzettel an den Weihnachtsmann zusammengefasst:

1. Regulierung des 'Grauen Marktes', ... weil hier der größte

Schaden am Kapitalmarkt entsteht. Denn nach Schätzungen scheitern

zwischen 50 und 80 Prozent aller Kapitalanlagen im 'Grauen Markt'.

2. Umkehr der Beweislast bei Schadensersatzansprüchen der Anleger,

... weil dadurch die Chancen der Anleger auf eine rasche und

kostengünstige außergerichtliche Einigung enorm gesteigert würden.

3. Offenlegung der finanziellen Interessen von Anlageberatern, ...

weil Anlageberater durch Verschweigen von Provisionen ihre eigenen

Interessen verschleiern können. Die Verpflichtung der Banken, ihre

'Kick Backs' mitzuteilen, reicht nicht, wenn sie auch durch

Festpreisgeschäfte an Anlageprodukten verdienen und freie Berater von

der Offenlegung ausgenommen sind.

4. Entschädigung von DG-Fonds-Anlegern durch die DZ Bank, ... weil

die DZ Bank gut daran verdient hat, dass tausende Anleger hunderte

Millionen Euro mit DG-Fonds verloren haben, sollte sie diesen

Anlegern mit einem fairen Angebot entgegenkommen - statt die

Verjährung abzuwarten.

5. Verzicht von Ulrich Wickert auf Banken-Werbung, ... weil die

genossenschaftlichen Banken auch nicht sozialer agieren als andere,

sollte Ulrich Wickert mit seinem hohen moralischen Anspruch auf

Werbung für diese Bankengruppe verzichten. Schutzvereinigung für

Anleger e.V. (SfA): Die SfA mit Sitz in Bremen vertritt als

eingetragener Anlegerschutzverein seit 2007 die Interessen

geschädigter Kapitalanleger. Oberstes Ziel ist die Bündelung von

Anlegerinteressen. Auf diese Weise lassen sich Ansprüche gegen

Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Vermittler besser durchsetzen

und Forderungen des Vereins nach qualifiziertem Anlegerschutz finden

größeren Rückhalt. Die SfA hat bundesweit rund tausend Mitglieder,

die in verschiedenen Interessengemeinschaften organisiert sind.

Originaltext: Schutzvereinigung für Anleger e.V.

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/102108

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_102108.rss2

Pressekontakt:

Geschäftsführerin Angelika Jackwerth

Schutzvereinigung für Anleger e. V.

Carl-Ronning-Straße 9

28195 Bremen

info@sfa-verein.de

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.