KÖLN (dpa-AFX) - In der bundesweiten Klagewelle gegen den Finanzdienstleister AWD sind erneut Anleger vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln wies in 16 am Donnerstag verkündeten Urteilen (18 U 79/11 u.a.) Zivilklagen wegen angeblich überhöhter Provisionen zurück. Nach Zeugenvernehmungen gebe es keine Bestätigung für Provisionen von 15 Prozent und mehr, entschied das Gericht. Im Prozess war auch Ex-AWD-Chef Carsten Maschmeyer zu Wort gekommen. Die Kläger hatten in dem Prozess die Rückgabe ihrer Fondsanteile verlangt. Klagen von Anlegern laufen vor zahlreichen Gerichten, unter anderem in Hannover.
Das Gericht verwarf auch die Kritik von Anlegern am Prospekt für einen von der Swiss Life -Tochter vermittelten Immobilienfonds. Der Prospekt sei nicht fehlerhaft, sondern 'hinreichend nachvollziehbar' gewesen, hieß es in den Urteilen. Zu Recht habe die Vorinstanz die Klagen außerdem schon wegen Verjährung abgewiesen, urteilte das OLG. Es ging um in den 90er Jahren erworbene Fondsanteile für ein Wohn- und Geschäftsgebäude in Berlin. Die Kläger waren mit der Rendite unzufrieden gewesen und hatten auf die Rückzahlung ihrer Einlagen geklagt.
Klagen von AWD-Anlegern mit dem Vorwurf möglicher Beratungsfehler und überhöhter Provisionszahlungen laufen bundesweit vor zahlreichen Gerichten. Rund 150 Verfahren seien aber bereits von Ober- und Landgerichten zugunsten von AWD entschieden worden, sagte ein Unternehmenssprecher. Etwa 160 Klagen hätten die Anleger von sich aus zurückgezogen. Die Kölner Entscheidungen bestätigten erneut, dass die Vorwürfe unzutreffend seien, sagte der Sprecher.
Vor allem in der Zeit um den Börsengang des Unternehmens im Jahr 2000 hatten viele Anleger in vom AWD vertriebene Finanzprodukte investiert und damit später starke Verluste erlitten. Hierfür wollten sie entschädigt werden. Das Landgericht Braunschweig und das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) gab den Klägern Recht. Hier legte AWD Rechtsmittel ein. Es handele sich um Einzelfälle, die allermeisten Gerichte hätten die Klagen abgewiesen, sagte der AWD-Sprecher./rs/DP/sf
Das Gericht verwarf auch die Kritik von Anlegern am Prospekt für einen von der Swiss Life
Klagen von AWD-Anlegern mit dem Vorwurf möglicher Beratungsfehler und überhöhter Provisionszahlungen laufen bundesweit vor zahlreichen Gerichten. Rund 150 Verfahren seien aber bereits von Ober- und Landgerichten zugunsten von AWD entschieden worden, sagte ein Unternehmenssprecher. Etwa 160 Klagen hätten die Anleger von sich aus zurückgezogen. Die Kölner Entscheidungen bestätigten erneut, dass die Vorwürfe unzutreffend seien, sagte der Sprecher.
Vor allem in der Zeit um den Börsengang des Unternehmens im Jahr 2000 hatten viele Anleger in vom AWD vertriebene Finanzprodukte investiert und damit später starke Verluste erlitten. Hierfür wollten sie entschädigt werden. Das Landgericht Braunschweig und das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) gab den Klägern Recht. Hier legte AWD Rechtsmittel ein. Es handele sich um Einzelfälle, die allermeisten Gerichte hätten die Klagen abgewiesen, sagte der AWD-Sprecher./rs/DP/sf