😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Prozesswelle gegen AWD: OLG Köln weist weitere Klagen zurück

Veröffentlicht am 30.08.2012, 16:41
KÖLN (dpa-AFX) - In der bundesweiten Klagewelle gegen den Finanzdienstleister AWD sind erneut Anleger vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln wies in 16 am Donnerstag verkündeten Urteilen (18 U 79/11 u.a.) Zivilklagen wegen angeblich überhöhter Provisionen zurück. Nach Zeugenvernehmungen gebe es keine Bestätigung für Provisionen von 15 Prozent und mehr, entschied das Gericht. Im Prozess war auch Ex-AWD-Chef Carsten Maschmeyer zu Wort gekommen. Die Kläger hatten in dem Prozess die Rückgabe ihrer Fondsanteile verlangt. Klagen von Anlegern laufen vor zahlreichen Gerichten, unter anderem in Hannover.

Das Gericht verwarf auch die Kritik von Anlegern am Prospekt für einen von der Swiss Life -Tochter vermittelten Immobilienfonds. Der Prospekt sei nicht fehlerhaft, sondern 'hinreichend nachvollziehbar' gewesen, hieß es in den Urteilen. Zu Recht habe die Vorinstanz die Klagen außerdem schon wegen Verjährung abgewiesen, urteilte das OLG. Es ging um in den 90er Jahren erworbene Fondsanteile für ein Wohn- und Geschäftsgebäude in Berlin. Die Kläger waren mit der Rendite unzufrieden gewesen und hatten auf die Rückzahlung ihrer Einlagen geklagt.

Klagen von AWD-Anlegern mit dem Vorwurf möglicher Beratungsfehler und überhöhter Provisionszahlungen laufen bundesweit vor zahlreichen Gerichten. Rund 150 Verfahren seien aber bereits von Ober- und Landgerichten zugunsten von AWD entschieden worden, sagte ein Unternehmenssprecher. Etwa 160 Klagen hätten die Anleger von sich aus zurückgezogen. Die Kölner Entscheidungen bestätigten erneut, dass die Vorwürfe unzutreffend seien, sagte der Sprecher.

Vor allem in der Zeit um den Börsengang des Unternehmens im Jahr 2000 hatten viele Anleger in vom AWD vertriebene Finanzprodukte investiert und damit später starke Verluste erlitten. Hierfür wollten sie entschädigt werden. Das Landgericht Braunschweig und das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) gab den Klägern Recht. Hier legte AWD Rechtsmittel ein. Es handele sich um Einzelfälle, die allermeisten Gerichte hätten die Klagen abgewiesen, sagte der AWD-Sprecher./rs/DP/sf

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.